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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Juli |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-50 Telefax: (089)53 29 44-950 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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RAK München: Anwaltstreffen in FriedbergJedes Jahr führt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München ein Anwaltstreffen in einem der neun Landgerichtsbezirke außerhalb von München durch. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Kollegenschaft vor Ort über aktuelle Themen der Kammertätigkeit zu informieren, rechts- und berufspolitische Themen zu diskutieren und einen persönlichen Gedankenaustausch zu ermöglichen. Dieses Jahr fand das Anwaltstreffen im Landgerichtsbezirk Augsburg, nämlich in Friedberg statt. Der Vorstand der Kammer wurde vom Ersten Bürgermeister Dr. Peter Bergmair im Rathaus empfangen. Das Treffen mit den örtlichen Kolleginnen und Kollegen fand anschließend in der Friedberger Stadthalle statt. Zu den Gästen zählten u.a. die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Stephan Thomae, Mitglied des Bundestags, Prof. Dr. Peter Arloth, Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister der Stadt Augsburg, Irina Lindenberg-Lange, Präsidentin des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs, Dr. Herbert Veh, Präsident des Landgerichts Augsburg, Franz Lutz, Vorsitzender des Anwaltvereins Augsburg und Dr. Andrea Theurer, Vorsitzende des Anwaltvereins Donau-Ries. Besonderen Anklang fand die Rede der Bundesjustizministerin, die unmittelbar nach der am gleichen Tag stattgefundenen Bundesratssitzung über deren Verlauf, insbesondere über die für die Anwaltschaft bedeutenden Beschlüsse zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und der Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mbB berichtete. Darüber hinaus wurden mehrere Themen diskutiert, u.a. die stufenweise Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ab 2016, das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Justiz, die berufsrechtliche Verpflichtung zur Angabe von Zweigstellen auf Kanzleibriefbögen, das neue Güterichterverfahren, der Täter-Opfer-Ausgleich und die Anforderungen an den Nachweis der anwaltlichen Bevollmächtigung.
Präsident Staehle und Vizepräsident Dr. Weckbach wurden im Rahmen des Anwaltstreffens von der Augsburger Allgemeinen interviewt. Den Artikel aus der Augsburger Allgemeinen vom 06.07.2013 finden Sie hier.
RAK München: Zusammenarbeit mit der RAK VeronaDie Rechtsanwaltskammer München und die Rechtsanwaltskammer Verona stehen seit vielen Jahren in guten Beziehungen. Die Zusammenarbeit soll zum einen die beruflichen Beziehungen der Kollegen aus Verona und München zueinander fördern und pflegen. Zum anderen bieten die guten Kontakte eine hilfreiche Unterstützung bei Fragen der Kollegenschaft im Zusammenhang mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Ein wichtiger Punkt im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist mitunter die Förderung des Austausches von Referendaren und jungen Kollegen im Rahmen von Praktika. Auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer München finden Sie nun eine Liste von Kanzleien in Verona und München, die entsprechende Praktikumsplätze anbieten. Den entsprechenden Flyer finden Sie hier. Alle Informationen zu der Zusammenarbeit finden Sie hier. Save the date: Podiumsdiskussion am 9.9.2013Die RAK München veranstaltet mit allen Landtagsfraktionen am 09.09.2013 eine Podiumsdiskussion. Unter anderem wird die Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger teilnehmen. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Eine gesonderte Einladung folgt. OLG München: Eingangskontrolle für Rechtsanwälte aufgehobenDas OLG hatte für das Gebäude Schleissheimer Str 139 im November 2012 eine Sicherheitsanordnung erlassen, wonach sich die Eingangskontrolle auch auf Rechtsanwälte erstreckt - "unabhängig von der Ausweisvorlage", mit Ausnahme von Gegenständen, die der Verteidigung dienen. Die Anordnung hat sich offensichtlich auf die Vorbereitung des NSU-Verfahrens bezogen. Die RAK München hat diese Anordnung als unangemessene Beschränkung für Organe der Rechtspflege kritisiert. Die Anordnung wurde daraufhin durch den Präsidenten des OLG umgehend aufgehoben. Die Anordung finden Sie hier. 8 Fragen zur Reform des § 522 Abs. 2 ZPOIm Oktober 2011 trat eine Neuregelung des § 522 Abs. 2 ZPO in Kraft, nach der gegen die bis dahin unanfechtbare Zurückweisung der Berufung ein Rechtsmittel eingeführt wurde. Die BRAK hatte sich seit Einführung des unanfechtbaren Zurückweisungsbeschlusses durch die ZPO-Reform gegen diese Regelung gewandt. Um