Seminar(e) im Merkzettel
 
 

17.05.2013

Bundestag: Verabschiedung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes

Der Bundestag hat am 16.05.2013 das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem eine moderate Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung an die allgemeine Preissteigerung vor, nachdem es eine solche lineare Gebührenanpassung zuletzt 1994 gab. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) seit mehreren Jahren für eine strukturelle und lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren eingesetzt. Es ist insbesondere gelungen, den ursprünglichen Gesetzesentwurf an einigen Stellen nachzubessern. So konnte z.B. eine Steigerung bei den Wertgebühren von 12 Prozent erreicht werden.

 

Die gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV finden Sie hier

30.04.2013

IFB: Beratungstag für Existenzgründer in Freien Berufen in Augsburg

Das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) veranstaltet am 15.05.2013 in Zusammenarbeit mit den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) einen Beratungstag speziell für Existenzgründer in Freien Berufen. Interessierte erhalten Informationen über die Besonderheiten der Existenzgründung in Freien Berufen, über Finanzierungsmöglichkeiten und öffentliche Fördermittel sowie über rechtliche und steuerrechtliche Aspekte.

 

Die Veranstaltung dauert von 9.00 - 16.00 Uhr und findet in den Räumen der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz), Ulmer Str. 160 a, 86156 Augsburg, statt. Der Beratungstag wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie finanziell gefördert. Die Teilnahmegebühr beträgt € 25,00. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss ist der 13.05.2012.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

22.04.2013

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 01.07.2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen. Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

 

Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt ab dem 01.07.2013 EUR 1.045,04 (bisher: EUR 1.028,89). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich EUR 393,30 (bisher: EUR 387,22) für die erste und um jeweils weitere EUR 219,12 (bisher: EUR 215,73) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.

15.04.2013

Staatsanwaltschaft München I: Verschärfte Eingangskontrollen

Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I hat darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem bevorstehenden NSU-Verfahren und den damit verbundenen erhöhten Sicherheitsanforderungen im Strafjustizzentrum München die Eingangskontrollen am Eingang Linprunstraße 25 verschärft werden. Die Justizwachtmeister der Staatsanwaltschaft München I haben u.a. die Anweisung, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten den Zugang zum Gebäude ausnahmslos nur noch gegen Vorlage eines gültigen Rechtsanwaltsausweises oder einer Ladung samt gültigem Personalausweis (oder einem vergleichbaren amtlichen Ausweis) zu ermöglichen. Anwaltsgehilfinnen und -gehilfen müssen eine gültige Kanzleivollmacht nebst gültigem Personalausweis (oder dergleichen) vorlegen. Können diese Dokumente nicht vorgelegt werden, wird der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung bei der Person bzw. der Serviceeinheit, die aufgesucht werden soll, und nach deren Bestätigung ermöglicht. In diesem Fall muss der Personalausweis oder ein entsprechender amtlicher Ausweis für die Dauer des Aufenthalts im Gebäude an der Pforte hinterlegt werden. 

03.04.2013

BSG: Auch Wechsel des anwaltlichen Arbeitgebers erfordert rentenversicherungsrechtlichen Befreiungsantrag

Das Bundessozialgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 31.10.2012 (Az.: B 12 R 8/10 R, B 12 R 3/11 R und B 12 R 5/10 R - die schriftlichen Urteilsbegründungen stehen jeweils noch aus) festgelegt, dass zukünftig nach jedem Beschäftigungswechsel zwingend ein neuer Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen sei. Bisher musste ein neuer Antrag nur beim Wechsel zu einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber gestellt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Rechtsanwalts-und Steuerberaterversorgung:

Hinweis der BRAStV

02.04.2013

BGH: Bezeichnung „Steuerbüro“ als Kanzleibezeichnung zulässig


Der BGH hat mit Urteil vom 18.10.2012 (Az. I ZR 137/1) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen erbringe, seine Kanzlei auch als Steuerbüro bezeichnen dürfe. Diese Angabe sei nicht allein deshalb irreführend, weil ein Teil der an diesen Dienstleistungen interessierten Verbraucher aus der Angabe „Steuerbüro“ den unrichtigen Schluss ziehen könnte, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht tätig. Ein Rechtsanwalt sei ganz generell zur steuerrechtlichen Beratung und Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt. Auf diesen Umstand und darauf, dass er diese Tätigkeit in nennenswertem Umfang ausübt, dürfe er grundsätzlich in seiner Kanzleibezeichnung hinweisen.


