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Sitzungssaal des Kammervorstands
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März |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-50 Telefax: (089)53 29 44-950 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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Satzungsversammlung: Neue Fachanwaltschaft im VergaberechtDie Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mit Beschluss vom 16.03.2014 eine neue Fachanwaltschaft im Vergaberecht beschlossen. Zuletzt hatte die Satzungsversammlung im Jahr 2014 den Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht eingeführt. Das öffentliche Vergaberecht ist sowohl durch das EU-Recht als auch durch zahlreiche nationale Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge geprägt. Der Beschluss zur Einführung wird nach einer Prüfung durch das Bundesjustizministerium wirksam. Erfolgt keine Beanstandung, tritt der Beschluss drei Monate nach seiner Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen in Kraft. Die ersten Anwärter werden voraussichtlich ab September 2015 mit der Zusatzausbildung beginnen können. BRAK: neuer Flyer zum "beA"Die BRAK arbeitet mit Hochdruck an der Entwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), das bis 01.01.2016 fertiggestellt sein muss. Zur Information hat sie nunmehr einen Flyer herausgebracht, der schon einmal erste Informationen zum beA bereit hält. Weitere Informationen sollen ab Mitte April 2015 unter der Adresse http://www.bea.brak.de/ abrufbar sein. Wir wir berichteten in den Newslettern 02/2015, 12/2014, 10/2014, 07/2014 und 03/2014.BRAK: Stellungnahme zum Eckpunktepapier des BMJVDie Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in ihrer Sitzung am 27.02.2015 mit dem Eckpunktepapier des BMJV zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte befasst.
In ihrer Stellungnahme begrüßte die Hauptversammlung den Plan des BMJV, eine eigenständige berufsrechtliche Regelung für die Tätigkeit angestellter Rechtsanwälte zu schaffen. Allerdings enthalte das
Eckpunktepapier einige strukturelle und methodische Unschärfen.
BayStMJ: Bausback startet Pilotprojekt elektronische GerichtsakteAm Mittwoch, den 18.03.2014, hat Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback gemeinsam mit dem Präsidenten des Landgerichts Heinz-Peter Mair offiziell den Startschuss für die Pilotierung der elektronischen Aktenführung in Zivilsachen bei dem Landgericht Landshut gegeben. Das Landgericht Landshut hat als erstes Gericht in Bayern zum 01.12.2014 den elektronischen Rechtsverkehr in Zivilsachen eröffnet und damit für Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit geschaffen, Klagen, Anträge und sonstige Dokumente elektronisch bei Gericht einzureichen. BayStMJ: E-Justice - Bayern und Österreich unterzeichnen gemeinsame ErklärungDer Bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und der österreichische Bundesminister für Justiz, Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter, haben am 09.03.2015 laut Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit bei der weiteren Digitalisierung der Justiz unterzeichnet. Der Einsatz moderner Informationstechnologien sei in Österreich wie in Bayern seit langem fester Bestandteil des Justizalltags. Es sei ein gemeinsames Ziel, die durchgängig elektronische Bearbeitung vom Eingang einer Sache bei Gericht bis zur Zustellung der abschließenden Entscheidung zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit solle die Effizienz steigern, das Serviceangebot verbessern und die gerichtlichen Verfahren straffen. BayStMJ: Justiz digital in PegnitzAm 23. und 24.03.2015 haben in Pegnitz die
IT-Infotage der bayerischen Justiz stattgefunden. Thema war wie schon vor zwei Jahren die weitere Digitalisierung der Justiz durch die breite Einführung
des elektronischen Rechtsverkehrs. Höhepunkt war eine Podiumsdiskussion, an der neben Justizminister Prof. Dr. Bausback auch der Präsident der RAK München RA Michael Then teilgenommen haben.
Es bestand Einigkeit, dass der elektronische Rechtsverkehr nur dann angenommen werde, wenn er reibungslos funktioniere. Das setzt wiederum eine entsprechende Infrastruktur voraus.
Ob die jeweilige Gemeinde bereits Fördermittel erhält, ist hier zu erfahren.
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: neuer Tätigkeitsbericht 2013/2014Vor wenigen Tagen wurde der informative Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für
Datenschutzaufsicht für die Jahre 2013/2014 veröffentlicht.
