Sollte die E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.
Rechtsanwaltskammer |
![]() |
|
Dezember |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-50 Telefax: (089)53 29 44-950 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
Sollte die E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier. |
RAK München: Hinweis auf Kammerversammlung 2015Die ordentliche Kammerversammlung 2015 findet am Freitag, 8. Mai 2015 um 15.00 Uhr im Hotel Holiday Inn Munich City Centre, Hochstraße 3, 81669 München (S-Bahn-Station Rosenheimer Platz) statt.Einladung und Tagesordnung werden gemäß § 5 Nr. 2 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer München (GO) rechtzeitig versandt, zusammen mit einer Kurzfassung der Jahresrechnung 2014, dem Etatvoranschlag 2014 in Gegenüberstellung zu den tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2014, dem Etatvoranschlag für das Jahr 2015 und einem Vorschlag für dessen Finanzierung (§ 5 Nr. 4 GO). Anträge zur Tagesordnung sind gemäß § 5 Nr. 1 Abs. 1 GO bis spätestens 5 Wochen vor der Kammerversammlung, d. h. bis spätestens Freitag, 3. April 2015 (Karfreitag!) schriftlich an den Kammervorstand zu richten (Postanschrift: Postfach 26 01 63, 80058 München; Geschäftsstelle der Kammer: Tal 33, 80331 München; Gerichts-Schrankfach Nr. 191 im Justizpalast München).Weitere Informationen finden Sie in den Kammermitteilungen 04/2014. RAK München: Erhöhung der Kammerbeiträge ab 2015Die Kammerbeiträge werden zum 1. Januar 2015 erhöht. Dies hat die Kammerversammlung am 9. Mai 2014 mit großer Mehrheit beschlossen. So wurde der Regelbeitrag für die Mitglieder, die natürliche Personen sind, von jährlich EUR 200,00 auf EUR 285,00 erhöht (die einzelnen Beitragssätze entnehmen Sie bitte dem Infokasten am Ende). Einer der Hauptgründe für die Erhöhung ist die Einrichtung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA). Nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 hat die Anwaltschaft ab 01.01.2016 für alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jeweils ein beA bei der Bundesrechtsanwaltskammer einzurichten. Hierüber soll künftig der elektronische Rechtsverkehr zwischen Rechtsanwälten und den Gerichten stattfinden. Die Einrichtung eines solchen Kommunikationssystems ist in hohem Maße komplex und aufwendig. Die Kammern müssen nach der Kalkulation der BRAK im Kalenderjahr 2015 pro Mitglied hierfür einen Betrag i.H.v. EUR 63,00 aufwenden.
Einen ausführlichen Bericht des Schatzmeisters der Rechtsanwaltskammer München, Herrn Rechtsanwalt Pohlmann, zur Erhöhung der Kammerbeiträge finden Sie in den aktuellen
Kammermitteilungen 04/2014.
Die Beitragsordnung München lautet in den Ziff. 1-3 daher nun:
Neu: Online-Seminare bei der RAK MünchenWie bereits im Newsletter 09/2014 berichtet, bietet die Rechtsanwaltskammer München ab Januar 2015 auch Seminare an, die in Echtzeit, also live, über das Internet verfolgt werden können. Die Teilnehmer sparen sich die Anfahrt zu den Schulungsräumen der Kammer. Eine Anerkennung nach § 15 FAO soll aber dennoch möglich sein. Die Teilnahmegebühr für das Online-Seminar beträgt für eine zweistündige Veranstaltung EUR 40,00 und für eine dreistündige Veranstaltung EUR 50,00. Die Anforderungen an den Abruf der Online-Seminare sind denkbar gering: In der Regel können die Seminare auf allen gängigen Systemen problemlos abgerufen werden. Sie müssen im Rahmen der Seminaranmeldung Ihre E-Mail-Adresse angeben. Einige Tage vor dem Seminarbeginn erhalten Sie den Link auf das Seminar sowie einen PIN-Code.