Das Urteil finden Sie hier:
BGH Urteil vom 18.10.2012

29.03.2013

BVerwG: Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht

 


Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2013 (8 C 7.12, 8 C 8.12) entschieden, dass Rechtsanwälte, die sich neben ihrem Anwaltsberuf als Berufsbetreuer betätigen, verpflichtet sind, die Betreuertätigkeit als Gewerbe anzumelden.
Bei der Tätigkeit des Berufsbetreuers handele es sich um eine Tätigkeit, die gewerberechtlich angezeigt werden müsse. Dies gelte auch dann, wenn sie von einem Rechtsanwalt ausgeübt werde. § 1897 Abs. 1 BGB verlange lediglich, dass der Betreuer geeignet sei, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und diesen persönlich zu betreuen. Eine spezielle berufliche Ausbildung – wie bei Freien Berufen – werde vom Gesetz nicht gefordert. Des Weiteren fehle es an einer für einen Freien Beruf typischen fachlichen Unabhängigkeit, da der Berufsbetreuer seine Entscheidungen nicht kraft überlegenen Fachwissens treffe.
Die Betreuertätigkeit sei auch nicht Bestandteil der anwaltlichen Tätigkeit. Insbesondere die Vergütungsregelung für Betreuer zeige, dass die Übernahme von Betreuungen keine dem Rechtsanwaltsberuf vorbehaltene oder ihn in besonderer Weise charakterisierende Tätigkeit sei. Die Vergütung richte sich nach den Regelungen des Betreuungsrechts und gerade nicht nach dem anwaltlichen Gebührenrecht.
Es sei schließlich nicht ersichtlich, dass der ordnungsrechtliche Zweck der gewerberechtlichen Anzeigepflicht, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, schon durch die Aufsicht durch das Vormundschaftsgericht oder durch die Überwachung durch die Rechtsanwaltskammer erreicht würde.
Weitere Informationen finden Sie hier:


Pressemitteilung zu dem BVerwG-Urteil vom 27.02.2013 - 8 C 8.12 und 8 C 7.12 

Vgl. in diesem Sinne schon Mann, NJW 2008, 121.

28.03.2013

BVerfG: Absprachen im Strafprozess sind verfassungsgemäß

Mit Urteil vom 19.03.2013 (Az.: 2 BVR 2628/10, 2 BVR 2883/10, 2 BVR 2155/11) hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits nicht verfassungswidrig seien. Der Gesetzgeber müsse jedoch die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen dienten, fortwährend auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Unzulässig seien informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichen Absprachen erfolgten.
Die Pressemitteilung des BVerfG mit den der Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen und das Urteil finden Sie hier:


Pressemitteilung 
BVerfG Urteil vom 19.03.2013 mit Leitsätzen

28.03.2013

BayLSG: Pilotprojekt Elektronischer Rechtsverkehr

Die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts Mette hat die Rechtsanwaltskammer informiert, dass die bayerische Sozialgerichtsbarkeit nach zweijähriger Vorbereitung als erste Gerichtsbarkeit in Bayern den elektronischen Rechtsverkehr für Streitverfahren eröffnen wird. Voraussichtlich könnten schon ab 1. Juli 2013 alle Verfahrensbeteiligten beim Bayerischen Landessozialgericht in München und Schweinfurt sowie beim größten Sozialgericht Bayerns, dem Sozialgericht München, Schriftsätze in elektronischer Form einreichen und empfangen. Bis zum 1. Januar 2014 soll auch an den Sozialgerichten Augsburg, Bayreuth, Landshut, Nürnberg, Regensburg und Würzburg der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht werden.
Alle notwendigen Informationen über die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr werden nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung auf der Homepage des Bayerischen Landessozialgerichts (www.lsg.bayern.de) sowie der EGVP-Homepage (www.egvp.de) veröffentlicht werden und sind dort jederzeit abrufbar. Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit befindet sich derzeit noch im Stadium der EU-Notifizierung. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen geht jedoch davon aus, dass in diesem Verfahren keine Einwendungen erhoben werden und die Verordnung zum 1. Juli 2013 in Kraft treten kann.
Über den weiteren Verlauf werden wir informieren.