BVerfG: Strenge Regeln für Schockwerbung eines RechtsanwaltsDas Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 05.03.2015 - 1 BvR 3362/14 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen mit der sich ein Rechtsanwalt gegen anwaltsgerichtliche Entscheidungen und Bescheide der Rechtsanwaltskammer über die berufsrechtliche Beurteilung einer geplanten Werbemaßnahme gewandt hatte. Der Rechtsanwalt wollte Werbetassen in Umlauf bringen, die eine durchgestrichene Abbildung einer Frau zeigen, die mit einem Knüppel auf das entblößte Gesäß eines Kindes schlägt. Neben der Abbildung sollten der Text "Körperliche Züchtigung ist verboten § 1631 Abs. 2 BGB", der Name und die Kontaktdaten des Rechtsanwalts sowie die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu sehen sein. Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass hier weder eine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) noch der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) oder der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) ersichtlich sei. BGH: Fachanwalt Urheber- und Medienrecht - Fallbearbeitungen im TelekommunikationsrechtMit Beschluss vom 09.02.2015 – AnwZ (Brfg) 54/13 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht nur dann für den Erwerb der praktischen
Erfahrungen im Fachgebiet Urheber- und Medienrecht genügen, wenn die Fälle einen konkret darzulegenden urheber- und medienrechtlichen Bezug aufweisen. Eine fachgebietsbezogene Zuordnung könne
demnach im Sinne des § 5 Abs. 1 FAO nur erfolgen, wenn sie vertragliche Regelungen oder Wirkungen betreffe, die dem Fachgebiet zuzuordnen sind. Wer einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
aufsuche, rechne nicht damit, dass dieser seine besonderen praktischen Erfahrungen zu wesentlichen Teilen durch telekommunikationsrechtliche Fallbearbeitungen erworben habe, die keinen Bezug zum
Urheber- und Medienrecht aufweisen. Die Erwähnung des Telekommunikationsrechts in § 14j Nr. 6 FAO solle lediglich Grundkenntnisse des Fachanwalts im Telekommunikationsrecht sicherstellen.
LG Saarbrücken: Widerstreitende Interessen bei Vertretung mehrerer möglicher SchädigerDas Landgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 16.01.2015 – 13 S 124/14 entschieden, dass ein Rechtsanwalt entgegen § 43a Abs. 4 BRAO widerstreitende Interessen vertritt, wenn er mehrere
Geschädigte eines Verkehrsunfalls vertritt, von denen einer dem anderen zugleich auch als Schädiger neben dem in Anspruch genommenen Schädiger gesamtschuldnerisch haften kann.
AG Limburg: Verurteilung eines Anwalts wegen Beleidigung einer AmtsanwältinDas AG Limburg verurteilte einen 63jährigen Rechtsanwalt am 25.03.2015 wegen Beleidigung einer Amtsanwältin. In einem Schriftsatz hatte er die Betroffene, eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft, als "Schmalspurjuristin" bezeichnet, die nicht fähig sei, auf der Klaviatur des Rechts auch nur "Hänschen klein" zu klimpern. Der Angeklagte verweigerte eine Entschuldigung. Ob und inwieweit die Mandatsbearbeitung Anlass zu einer derartigen Äußerung gegeben hat, ist nicht bekannt. SG Augsburg: Anwalt in Steuerberatungsgesellschaft wird von Rentenversicherungspflicht befreitDas Sozialgericht Augsburg hat mit Urteil vom 22.01.2015 - S 17 R 620/14 entschieden, dass ein in einer Steuerberatungsgesellschaft angestellter Rechtsanwalt, der dort für die Mandantschaft
selbstständig beratend, gestaltend und rechtsentscheidend tätig wird, Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gemäß § 6 SGB VI hat. Die Entscheidungen des BSG vom
03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R, wonach Syndikusanwälte hinsichtlich ihrer Tätigkeit für nicht anwaltliche Arbeitgeber kein Befreiungsrecht haben, seien hier nicht anwendbar. Stelle sich die Tätigkeit als
freie, dem eigenen Gewissen unterworfene Beratung und allgemein vertretende Tätigkeit dar, welche im Einklang mit den Einschränkungen der Vertretungsbefugnis für die Belange des eigenen Dienstherrn
stehe, entspreche dies auch in allen wesentlichen Punkten einer Rechtsanwaltstätigkeit nach §§ 1 ff. BRAO.
AnwG Köln: Pin-Up-Kalender als unzulässige WerbemaßnahmeNach einer Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln vom 15.12.2015 (Az. 10 EV 490/14) stellen Pin-Up-Kalender für Rechtsanwälte eine unzulässige Werbemaßnahme nach § 43b BRAO dar.
Die anwaltliche Werbung unterliege besonderen Voraussetzungen. Sie sei nur gestattet, soweit sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichte. Damit stand fest, dass die Werbeaktion
eines Anwalts aus dem Kölner Umland unzulässig war. Dieser hatte an mehrere Mandanten Pin-Up-Kalender mit dem Titel „Dream Girls 2014“ verschickt, auf deren Deckblatt zusätzlich der Name und
Anschrift der Kanzlei aufgeführt war.
