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Februar
Rechtsanwaltskammer München
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BGH: Vertretung widerstreitender Interessen im Erbrecht

Der BGH hat mit Beschluss vom 16.01.2013 (IV ZB 32/12) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalls sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen als auch deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen nach §§ 43a Abs. 4 BRAO, 3 Abs. 1 BORA verstoße.

Die Klägerin machte in dem Fall als Alleinerbin ihrer Mutter eine Nachlassforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Witwe ihres vorverstorbenen Bruders geltend. Der Rechtsanwalt vertrat die Beklagte. Er hatte zuvor aber bereits die Kinder der Beklagten bei der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche gegen die Klägerin vertreten.

Der BGH führte aus, dass der Rechtsanwalt in diesen Fällen gehalten sei, die Durchsetzung der Nachlassforderung, zu der die Klägerin verpflichtet sei, zu verhindern. Dies laufe aber den Interessen der Pflichtteilsberechtigten nach wie vor zuwider, auch wenn diese bereit seien, den Ausgang des Rechtsstreits hinzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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AGH Rostock: Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Kanzlei

Der Anwaltsgerichtshof Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 20.09.2012 (AGH 5/12 (I/3) entschieden, dass eine Durchsuchung von Kanzleiräumen nur dann verhältnismäßig sei, wenn die begehrten Informationen nicht auf anderer Weise hätten beschafft werden können.

Mit einer Durchsuchung der Kanzleiräume werde schwerwiegend in die Unverletzlichkeit der Wohnung, die auch beruflich genutzte Räume umfasse, eingegriffen. Dem erheblichen Eingriff entspreche daher ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Richte sich eine Ermittlungsmaßnahme darüber hinaus gegen einen Berufsgeheimnisträger in der räumlichen Sphäre seiner Berufsausübung, so bringe dies regelmäßig die Gefahr mit sich, dass unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG stehende Daten von Nichtbeschuldigten - etwa der Mandanten eines Rechtsanwalts - zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen, die die Mandanten in der Sphäre des Berufsgeheimnisträgers gerade sicher wähnen durften. Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant liege auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege.

Sofern das Gericht den Wahrheitsgehalt des Verteidigungsvorbringens überprüfen möchte, müsse es daher zunächst auf andere Erkenntniswege zurückgreifen: So hätten im entschiedenen Fall beispielweise Handakten vorgelegt werden können oder gegnerische Anwälte vernommen werden können.

Die Entscheidung finden Sie hier.

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KostRMoG: Beratung im Bundestag

Ende Januar hat im Bundestag die Erste Lesung des Gesetzentwurfes eines 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes und des Entwurfes für ein Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechtsänderungsgesetz stattgefunden. Ebenfalls mitbehandelt wurden der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem EGMR, die Entwürfe des Bundesrates für ein Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe und für ein Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts sowie eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht und schließlich ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Nachbesserung der Kostenrechtsmodernisierung bei Vertretung in Asylverfahren und Übersetzungsleistungen.

Der CDU/CSU-Abgeordnete Seif griff die in der gemeinsamen Stellungnahme von BRAK und DAV geäußerte Kritik in seiner Rede in der Plenarsitzung auf. Er erwähnte dabei beispielsweise die Einführung weiterer Streitwertstufen, die zu niedrigeren Gebühren in einigen Gegenstandswertbereichen führten. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass die zusätzliche Gebühr für umfangreiche Beweisaufnahmen in der Praxis kaum eine Rolle spiele, weil sie erst ab dem dritten Termin gegeben werden solle, Prozesse normalerweise allerdings kaum mehr als zwei Termine hätten.

Die Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss verwiesen. Die Anhörung dort wird am 13.03.2013 stattfinden.

Weiterführende Links:

BRAK-INFO

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Videotechnik im Gerichtssaal: Bundestag verabschiedet Gesetz

Der Bundestag hat am 20.02.2013 das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren mit den vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen verabschiedet. Das neue Gesetz erweitert den Anwendungsbereich videogestützter Prozesshandlungen auf zahlreiche Bereiche unterschiedlicher gerichtlicher, aber auch staatsanwaltschaftlicher Verfahren. Entsprechend den Änderungen des Rechtsausschusses können die Gerichte dabei den Einsatz von Videotechnik im zivil-, finanz-, verwaltungs- und sozialgerichtliche Verfahren nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen anordnen.

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BRAK-INFO

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Europäisches Patentgerichtsübereinkommen unterzeichnet

Am 19.02.2013 wurde das Europäische Patentgerichtsübereinkommen durch Deutschland und weitere teilnehmende Mitgliedstaaten in Brüssel unterzeichnet.

Das Übereinkommen sieht die Schaffung eines neuen Europäischen Patentgerichts vor, das für Verfahren über die Verletzung und die Wirksamkeit der bisherigen europäischen Bündelpatente und der zukünftigen einheitlichen EU-Patente zuständig sein wird. Die erste Instanz dieses Gerichts besteht aus einer Zentralkammer in Paris mit Nebenstellen in München und London sowie in den Mitgliedstaaten zu errichtende Lokal- bzw. Regionalkammern. Luxemburg wird Sitz der Berufungsinstanz sein.

Das neue Gericht kann beginnen, wenn 13 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert habe. Dieser Vorgang und die weiteren Vorbereitungen zur Einrichtung des Gerichts werden voraussichtlich noch rund zwei Jahre dauern.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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Prozesskostenhilfebekanntmachung 2013

Die ab dem 01.01.2013 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b, Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wurden neu bekannt gemacht. Sie betragen für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 201 Euro, für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 442 Euro, für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter für Erwachsene 354 Euro, für Jugendliche von Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres 338 Euro, für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 296 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 257 Euro.