26.03.2013

LSG Baden-Württemberg: Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht


Das LSG Baden-Württemberg hat am 19.02.2013 (L 11 R 2182/11) ein Urteil verkündet, nach dem es für einen bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht notwendig sei, dass die Beschäftigung bestimmte positiv festzustellende Merkmale aufweise. Insbesondere sei nicht erforderlich, dass die Tätigkeit eine Zulassung als Rechtsanwalt voraussetze.
Es genüge vielmehr, dass die Beschäftigung eines Rechtsanwalts bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber keinen Tatbestand erfülle, der eine Versagung der Zulassung nach § 7 Nr. 8 BRAO, die Rücknahme der Zulassung oder ihren Widerruf nach § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 8 BRAO rechtfertige. Umgekehrt heiße dies, dass ein zugelassener Rechtsanwalt, der Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist, nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – einen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für jede Beschäftigung bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber habe, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts vereinbar sei und das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährde.


Das Urteil finden Sie in der freien Datenbank openjur:
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.02.2013

27.03.2013

AG München: Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wieder in Schwarz/Weiß möglich

Der Präsident des Amtsgerichts München hat die Rechtsanwaltskammer München am 26.03.2013 darüber informiert, dass das Amtsgericht München ab sofort nicht mehr die Einreichung von Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in Gestalt eines Farbdrucks verlangt. Hintergrund ist, dass das Amtsgericht München seit 01.03.2013 entsprechende Anträge abgewiesen hatte, wenn kein Formular mit grünem Rand verwendet wurde. Die Rechtspfleger beriefen sich diesbezüglich auf einen Vordruckzwang entsprechend der Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt vom 31.08.2012 (BGBl. I S. 1822 ff). Nach Auskunft des Amtsgerichts München werden auch bereits eingereichte, nicht farbige Anträge nunmehr unverzüglich bearbeitet.

05.03.2013

Bundesverdienstkreuz für Rechtsanwalt Friedemann Bubendorfer, München

Der Bundespräsident Joachim Gauck hat Herrn Kollegen Bubendorfer mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Ordensinsignien wurden am Montag, dem 04.03.2013 vom Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Thomas Kreuzer, überreicht. Herr Kollege Bubendorfer wurde für seine vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bezirk der Kammer München ausgezeichnet. Herr Präsident Hansjörg Staehle sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Schuppenies haben an der Feierstunde in der Bayerischen Staatskanzlei teilgenommen und beglückwünschten den Geehrten zu seiner hohen Auszeichnung.

 

25.02.2013

Ausstellung "Einfach Malerei" von Somyot Hananuntasuk

Von 25.02.2013 bis 26.04.2013 findet in den Räumen der Rechtsanwaltskammer München die Ausstellung "Einfach Malerei" von Somyot Hananuntasuk statt. Seine Bilder können von Montag bis Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr sowie Freitag 9.00 - 12.00 Uhr besichtigt werden.

 

Weitere Informationen zu dem Künstler finden Sie hier.

 

18.02.2013

LG Augsburg: Parksituation im Strafjustizzentrum ab dem 21.02.2013

Der Präsident des Landgerichts Augsburg hat darauf hingewiesen, dass die Parksituation im Strafjustizzentrum während der Dauer des sog. Polizistenmordverfahrens stark eingeschränkt sein wird. Da für die Dauer des Verfahrens mit einem erhöhten Medieninteresse und damit einhergehender verstärkter Präsenz von Übertragungswägen und verstärkter Sicherheitsmaßnahmen gerechnet wird, steht an den Verhandlungstagen nur noch eine geringe Zahl von Besucherparkplätzen zur Verfügung. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht sichergestellt werden kann, allen Rechtsanwälten einen Parkplatz auf dem Gelände des Strafjustizzentrums einzuräumen. Sobald alle Parkplätze belegt sind, werden Parkplatzsuchende nicht mehr eingelassen.