BFB: Neuausrichtung auf den Weg gebrachtIn der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10.12.2014 hat der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) seine Neuausrichtung beschlossen. Mit überwältigender Mehrheit wurden zahlreiche Organisationen in den BFB aufgenommen und Beschlüsse zu den künftigen Kommunikations- sowie Entscheidungswegen verabschiedet. Nachdem die Bundesrechtsanwaltskammer ihre Mitgliedschaft Ende 2013 fristgemäß zum 31.12.2014 gekündigt hatte, hat sie nunmehr einen positiv beschiedenen Wiederaufnahmeantrag gestellt, sodass die Mitgliedschaft auch über den 31.12.2014 fortbesteht. Nach entsprechenden Anträgen wurden auch die Bundesnotarkammer, die Bundessteuerberaterkammer, die kassenärztliche Bundesvereinigung, das Institut der Wirtschaftsprüfer und die Bundesingenieurkammer wieder aufgenommen. EU-Justizbarometer 2015: Deutschland schneidet im Vergleich gut abAm 09.03.2015 hat die EU-Kommission das aktuelle Justizbarometer vorgestellt. Dieses gibt einen Überblick über die Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten. Die Kommission berichtet, dass Deutschland bei den meisten Indikatoren im Vergleich der europäischen Justizsysteme gut abschneide. Des Weiteren seien die Justizsysteme in den Mitgliedstaaten effizienter geworden, nachdem im Jahr 2014 die meisten Mitgliedstaaten an einer Reform ihrer Justizsysteme gearbeitet haben. Das Justizbarometer trage mit der Unterstützung für leistungsfähigere Justizsysteme zur Förderung des Wirtschaftswachstums in der Union bei, erklärte die EU-Behörde. Darüber hinaus leiste es auch einen Beitrag zum Europäischen Semester, dem jährlichen Zyklus für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU. Fachtagung "Bauen statt streiten – Schlichten statt richten“ - Architekten und Juristen im DialogAufgrund des großen Interesses an den letztjährigen Fachtagungen wird auch in diesem Jahr von der Bayerischen Architektenkammer in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer München eine Fachtagung
zum Thema "Bauen statt streiten – Schlichten statt richten“ veranstaltet.
BayStMJ: Seminar zum Sachverständigenbeweis im ZivilverfahrenAm Montag, den 11.05.2015, findet im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Justizpalast, Saal 134) in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer München in der Zeit von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr
ein Seminar zum Thema: "Der Sachverständigenbeweis - Strategien die helfen bei der Anleitung und Anhörung von Sachverständigen im Zivilverfahren“ statt. Die Veranstaltung richtet sich an
Zivilrichterinnen und Zivilrichter aller Instanzen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Universität Passau: Forschungsprojekt zur AnwaltstätigkeitIm Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes untersuchen die Universitäten Passau und Hohenheim sowie die German Graduate School of Management und Law das Berufsbild von in Kanzleien beschäftigten Anwälten. Hierzu wurde ein Online-Fragebogen entwickelt, dessen Beantwortung ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch nimmt. Die Umfrage kann hier aufgerufen werden. Für jeden vollständig ausgefüllten Fragebogen werden 2 Euro an UNICEF gespendet. Die Datenerhebung erfolgt anonym und dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken. Teilnehmer, die Interesse an den Forschungsergebnissen haben, können nach Abschluss der Befragung ihre E-Mail-Adresse angeben. Ein Rückschluss der Umfragedaten zu der E-Mail-Adresse ist nicht möglich. Informationsveranstaltung zur neuen ReNoPatVO ab 01.08.2015Die Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München lädt am Mittwoch, 22.04.2015 von 18:00 – 20:00 Uhr Ab 19:00 Uhr halten die Lehrkräfte eine Sprechstunde ab. Dort können Sie sich über den Leistungsstand Ihrer/s Auszubildenden in einem persönlichen Gespräch informieren. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist bis 15.04.2015 auf der Homepage der Schule unter www.bs-recht.musin.de möglich. Bei einer zu geringen Zahl an Anmeldungen wird die Veranstaltung nicht stattfinden. Kammermitteilungen 01/2015Die aktuellen Kammermitteilungen können Sie in digitaler Form hier abrufen. |
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Redaktion und Bearbeitung |
RA Dr. Alexander Siegmund Geschäftsführer der RAK München RAin Simone Kolb, Referentin |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium einen Vorstand und eine Geschäftsführung Impressum. |