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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Juni |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-0 Telefax: (089)53 29 44-28 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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Syndikusrechtsanwälte: Antragsflut auch in MünchenAls das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte" zum 01.01.2016 in Kraft trat, war unklar,
mit welcher Zahl von Zulassungsanträgen von Syndikusrechtsanwälten zu rechnen sein würde. Ausgehend von den in der
Gesetzesbegründung angegebenen Zahlen sowie Erhebungen beim Versorgungswerk rechnete die Rechtsanwaltskammer München
mit 1.000 Anträgen im Jahr 2016. Allerdings sind bei der Rechtsanwaltskammer München bis heute fast 1.900 Anträge
eingegangen bei bundesweit etwa 12.000 Anträgen (überwiegend bei bestehender Rechtsanwaltszulassung). Davon sind
aktuell 35,5 % (693) bearbeitet und die Anhörung des Rentenversicherungsträgers in die Wege geleitet. In 313 Fällen
wurden Zulassungsbescheide erteilt. Um die Anträge innerhalb eines angemessenen Zeitraums bewältigen zu können, hat
die Rechtsanwaltskammer München im Herbst 2015 die mit der Zulassung befasste Abteilung personell um zwei Planstellen
aufgestockt. Seit Jahresanfang wurden insgesamt vier weitere Planstellen geschaffen: zwei sind besetzt, die weiteren
im Bewerbungsstand. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, werden regelmäßig auch Mitarbeiter anderer Bereiche zur
Mitarbeit in der Zulassungsabteilung herangezogen. Die Rechtsanwaltskammer München tut damit alles in ihrer Macht
Stehende, um die Zulassungsanträge schnellstmöglich, aber gleichwohl gewissenhaft zu verbescheiden. Dabei sei
angemerkt, dass dem Antragsteller bei oberflächlicherer Prüfung angesichts der dann zu erwartenden Klageverfahren
nicht gedient wäre. Wir bitten daher alle Antragsteller, deren Antragsbearbeitung länger dauert als erwartet,
höflich um Verständnis und noch um etwas Geduld.
RAK München: Anwaltstreffen in LandshutDer Vorstand der Rechtsanwaltskammer München veranstaltet jährlich in Zusammenarbeit mit den örtlichen
Anwaltvereinen in einem der neun Landgerichtsbezirke ein "Anwaltstreffen". Ziel dieser Veranstaltung ist es, die
Kolleginnen und Kollegen vor Ort über aktuelle Themen aus der Kammertätigkeit zu informieren und diese zu diskutieren.
Das diesjährige Anwaltstreffen fand am 10.06.2016 in Landshut statt.
RAK München: Änderungen der Geschäfts-, Beitrags- und Gebührenordnung am 01.06.2016 in Kraft getretenWie im Newsletter 04/2016 berichtet, wurde in der ordentlichen Kammerversammlung am 15.04.2016 beschlossen, die
Geschäfts-, Beitrags- und Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer München für den Oberlandesgerichtsbezirk München zu
ändern. Die beschlossenen Änderungen sind am 01.06.2016 in Kraft getreten.
BRAK: AGH-Verfahren zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat am 06.06.2016 im Wege der einstweiligen Anordnung die Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für die antragstellenden Rechtsanwälte nicht
ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freizuschalten.
Bundesregierung: Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren und zur Änderung des SchöffenrechtsDie Bundesregierung hat am 15.06.2016 den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Zweiten
Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen vor allem die Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU vom 22.10.2013 über das
Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen
Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf
Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf
sieht Änderungen in der Strafprozessordnung, im Jugendgerichtsgesetz und im Gesetz über internationale Rechtshilfe in
Strafsachen vor: in der Strafprozessordnung soll z.B. ein ausdrückliches Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei
polizeilichen Vernehmungen oder bei Gegenüberstellungen mit dem Beschuldigten statuiert werden. Zudem sollen dem
Beschuldigten, der vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen möchte, allgemeine Informationen zur Verfügung
gestellt werden, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren. Insbesondere soll auch auf bestehende
anwaltliche Notdienste hingewiesen werden. Die im Schöffenrecht vorgesehenen Änderungen betreffen unter anderem die
Streichung der derzeit bestehenden verpflichtenden Unterbrechung der Schöffentätigkeit nach zwei aufeinanderfolgenden
Amtsperioden.
Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2015Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat im Juni 2016 ihren Tätigkeitsbericht 2015 veröffentlicht. Danach
wurden 2015 insgesamt 966 Anträge auf Schlichtung gestellt. Es wurden 207 Schlichtungsempfehlungen ausgesprochen;
hiervon wurden 126 von beiden Parteien angenommen.
CCBE: Empfehlungen zur Überwachung von Anwälten durch staatliche BehördenDer CCBE hat in seiner Vollversammlung vom 20. Mai 2016 in Lyon umfangreiche Thesen bezüglich des Schutzes der
anwaltlichen Vertraulichkeit im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen durch den Staat veröffentlicht. Ziel dieses Papiers
ist es, Gesetzgeber und Entscheidungsträger über den Umfang und die grundrechtliche Position der anwaltlichen
Schweigepflicht zu informieren sowie über die Anforderungen, die eingehalten werden müssen, damit dieses Grundrecht
nicht durch Überwachungs- und/oder Strafverfolgungsmaßnahmen des Staates untergraben wird. Das Papier besteht aus zwei
Teilen, wobei der erste Teil sich mit der Bedeutung und dem Umfang der Vertraulichkeit beschäftigt und dieses durch
EU-Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention sowie durch Rechtsprechung der europäischen Gerichte untermauert.
Der zweite Teil des Papiers zählt sechs wesentliche Grundsätze auf, die bei der Anordnung von Überwachungsmaßnahmen
beachtet werden müssen.
Europäische Kommission: Leitfaden zu Zuständigkeit und anwendbarem Recht internationaler arbeitsrechtlicher StreitigkeitenDie Europäische Kommission hat über das Europäische Justizielle Netzwerk in Zivil- und Handelssachen einen
Praxisleitfaden über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in internationalen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern
und Arbeitgebern veröffentlicht. Der Leitfaden soll u.a. Rechtsanwälte bei Fragen des Internationalen Privatrechts und
der Entsendung im Bereich von Arbeitsverträgen unterstützen. Er gibt einen Überblick über die Brüssel-I-Verordnung
sowie die Rom-I-Verordnung und beantwortet grundlegende Fragen zum zuständigen Gericht oder zum anwendbaren Recht.
Darüber hinaus ist in dem Leitfaden eine Übersicht über die Rechtsprechung des EuGH enthalten.
BGH: Anbahnung des Mandats ist vor Telefonüberwachung geschütztMit Beschluss vom 04.02.2016 - StB 23/14 - hat der Bundesgerichtshof den Schutz des anwaltlichen
Vertrauensverhältnisses bei der Vollziehung von Telefonüberwachungsmaßnahmen bekräftigt und eine
Telefonüberwachungsmaßnahme für rechtswidrig erklärt.
Anwaltsgericht Hamburg: Mehrmalige Nichterreichbarkeit des gegnerischen Rechtsanwalts begründet nicht Gefahr in Verzug i.S.v. § 12 Abs. 2 BORADas Hamburgische Anwaltsgericht hat sich mit Beschluss vom 29.03.2016 - III AnwG 10/15 - mit der Frage der
Reichweite des Verbotes der Umgehung des Gegenanwalts gemäß § 12 BORA befasst.
Gemeinsame Veranstaltung der RAK München und des BayStMJ zum Thema "Sachverständigenbeweis"Am Mittwoch, den 05.10.2016, findet im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Justizpalast, Saal 134) in der
Zeit von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr ein Seminar zum Thema: "Der Sachverständigenbeweis - Strategien, die helfen bei
Anleitung und Anhörung von Sachverständigen im Zivilverfahren" statt. Die Veranstaltung richtet sich an
Zivilrichterinnen und Zivilrichter aller Instanzen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
RAK München: Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im JuliEine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München im Juli finden Sie hier.
Justiz im Dialog: Veranstaltung "Hass und Hetze im Internet"Der Deutsche Richterbund verstärkt Information und Aufklärung: um die Arbeit der dritten
Gewalt transparenter zu machen, wendet sich der Verband bereits im dritten Jahr mit einer Dialogreihe an ein breiteres
Publikum sowie die Medienöffentlichkeit.
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., stv. Geschäftsführerin der RAK München |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium einen Vorstand und eine Geschäftsführung Impressum. |