Zu den Seminarbereichen gelangen Sie hier.
Fachanwälte: Erinnerung an Einreichung der Fortbildungsnachweise für 2014Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das laufende Jahr noch keine ausreichende Fortbildung (für dieses Jahr nur 10 Fortbildungsstunden) nach § 15 FAO nachgewiesen haben, bitten wir, ihre entsprechenden Bestätigungen bzw. Unterlagen bis 31.12.2014 - gerne auch per E-Mail - einzureichen. Aus aktuellem Anlass weist die Rechtsanwaltskammer darauf hin, dass die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12.2014 durchgeführt und nachgewiesen werden muss. Die Verwaltungspraxis der Rechtsanwaltskammer München, wonach versäumte Fortbildung bis 31.03. des Folgejahres nachgeholt werden konnte, kann aufgrund aktueller BGH-Rechtsprechung nicht aufrechterhalten bleiben. Versäumte Fortbildung kann nicht mehr nachgeholt werden. Freilich kann - zur Verhinderung eines Widerrufs - im Folgejahr überobligatorische Forbildung geleistet werden. In diesem Zusammenhang möchten wir auch erneut ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die Fortbildungsverpflichtung für Fachanwälte ab 01.01.2015 von derzeit 10 Stunden auf 15 Stunden erhöht. Wir bitten alle Fachanwälte, die erhöhte Stundenzahl schon ab Anfang des Jahres in die Planungen miteinzubeziehen. Syndikusanwälte: Neue Veröffentlichung der DRV zum VertrauensschutzDie Deutsche Rentenversicherung Bund hat am 12.12.2014 eine Information zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten bekannt gegeben. Den Wortlaut der Information finden Sie hier. Demnach sollen Syndikusanwälte, die über einen aktuellen Befreiungsbescheid für ihre derzeit ausgeübte Beschäftigung verfügen, in dieser Beschäftigung befreit bleiben.
Das soll bedeuten: Wer eine Befreiung für seine Tätigkeit bei seinem jetzigen Arbeitgeber hat, der bleibt für diese Tätigkeit auch befreit. Dabei darf es allerdings seit der Erteilung der Befreiung
keinen "wesentlichen Tätigkeitswechsel" bei dem Arbeitgeber gegeben haben. Was allerdings ein "wesentlicher Tätigkeitswechsel" ist, definiert die DRV auch weiterhin nicht.
BRAK: Beschluss und Gesetzgebungsvorschlag zum Thema SyndikusanwälteDie Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 02.12.2014 folgenden Beschluss gefasst:
BRAK: Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis „Find-a-Lawyer“ onlineAm 8. Dezember 2014 ist das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis „Find-a-Lawyer“ (FAL) auf dem Europäischen e-Justizportal online gestellt worden. Damit ist es jetzt möglich, auf folgender Website
europaweit nach Rechtsanwälten zu suchen:
Europäisches Justizportal
Umfrage: Nutzerführung im besonderen elektronischen AnwaltspostfachDie BRAK wird aufgrund der Verpflichtung aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation mit der Justiz abgewickelt wird. Das Postfach wird den Weg des Postversandes ersetzen. Die erhaltenen Nachrichten können aus dem beA ausgedruckt oder exportiert werden. Derzeit befindet sich die BRAK in der Entwicklungsphase der Postfächer. Unsere Online-Umfrage soll dabei helfen, zu ermitteln, welche Anforderungen Sie als zukünftiger Nutzer des beA an das zu entwickelnde System haben. Die Umfrage wird kurzfristig bis zum 31.12.2014 verfügbar sein, um so zu gewährleisten, dass die Informationen direkt in den laufenden Entwicklungsprozess miteinbezogen werden. Wir freuen uns, wenn Sie die Umfrage an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe! Studie zur gegenwärtigen Situation und Entwicklung der