 

07.02.2013

Existenzgründer in Freien Berufen am 06.03.2013 in München

Das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) veranstaltet zusammen mit der Stadtsparkasse München am Mittwoch, den 06. März 2013, einen Beratungstag speziell für Existenzgründer in Freien Berufen.

Interessierte erhalten Informationen über die Besonderheiten der Existenzgründung in Freien Berufen, über Finanzierungsmöglichkeiten und
öffentliche Fördermittel sowie über rechtliche und steuerrechtliche Aspekte. Es ist reichlich Gelegenheit, die Experten zu befragen. Die Veranstaltung dauert von 9.00-16.00 Uhr und findet in den Räumen der Stadtsparkasse
München, Ungererstraße 75, 80805 München statt. Der
Beratungstag wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie finanziell gefördert.

 

Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Voranmeldung unter: Telefon 0911/23 565-28 oder unter
www.ifb-gruendung.de.
Anmeldeschluss: 04.03.2013

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Programmablauf

 

06.02.2013

Architekten und Juristen im Dialog

Bürgerbeteiligung – Wann ist sie sinnvoll und wie muss sie organisiert werden?
Fachtagung der Bayerischen Architektenkammer und der Rechtsanwaltskammer München

 

Kaum ein neues Bauvorhaben kommt ohne die Einbindung von Bürgern aus. Gewünscht wird sie von der Politik, um die Akzeptanz zu steigern. Betroffene Bürger fordern sie ein, um sich konstruktiv einbringen oder auch eigene Interessen durchzusetzen zu können.

Ist  die Beteiligung von Bürgern immer zielführend? Die Laienperspektive auf Projekte ist zwar manchmal charmant und interessant, kann aber Expertenwissen nicht ersetzen. Auch der Umstand, dass die Entscheidungsträger auf politischer Seite bereits demokratisch legitimiert sind und Bürgerbeteiligungen ihren Entscheidungsanspruch bei Bauvorhaben teilweise in Frage stellen, kann problematisch gesehen werden. Der Architektenschaft bereitet es besondere Schwierigkeiten, wenn durch die Einbindung von Bürgern an den Grundsäulen des Wettbewerbswesens gerüttelt werden soll und bspw. die Anonymität der Wettbewerbsteilnehmer nicht bis zur Jurierung gewährleistet ist. Offensichtlich ist, dass sich der gesetzlich geforderte Beschleunigungsgrundsatz nur schwer mit einer umfassenden Bürgerbeteiligung vereinbaren lässt. Und es fällt auf, dass die Chance, sich an formellen Planverfahren zu beteiligen, kaum wahrgenommen wird.
Geht es um sog. „Leuchtturmprojekte“ und wird über einzelne Maßnahmen in der Presse umfangreich berichtet, finden sich allerdings – aus welchen Motiven auch immer - viele Interessierte, die beteiligt werden wollen.
Jede Form der Einbindung von Bürgerinteressen muss organisiert werden. Sei es die Verfahrensbetreuung in formellen Planverfahren oder die Berücksichtigung von bestimmten Interessensgruppen bei konkreten Bauvorhaben. Da die öffentliche Verwaltung personell meist nicht in der Lage ist, die Verfahren selbst und effizient durchzuführen, werden Beraterteams aus Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und Juristen hiermit beauftragt.

 

Ziel der Veranstaltung ist es, die Kompetenzen solcher Teams auszuloten und Wege der Zusammenarbeit aufzuzeigen. Nur im Dialog und mit hoher Kooperationsbereitschaft der Beteiligten lassen sich die Verfahren konstruktiv gestalten. Das rechtlich Machbare, gestalterisch Wünschenswerte sowie das politisch Gewollte oder Nicht-Gewollte sind gegeneinander abzuwägen, zu vertreten bzw. durchzusetzen. Gelingt es den Professionen, diese Entscheidungsprozesse gemeinsam transparent und zielstrebig zu gestalten, kann die Beteiligung von Bürgern einen hohen Mehrwert für die Vorhaben bedeuten.