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BRAK-INFO

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Stiftung Opferhilfe Bayern: Erste Zuwendungen gewährt

Da Opfer von Straftaten und deren Angehörige erlittene Schäden häufig nicht oder nur teilweise ausgeglichen bekommen, hat die Bayerische Staatsregierung bereits am 21.04.2009 beschlossen, eine landesweite "Opferhilfe Bayern" mit dem Ziel einzurichten, Opfer von Straftaten und deren enge Angehörige in diesen Fällen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen (wir berichteten in den Newslettern 11/2012 und 07/2010). Das Gesetz über die Errichtung der "Stiftung Opferhilfe Bayern" wurde am 24.07.2012 beschlossen.

Laut einer Pressemitteilung des BayStJV hat die Stiftung nun über die ersten Anträge von Opfern entschieden. In sechs Fällen seien insgesamt 21.000 Euro an Hilfeleistungen gewährt worden. Im Wesentlichen handelte es sich bei den Fällen um Opfer von Gewalttaten.

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Jour Fixe mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit am 29.01.2013

Am 29.01.2013 fand der Jour Fixe zwischen der Rechtsanwaltskammer München und Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit am OLG München statt.

Es wurden zahlreiche Themen besprochen, unter anderem die Verfahrensdauer beim Landgericht München I, die Einreichung von Schriftsätzen von Rechtsanwälten per Fax, die neuen Öffnungszeiten der Gerichte und die Personalsituation in der Justiz.

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LG Augsburg: Parksituation im Strafjustizzentrum seit dem 21.02.2013

Der Präsident des Landgerichts Augsburg hat darauf hingewiesen, dass die Parksituation im Strafjustizzentrum während der Dauer des sog. Polizistenmordverfahrens stark eingeschränkt sein wird. Da für die Dauer des Verfahrens mit einem erhöhten Medieninteresse und damit einhergehender verstärkter Präsenz von Übertragungswägen und verstärkter Sicherheitsmaßnahmen gerechnet wird, stehe an den Verhandlungstagen nur noch eine geringe Zahl von Besucherparkplätzen zur Verfügung. Es werde um Verständnis gebeten, dass nicht sichergestellt werden kann, allen Rechtsanwälten einen Parkplatz auf dem Gelände des Strafjustizzentrums einzuräumen. Sobald alle Parkplätze belegt seien, werden Parkplatzsuchende nicht mehr eingelassen.

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AG Augsburg: Neue Sprech- und Telefonzeiten seit 01.01.2013

Beim AG Augsburg einschließlich der Zweigstelle Schwabmünchen wurden die Sprechzeiten und die telefonische Erreichbarkeit zum 01.01.2013 wie folgt neu geregelt:

  1. Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Abteilung für Straf- und Bußgeldsachen, Betreuungsgericht, Grundbuchamt, Familiengericht, Insolvenz- und Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht:

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.15 Uhr
    Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

  2. Registergericht:

    Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.15 Uhr
    Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

  3. Zweigstelle Schwabmünchen:

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.15 Uhr
    Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

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Fachanwälte: Bitte Fortbildungsnachweise einreichen

Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das Jahr 2012 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, bitten wir, ihre entsprechenden Bestätigungen bzw. Unterlagen umgehend - gerne auch per E-Mail info@rak-m.de - einzureichen. Sofern Fortbildungsnachweise nicht vor dem 1. April des Folgejahres bei der Kammer eingehen, kann nach der geltenden Gebührenordnung eine Mahngebühr in Höhe von 20 Euro bzw. bei einer weiteren Mahnung in Höhe von 50 Euro erhoben werden.

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Ausbildungsmessen im März 2013 für Auszubildende

Die RAK München wird auf folgenden Veranstaltungen mit einem Messestand vertreten sein und für die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten werben:

  • Allgäuer Lehrstellenbörse am Samstag, dem 02.03.2013 von 9.00 - 15.00 Uhr in der Staatlichen Wirtschaftsschule Kempten, Wiesstraße 30, 87435 Kempten
  • Berufsorientierungstag am Samstag, dem 09.03.2013 von 9.30 - 12.30 Uhr in der Pater-Rupert-Mayer Realschule Pullach, Wolfratshauser Straße 30, 82049 Pullach
  • 6. Beruffindungstag / Jobbörse des Rotary Clubs am Samstag, dem 09.03.2013 von 10.00 - 13.00 Uhr in der "Alten Schweißerei", Bauer-Straße 1, 86529 Schrobenhausen
  • Berufsinformationsveranstaltung am Donnerstag, dem 21.03.2013 von 17.00 - 20.00 Uhr in der Achental-Realschule, Lanzingerstraße 12, 83250 Marquartstein
Falls Ihre Kanzlei noch eine/n Auszubildende/n sucht, können Sie uns hier ein Stellenangebot für einen Ausbildungsplatz zuleiten. Die Stellenangebote werden auf Wunsch auf unserem Messestand ausgelegt. Darüber hinaus wird an den Messeständen eine Liste mit Praktikumsangeboten für Schüler zur Verfügung stehen.

Die jeweils aktuellen Listen für Auszubildende und Schülerpraktika finden Sie auch auf unserer Website.

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Vernissage des Künstlers Somyot Hananuntasuk

Am Freitag, dem 22.02.2013 um 19.00 Uhr fand in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer München die Eröffnung der Ausstellung des Künstlers Somyot Hananuntasuk statt. Die Ausstellung trägt den Titel "Einfach Malerei".



Die Bilder können Sie zwischen dem 25.02.2013 und dem 26.04.2013, Montag - Donnerstag: 9 - 16 Uhr, Freitag: 9 - 12 Uhr besichtigen.

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Redaktion und Bearbeitung
RA Alexander Siegmund,
Geschäftsführer der RAK München
RAin Simone Kolb, Referentin
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