FachanwaltschaftenDas Institut für Freie Berufe aus Nürnberg hat im Jahre 2013 eine empirische Untersuchung durchgeführt, die Aufschluss über die gegenwärtige Situation und Entwicklung der Fachanwaltschaften sowie etwaigen Reformbedarf der Fachanwaltsordnung geben soll. Aus allen Kammerbezirken wurden per Zufallsauswahl sowohl Fachanwälte als auch Rechtsanwälte, die (noch) keine Fachanwaltsbezeichnung führen, befragt. Hierbei wurde ein schriftlicher Fragebogen zu beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten, zu Erfahrungen und Einschätzungen hinsichtlich des Erwerbs von Fachanwaltsbezeichnungen inklusive schriftlicher Leistungskontrollen im Rahmen von Fachanwaltslehrgängen sowie zum Reformbedarf der FAO eingesetzt. In einer Vollerhebung unter allen Rechtsanwaltskammern wurden ferner für jeden Bezirk die spezifischen Erfahrungen mit Anträgen auf Führung von Fachanwaltschaften in den Jahren 2010 bis 2012 erfasst. Komplementiert wird die Untersuchung durch eine Befragung der Vorprüfungsausschüsse der Kammern. Einzelne Studienergebnisse finden Sie hier:
BGH: Schockwerbung ist Anwälten nicht erlaubtDer BGH hat mit Urteil vom 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13 – entschieden, dass Schockwerbung mit dem anwaltlichen Berufsrecht nicht vereinbar sei. Es sei einem Rechtsanwalt zwar nicht verwehrt,
für seine Werbung Bilder oder Fotografien zu verwenden, Gegenstände wie etwa Tassen als Werbeträger einzusetzen oder auch Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen.
Die Grenzen zulässiger Werbung seien jedoch überschritten, wenn die Werbung darauf abzielt, gerade durch ihre reißerische und/oder sexualisierende Ausgestaltung die Aufmerksamkeit des Betrachters zu
erregen, mit der Folge, dass ein etwa vorhandener Informationswert in den Hintergrund gerückt werde oder gar nicht mehr erkennbar sei. Derartige Werbemethoden seien geeignet, die Rechtsanwaltschaft als
seriöse Sachwalterin der Interessen Rechtsuchender zu beschädigen.
BGH: Präsident einer RAK hat bei Anträgen zur TO zur KV kein materielles PrüfungsrechtDer BGH hat mit Urteil vom 03.11.2014 - AnwZ (Brfg) 68/13 – entschieden, dass dem Präsidenten einer Rechtsanwaltskammer bei Anträgen zur Tagesordnung einer Kammerversammlung, die gemäß der für die
Kammer geltenden Geschäftsordung von mindestens 25 Mitgliedern der Beklagten unterstützt werden, kein materielles Prüfungsrecht zustehe.
LG Landshut: Elektronischer Rechtsverkehr seit 01.12.2014Wie wir im Newsletter 05/2014 und 11/2014 bereits berichtet haben, hat das LG Landshut als erstes Zivilgericht in Bayern den Elektronischen Rechtsverkehr am 01.12.2014 in allen Instanzen eingeführt. In einer Pressemitteilung hat sich auch Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback am 01.12.2014 zu dem Pilotprojekt beim LG Landshut geäußert: Für die Verfahrensbeteiligten in Zivil- und Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit werde damit ein neuer, zusätzlicher Weg geschaffen, um Klagen, Anträge und sonstige Dokumente schnell, kostengünstig und ohne Bindung an Bürozeiten bei Gericht einreichen zu können. Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Landgericht Landshut sei ein weiterer großer Schritt bei der Modernisierung der Justiz. Weitere Informationen finden Sie hier:
AG Augsburg: Einführung von forumSTAR-Nachlass und forumSTAR-TextDer Präsident des Amtsgerichts Augsburg hat mitgeteilt, dass beim AG Augsburg derzeit Vorbereitungsmaßnahmen für die Einführung des Fachverfahrens forumSTAR-Nachlass laufen würden.