 

Die Fachtagung ist eine gemeinsame Veranstaltung der Bayerischen Architektenkammer und der Rechtsanwaltskammer München für Architekten und Juristen. Sie richtet sich besonders an Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Stadt- Ort und Raumplanung tätig sind und Infrastrukturmaßnahmen betreuen. Abgerundet wird sie von Beiträgen zur Organisation von Baugemeinschaften. Die Veranstaltung ist als Fortbildung für die Fachanwälte im Bau- und Architektenrecht anerkannt.

05.02.2013

Beratungen zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Bundestag

Am 31.01.2013 haben im Bundestag die Beratungen zum Kostenrechtsmodernisierungs-gesetz begonnen. Die geplante Neuregelung soll unter anderem die Vergütung der Rechtsanwälte an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. Dazu sind eine hinter der Inflation zurückbleibende Anpassung der Gebühren von ca. 10 Prozent und strukturelle Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vorgesehen. Sowohl die Bundesrechts-anwaltskammer (BRAK) als auch der Deutsche AnwaltVerein (DAV) begrüßen das Gesetzesvorhaben grundsätzlich, sehen jedoch Verbesserungsbedarf. Die gemeinsame Presseerklärung der BRAK und des DAV finden Sie hier.

 

Infoveranstaltung der Rechtsanwaltskammer zur Anwaltsversorgung

Nach der erfolgreichen Info-Veranstaltung zur Anwaltsversorgung im Juni 2011 bietet die Rechtsanwaltskammer München eine weitere Informationsveranstaltung mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung an. Diese wird am Freitag, 05. April 2013,
09.30 – 11.30 Uhr in den Räumen der RAK München stattfinden. Die Einladung finden Sie hier.

Wir bitten Sie, sich diesen Termin vorzumerken sowie um formlose Anmeldung per E-Mail (seminare(at)rak-m.de). Sollten Sie Fragen zum Themenkreis "Anwaltliche Altersversorgung", insbesondere zur "BRAStV" haben, bitten wir Sie, diese bis 20.03.2013 an Herrn Hauptgeschäftsführer Kopp unter info(at)rak-m.de zu richten.

 

Die bisher eingegangenen Fragen finden Sie hier.
 

Vortrag des Präsidenten der BRAK: "Starke Anwaltschaft - starker Rechtsstaat"

Am Dienstag, 19. Februar 2013, um 18.00 Uhr s.t. wird der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel Filges in den Räumen der Rechtsanwaltskammer München für die Münchener Juristische Gesellschaft einen Vortrag zum Thema "Starke Anwaltschaft - starker Rechtsstaat" halten. Der Vortrag hat aktuelle anwaltsbezogene Gesetzgebungsverfahren (vor allem zum RVG, BerHG, PKH und zur PartG mbB) sowie die Grundprinzipien der Selbstverwaltung zum Inhalt. Alle Kolleginnen und Kollegen, auch Nicht-MJG-Mitglieder, sind herzlich eingeladen.

 

Die Einladung finden Sie hier.

 

Bitte melden Sie sich unter info(at)m-j-g.de an.

31.01.2013

New-Kammer Neujahrsempfang

Am 25. Januar 2013 hat die Rechtsanwaltskammer München ihren traditionellen New-Kammer Neujahrsempfang veranstaltet. Eingeladen waren die im Jahr 2012 neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München gewechselt sind.

 

Die neuen Mitglieder wurden von Präsident Staehle begrüßt und konnten sich an Ständen zu verschiedenen Themen wie z.B. Berufsrecht, Gebührenrecht, Fachanwaltschaften, Fortbildungsangebot der Kammer bei Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführung informieren. Daneben standen auch Vertreter der Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, des Anwaltvereins, des Forums Junge Anwaltschaft und des Deutschen Juristinnenbundes für Fragen zur Verfügung. Die Stellenbörse bot Gelegenheit, aktuelle Stellenangebote einzusehen.