einen Überblick über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen zu gewinnen, bittet die Rechtsanwaltskammer, die Erfahrungen mit der neuen Regelung anhand des folgenden Online-Fragebogens mitzuteilen. Den Fragebogen finden Sie hier. BGH: § 59a Abs. 1 BRAO wird vom BVerfG überprüftDer BGH ist laut seinem Beschluss vom 16.05.2013 - II ZB 7 – zu der Überzeugung gelangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung der beruflichen Verbindung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer freier Berufe in § 59a Abs. 1 BRAO insofern mit Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als sie die berufliche Verbindung zur gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten mit Ärzten und mit Apothekern im Gegensatz zu einer solchen mit Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer und der Patentanwaltskammer, mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern nicht zulässt. Die Rechtssache wurde nach Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Den Beschluss finden Sie hier:
OLG Hamm: PKH-Vorschuss für PrivatgutachtenNach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 14.05.2013 - 25 W 94/13 - zählen zu der Vergütung eines PKH-Anwalts auch Auslagen, soweit sie zur sachgemäßen Durchführung seines Auftrags erforderlich sind, z.B. die Kosten für die Einholung eines für die sachgerechte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung seiner Partei erforderlichen Privatgutachtens. Dem beigeordneten Rechtsanwalt sei für derartige Auslagen aus der Staatskasse ein angemessener Vorschuss gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 RVG zu gewähren. In Bezug auf prozessbegleitend eingeholte Privatgutachten sei die Erstattungsfähigkeit entsprechender Aufwendungen insoweit eingeschränkt, dass es Sache des Gerichts sei, Beweiserhebungen durch Einholung von Sachverständigengutachten durchzuführen. Die Rechtsprechung habe die Erstattungsfähigkeit prozessbegleitender Privatgutachten aber dann bejaht, wenn es darum gehe, ein gerichtliches Gutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern oder wenn eine Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen angewiesen sei, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen, Beweisangriffe abzuwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können. Der Kläger hatte in dem zugrundeliegenden Fall ein Privatgutachten eingeholt, um das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen überprüfen zu können. In diesem Fall war demnach dem PKH-Anwalt ein Vorschuss nach § 47 RVG zu gewähren. Das Urteil finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen:
LG Görlitz: Vergütungsvereinbarung per E-Mail wirksamNach einem Urteil des LG Görlitz vom 01.03.2013 – 1 S 51/12 – kann eine Vergütungsvereinbarung auch zulässigerweise per E-Mail abgeschlossen werden. Es genüge für die in § 3a RVG vorgesehene Textform eine auf elektronischem Wege übermittelte, reproduzierbare Erklärung. Erforderlich sei für die Textform darüber hinaus lediglich, dass der Urheber der Erklärung kenntlich sei. Das Urteil finden Sie auf der Homepage des IWW:
Bundesrat: Zahlreiche Gesetze am 05.07.2013 beschlossenDer Bundesrat hat am 05.07.2013 zahlreiche Gesetze gebilligt. Für die Anwaltschaft besonders interessant dürfte die Billigung des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes und zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gewesen sein (wir berichteten in den Newslettern 02/2013, 03/2013, 05/2013 und 06/2013). Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird am 1. des auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats in Kraft treten, voraussichtlich also am 01.08.2013. Das Gesetz zur Änderung der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe wird hingegen erst zum 01.01.2014 in Kraft treten. Weiterhin wurde vom Bundesrat das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beschlossen (wir berichteten im NL 06/2013). Das Gesetz wurde am 18.07.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Bundesgesetzblatt können Sie hier einsehen. Rechtsanwälte können daher ab 19.07.2013 eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung als Gesellschaftsform wählen. Auch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am 05.07.2013 den Bundesrat passiert. Die Neuregelung legt mitunter fest, dass die BRAK für jeden Rechtsanwalt ein sog. besonderes elektronisches Anwaltspostfach zum 01.01.2016 einzurichten hat. Über dieses Anwaltspostfach soll künftig die gesamte schriftliche Kommunikation zwischen den Gerichten und Anwälten abgewickelt werden. Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier. Bundestag: Modernes Datenbankgrundbuch beschlossenAm 26.06.2013 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs beschlossen. Nachdem im Jahr 2009 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren geschaffen wurden, wird die Modernisierung des Grundbuchrechts jetzt fortgesetzt. Die Einführung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuches ist das Ziel eines IT-Projekts aller 16 Länder. Dazu müssen rund 36 Millionen Grundbücher mit einem Gesamtbestand von mehr als 400 Millionen Seiten in die Datenbankstruktur überführt werden. Zwar werden die meisten Grundbücher in Deutschland bereits heute in elektronischer Form geführt. Die Art der Darstellung hat sich jedoch gegenüber dem früheren papiergebundenen Grundbuch nicht verändert. Neben dieser gewohnten Darstellungsform, die erhalten bleibt, wird der Grundbuchinhalt künftig auch anders aufbereitet werden können. Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Grenzen werden zudem neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten entstehen. So wird es beispielsweise möglich sein, schnell Informationen über Dienstbarkeiten (z. B. Leitungsrechte) zu erlangen, die sich über viele Grundstücke erstrecken. Außerdem wird die strukturierte Datenhaltung eine wesentlich effizientere Einbindung des Grundbuchs in den elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie hier: Bayern: EntscheidungsdatenbankDer Freistaat Bayern stellt durch die Bayerische Staatsregierung in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte des aktuellen Jahres sowie der vergangenen vier Jahre kostenfrei zur Verfügung. Die Entscheidungsdatenbank finden Sie auf der Seite www.gesetze-bayern.de , auf der Ihnen auch alle bayerischen Gesetze und Verordnungen kostenfrei zur Verfügung stehen: Law Made in Germany: Treffen der BündnispartnerDas Bundesjustizministerium hatte am 10. Juli 2013 zu einem Spitzentreffen zur Förderung der Initiative „Law - Made in Germany“ geladen. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Rechtsanwalt Axel C. Filges, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Professor Dr. Walter Ewer, der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Link, MdB, sowie die Staatsekretärin im Bundesministerium der Justiz Dr. Birgit Grundmann nahmen an dem Gespräch teil. „Law - Made in Germany“ ist eine Initiative im Rahmen des Bündnisses für das deutsche Recht. Dieses Bündnis hat das Bundesministerium der Justiz zusammen mit den Justizorganisationen im Oktober 2008 ins Leben gerufen. Heute sind neben der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein auch die Bundesnotarkammer, der Deutscher Juristinnenbund, der Deutsche Notarverein, der Deutsche Richterbund sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag Bündnispartner. Das Bündnis soll durch gemeinsame Anstrengungen der Justizpartner die Position des deutschen Rechts als Teil des kontinentaleuropäischen Rechts im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen entscheidend verbessern. Die Verbreitung von Werten der deutschen Rechtsordnung dient der Verbreitung von menschenrechtlichen Standards und rechtstaatlichen Strukturen, wobei auch die Interessen der deutschen Wirtschaft, die sehr international aufgestellt ist, beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
CCBE: Jahresbericht 2012Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) ist eine Organisation, die ca. 1 Million Anwälte in Anwaltskammern und -verbänden aus 32 Voll-Mitgliedstaaten und weiteren 11 assoziierten Ländern und Beobachterländern vertritt. Er stellt die Verbindung zwischen der EU und den nationalen Anwaltskammern und -verbänden dar. Der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München Andreas von Máriássy begleitet als Delegierter die Arbeit des CCBE. Der CCBE erstellt jährlich einen Bericht über seine Arbeit und aktuelle Projekte, den Sie hier einsehen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des CCBE:
Umfrage: Rechtsschutz in UntersuchungshaftsachenIm Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Bucerius Law School in Hamburg zur Effektivität des Rechtsschutzes in Untersuchungshaftsachen, ist die Promorierende mit der Bitte an uns herangetreten, eine Umfrage zu veröffentlichen. Die Fragen richten sich an Strafverteidiger. Es soll ermittelt werden, wie aktiv gegen Untersuchungshaft verteidigt wird und welche Gründe aus Verteidigersicht ggf. gegen die Einlegung von Rechtsmitteln, insbesondere gegen die Einlegung von Haftbeschwerden, sprechen. Das Promotionsvorhaben wird betreut von Prof. Dr. Thomas Rönnau. Die Umfrage kann hier beantwortet werden: |
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RA Dr. Alexander Siegmund Geschäftsführer der RAK München RAin Simone Kolb, Referentin |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung. |