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Rechtsanwaltskammer |
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Sitzungssaal des Kammervorstands
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JANUAR |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-0 Telefax: (089)53 29 44-28 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
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Neue Hinweispflichten nach dem VSBG ab 01.02.2017Ab dem 01.02.2017 gelten für Rechtsanwälte nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) neue Hinweispflichten:
beA: Informationen zum elektronischen SchutzschriftenregisterSeit 01.01.2017 müssen Rechtsanwälte Schutzschriften elektronisch zum elektronischen Schutzschriftenregister einreichen. Dies ist nach § 2 IV Schutzschriftenregister VO (SRV) mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen „sicheren Übermittlungsweg“ möglich. Ein sicherer Übermittlungsweg ist grundsätzlich auch der Versand über das beA.
Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017Die seit dem 1. Januar 2017 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b - Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wurden neu bekannt gemacht. Sie betragen für Parteien,
BGBl. I 2016, 2869 BayStMJ: Änderungen der Praxis bei der Zuweisung von Rechtsreferendaren an private Ausbildungsstellen bei Gewährung von ZusatzvergütungDas Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 31.03.2015 – B 12 R 1/13 R
– entschieden, dass das Bundesland, in dem ein Rechtsreferendar ausgebildet wird, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung tragen muss, welche auf die Vergütung entfallen, die der
Referendar von seinen Ausbildern innerhalb der einzelnen Stationen erhält. Aufgrund beabsichtigt das Bayerische Staatsministerium der Justiz ab den Zuweisungen zur Rechtsanwaltsstation im Herbst 2017,
die Zuweisung von Rechtsreferendaren an private Ausbildungsstellen davon abhängig zu machen, dass der
Träger der Ausbildungsstelle für den Fall der Gewährung von Zusatzvergütungen neben der Übernahme einer internen Freistellungsverpflichtung auch seine Zustimmung dazu erklärt, an einem bestimmten Abrechnungsverfahren
teilzunehmen.
BGH: Anforderungen an den „Spezialist für Erbrecht“Mit Urteil vom 05.12.2016 – AnwZG (Brfg) 31/14 – hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen sich ein Rechtsanwalt, der den Titel
„Fachanwalt für Erbrecht“ führt, als „Spezialist für Erbrecht“ bezeichnen darf.
LG Hamburg: Anforderungen an das Setzen eines HyperlinksDas LG Hamburg hat sich mit Beschluss vom 18.11.2016 – 310 O 402/16 – mit der Frage befasst, welche Prüfungspflichten für kommerzielle Webseitenanbieter bei der Setzung von Hyperlinks bestehen.
DAI: Kooperationsveranstaltungen „beA – so geht´s“ in München und AugsburgDie Rechtsanwaltskammer München bietet in Kooperation mit dem DAI im Februar zwei Veranstaltungen zum Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach an.
Die Seminare finden am 10.02.2017 in Augsburg und am 11.02.2017 in München statt und können von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer München zu günstigeren Konditionen
(125 Euro statt 175 Euro) gebucht werden.
Die Anmeldung erfolgt über das DAI unter https://www.anwaltsinstitut.de/veranstaltungen/uebersicht/seminare.html?page=1. Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im Februar 2017Eine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München finden
Sie hier.
MJG: Vortragsveranstaltung am 14.02.2017Am 14.02.2017 um 18 Uhr findet im Münchener Justizpalast im Konferenzsaal 270/II. OG eine Vortragsveranstaltung der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG) zum Thema „Insolvenzstrafrecht – Hemmschuh oder Grundlage erfolgreicher Sanierung?“ statt. Referent ist Dr. Hans E. Richter, OStA a.D.. Nähere Informationen und die Einladung finden Sie hier. Universität Passau: Crashkurs EuroparechtDas Centrum für Europarecht an der Universität Passau veranstaltet am 16./17.03.2017 an der Universität Passau wieder einen Crashkurs Europarecht.
Der Teilnahmebeitrag für diese Veranstaltung inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausenbewirtung beträgt pro Person 650 €. Die Anmeldung ist online,
per Fax oder per Post spätestens bis zum 27.02.2017 möglich. Ihr Ansprechpartner ist Katharina Schreiber vom Centrum für Europarecht an der Universität Passau e.V.
(CEP), Innstraße 40, 94032 Passau, Tel. 0851/509-2395, Fax. 0851/ 509-2396, E-Mail: cep@uni-passau.de, Internet: www.cep-passau.eu.
Die Einladung mit weiteren Informationen finden Sie hier:
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., stv. Geschäftsführerin der RAK München |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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