 

Im Rahmen einer Tombola wurden Preise von einer Übernachtung am Starnberger See im Seehaus über wertvolle juristische Fachliteratur bis hin zu einem 100 Euro Hugendubel-Gutschein verlost.

 

31.01.2013

Neuer Facebook-Auftritt für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten

Seit kurzem ist eine neue Facebook-Seite für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten freigeschalten worden. Dem Vorstand der RAK München war es wichtig, Interessenten für den Ausbildungsberuf zur Rechtsanwaltsfachangestellten auch über soziale Medien zu erreichen und für den Beruf zu begeistern.

 

Die Seite ist öffentlich über Facebook zugänglich. Über Unterstützung der Facebook-Seite durch das Drücken des "Gefällt mir"-Buttons insbesondere durch Ausbildungskanzleien freuen wir uns sehr. Die Seite soll aktuelle Informationen zum Ausbildungsberuf bereit halten und den Interessierten ein Forum bieten.

Es wurden darüber hinaus Flyer und Postkarten erstellt, die über den Ausbildungsberuf informieren. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik RA-Fachangestellte und unserer Facebook-Seite.

 

31.01.2013

AG München: Eingeschränkte Erreichbarkeit des Vollstreckungsgerichts

Das Amtsgericht München teilt mit, dass das Vollstreckungsgericht München - Sachgebiet Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung - in dem Zeitraum vom 18. Februar 2013 - 01. März 2013 aufgrund der Einführung des neuen Programms forumSTAR-Immobiliarvollstreckung nicht besetzt sein wird.

 

Da die Umstellung auf die neue Software sehr umfangreiche Schulungen aller Mitarbeiter des Vollstreckungsgerichts erfordert, sind in dieser Zeit keine (telefonischen) Auskünfte, aber auch keine Bearbeitung, insbesondere keine Neuanordnungen von Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren, möglich.

 

Das AG München bittet daher um Verständnis und Geduld, wenn es in den ersten Wochen nach dem Programmwechsel zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen sollte.

31.01.2013

Staatsanwaltschaft München II: Neue Sprechzeiten

Der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II, teilt mit, dass die Sprechzeiten ab 01. Januar 2013 auf werktags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt wurden. Auch die Pforte werde außerhalb dieser Zeiten nicht mehr besetzt sein.

31.01.2013

Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren - Nutzung der Formulare bei nachträglicher Prozessvertretung

Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg, das für die bundesweite Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren zuständig ist, weist darauf hin, dass das Feld im gerichtlichen Mahnverfahren für die nachträgliche Prozessvertretung ausschließlich dann anzukreuzen ist, wenn der Rechtsanwalt im konkreten Verfahren zuvor noch nicht aufgetreten ist.

 

Seit Überarbeitung der Formulare zum 01.01.2011 kann die nachträgliche Prozessvertretung durch ein einfaches Ankreuzfeld angegeben werden. Die mahngerichtlichen Prozessgerichte berichten, dass seitdem oftmals an dieser Stelle ein Kreuz gesetzt würde, obwohl die Prozessvertretung bereits im Verfahren hinterlegt sei, was bei den Gerichten zu vermeidbarem Aufwand und damit zu unnötigen Verfahrensverzögerungen führe. Ein einfaches Indiz, ob das Kreuz zu setzen ist, ist die Adressierung derjenigen Nachricht, der der Antrag beiliegt. Ist die Nachricht bereits an den Rechtsanwalt adressiert, darf kein Kreuz gesetzt werden. Wurde die Nachricht noch an die Partei selbst gerichtet, ist das Kreuz erforderlich.

 

31.01.2013

E-Justice: Infoveranstaltung mit Diskussion am 19.02.2013

Am Dienstag, 19. Februar 2013, um 19.30 Uhr findet im Justizpalast München, Saal 270, Prielmayerstraße 7, 80333 München eine Infoveranstaltung der "Neue Richtervereinigung e.V." zum Thema: "E-Justice - Was kommt da auf uns zu?" statt.