Hierfür wären gründliche Vor- und Nacharbeiten sowie zeitaufwendige Schulungen ab dem 12.01.2015 der Bediensteten erforderlich. Die Umstellung selbst erfolge am 02.02.2015.
RAK München: Jour fixe mit den Vertretern der Justizbehörden in TraunsteinAm 12.09.2014 trafen sich erstmals die örtlichen Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwalt Kalaitzis und Rechtsanwältin Hölzl sowie Präsident Then, mit Vertretern der Justiz in Traunstein zu einem Jour Fixe. Besprochen wurden unter anderen folgenden Themen: Die Anwaltschaft wurde dringend gebeten, Telefaxsendungen nur in Eil- /Fristfällen einzureichen. Die Flut von Schriftsätzen, die ohne Fristcharakter gefaxt würden, bringe einen erheblichen Mehraufwand und Zusatzkosten für die Justiz mit sich. Einige Gerichte seien deswegen schon dazu übergegangen, nur noch gebührenpflichtige Faxanschlüsse anzubieten.
Seitens der Rechtsanwaltschaft wurde moniert, dass sich die Justiz nicht ausreichend qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer bediene, dass es vereinzelt Probleme bei der Erstattung von
Reisekosten der nicht am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwälte im Rahmen der Kostenfestsetzung gebe und dass die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivilsachen am Landgericht Traunstein
erheblich zugenommen hätte. CCBE: Praxisleitfaden für RechtsanwälteAm 21. Oktober 2014 wurde im Rahmen der diesjährigen Jahreskonferenz der IBA (International Bar Association) in Tokio der neue Praxisleitfaden für Rechtsanwälte: Erkennen und Verhindern von Geldwäsche (“Lawyer’s Guide to detecting and preventing money laundering”) vorgestellt. Verantwortlich für die Erstellung des Leitfadens waren neben der IBA die ABA (American Bar Association) sowie der Rat der europäischen Anwaltschaften CCBE. Der Leitfaden enthält neben einer Übersicht über das anwendbare Recht eine Darstellung möglicher Gefahrensituationen, wie Rechtsanwälte in Geldwäschedelikte verwickelt werden können. Ferner finden sich darin Empfehlungen für Vorgehensweisen, um frühzeitig Geldwäschedelikte zu erkennen und zu verhindern. In dem letzten Abschnitt des Leitfadens werden Fallstudien aus der Praxis vorgestellt, um Rechtsanwälten das Erkennen möglicher Risikosituationen zu erleichtern. Den Leitfaden können Sie hier abrufen. Er ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar. 15. Auflage der Textsammlung "Berufsrecht der Anwaltschaft"Die 15. Auflage der Textsammlung "Berufsrecht der Anwaltschaft", die von RA Dr. Wieland Horn und RA Martin W. Huff herausgegeben wird, ist neu erschienen. Dabei wurden insbesondere auch die Änderungen der FAO und der BORA ab 01.01.2015 eingearbeitet. Die Textsammlungen liegen zur kostenlosen Abholung in der Kammer bereit. Kammermitteilungen 04/2014Die aktuellen Kammermitteilungen können Sie in digitaler Form hier abrufen. Die Redaktion des Newsletters der Rechtsanwaltskammer München wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes sowie erfolgreiches Jahr 2015. Wir danken für das Interesse an unserem Newsletter und freuen uns über jede Rückmeldung.
|
||||
Redaktion und Bearbeitung |
RA Dr. Alexander Siegmund Geschäftsführer der RAK München RAin Simone Kolb, Referentin |
Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier und senden Sie uns eine kurze E-Mail mit dem Betreff: "Abbestellung". |
Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium einen Vorstand und eine Geschäftsführung Impressum. |