 

Referenten sind u.a. Walther Bredl, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Alexander Siegmund, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer München und Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr bei der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Weitere Informationen und Referenten entnehmen Sie bitte der Einladung.

30.01.2013

Neue Infoveranstaltung zur Anwaltsversorgung (BRAStV)

Die Einladung zur Infoveranstaltung finden Sie hier.

10.01.2013

Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande an Kollegin Angelica von der Decken, München, und Vizepräsident Dr. Thomas Weckbach, Augsburg

Bundespräsident Joachim Gauck hat Frau Kollegin Angelica von der Decken und Herrn Kollegen Dr. Thomas Weckbach das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Am 09.01.2013 hat Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk die Auszeichnung im Rahmen einer Feierstunde im Münchner Justizpalast überreicht.


Frau Kollegin von der Decken wurde 2002 in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gewählt und war insgesamt acht Jahre ehrenamtliches Mitglied. Sie hat sich besonders stark im Bereich „Berufsrecht“, „Zulassung von Fachanwälten“ sowie „Verstöße gegen das Rechtsdienst-leistungsgesetz“ engagiert. Seit 2006 hatte Frau Kollegin von der Decken insbesondere den Vorsitz der Abteilung I für Berufsrecht inne. Bereits vor ihrer Tätigkeit für die Rechtsanwaltskammer München war Frau Kollegin von der Decken im Bereich „Berufsrecht“ tätig: von 1997 bis 2002 war sie ehrenamtliche Richterin am Anwaltsgericht München.


Herr Kollege Dr. Weckbach ist seit 1996 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und seit 2004 Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München. Als Mitglied des Kammervorstands engagiert sich Herr Kollege Dr. Weckbach besonders stark im Bereich „Zulassung von Fachanwälten“, „Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit der Rechtsanwalts-kammer München“. Seit 2012 hat Herr Kollege Dr. Weckbach insbesondere den Vorsitz der Abteilung VIII für Öffentlichkeitsarbeit inne. Als Vertreter der Rechtsanwaltskammer München nimmt er seit vielen Jahren am Jour fixe mit den Leitern der Augsburger Justizbehörden teil. Im Bereich der Juristenausbildung ist Herr Kollege Dr. Weckbach langjährig als Prüfer in der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung tätig.


Die Rechtsanwaltskammer München gratuliert den Geehrten zu der hohen Auszeichnung.

03.01.2013

Fachanwälte: Bitte Fortbildungsnachweise einreichen

Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das abgelaufene Jahr 2012 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, bitten wir, ihre entsprechenden Bestätigungen bzw. Unterlagen bis spätestens zum 31.03.2013 - gerne auch per E-Mail unter info(at)rak-m.de einzureichen.

 

Sofern an einem Seminar als Hörer teilgenommen wurde, ist als Nachweis eine vom Veranstalter ausgestellte Teilnahmebestätigung erforderlich, aus der der Veranstalter, das Thema, der oder die Dozenten, das Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung samt Pausenzeiten und die ständige Präsenz des Fachanwalts hervorgehen muss.

 

Wenn der Fachanwalt selbst als Dozent tätig wurde, ist ebenfalls eine Bestätigung des Veranstalters erforderlich. Es empfiehlt sich, dass in dieser Bestätigung auch darauf eingegangen wird, an welches Publikum sich das Seminar gerichtet hat, da nur Dozententätigkeiten anerkannt werden können, die sich an anwaltliches Publikum gerichtet haben.

 

Soll der Nachweis durch eine wissenschaftliche Publikation geführt werden, ist eine Kopie der Publikation einzureichen. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Publikation in Fachzeitschriften oder ähnlichen juristischen Medien handeln muss, die eine vertiefte juristische Befassung mit einem Thema des jeweiligen Fachgebietes beinhaltet.

 

Achtung: Sofern Fortbildungsnachweise verspätet bei der Kammer eingehen, kann nach der geltenden Gebührenordnung eine Mahngebühr in Höhe von 20 Euro bzw. bei einer weiteren Mahnung von 50 Euro in Rechnung gestellt werden.

 

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