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Sitzungssaal des Kammervorstands
Sitzungssaal des Kammervorstands
APRIL
Rechtsanwaltskammer München
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Kammerversammlung 2016: Wahl zum Kammervorstand und Beschlüsse

Am 15.04.2016 fand die diesjährige Kammerversammlung statt. Präsident Then berichtete über die berufspolitischen Aktivitäten im Jahr 2015. Vizepräsident Pohlmann erläuterte als Schatzmeister umfassend die Bilanz zum 31.12.2015, die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2015 sowie den Haushalt 2016 (und 2017).

Im Rahmen der Kammerversammlung fand auch turnusmäßig die Wahl zum Kammervorstand statt.

In den Vorstand der Rechtsanwaltskammer München wurden gewählt:

LG-Bezirk Augsburg
RAin Anne Riethmüller
RA Dr. Thomas Weckbach
RA Werner Weiss

LG-Bezirk Deggendorf
RA Dr. Michael Schröter

LG-Bezirk Memmingen
RA Michael Bogdahn

LG-Bezirk München I
RAin Dr. Denise Blessing
RA Dr. Florian M. Endter
RA Dr. Wolfgang Götz
RA Marc F.-X. Groebl, LL.M.
RA Florian Kempter
RA Andreas von Máriássy
RA Dr. Simone Powilleit
RA Dr. Frank Remmertz
RA Dr. Alexander Siegmund
RA Michael Then
RA Jochen D. Uher

LG-Bezirk München II
RA Andreas Dietzel
RA Alexander Mayerhöfer

Darüber hinaus war für den LG-Bezirk München I eine Ersatzwahl durchzuführen. Gewählt wurde RA Jürgen Völtz auf die Dauer von zwei Jahren.

Die von der Kammerversammlung 2016 gefassten Beschlüsse können Sie hier einsehen.

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RAK München: Wahlen zum Präsidium

Am 22.04.2016 hielt der neue Vorstand seine erste Sitzung ab. In dieser wurde das Präsidium der Rechtsanwaltskammer München in folgender Besetzung bestätigt:

Präsident: RA Michael Then
1. Vizepräsident: RA Dr. Thomas Weckbach
2. Vizepräsidentin: RAin Gabriele Loewenfeld
3. Vizepräsident: RA Dr. Thomas Kuhn
4. Vizepräsident und Schriftführer: RA Andreas von Máriássy
5. Vizepräsident und Schatzmeister: RA Rolf Pohlmann

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BRAK: Besonderes elektronische Anwaltspostfach (beA) geht an den Start

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird ab dem 29.09.2016 für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereit stehen. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden dann auf ihr elektronisches Postfach zugreifen können. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte den ursprünglich zum 01.01.2016 geplanten Starttermin aus technischen Gründen verschieben müssen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bislang noch nicht die für die Nutzung des Postfachs erforderliche spezielle Sicherheitskarte - die beA-Karte Basis - bestellt haben, sollten dies jetzt tun. Alle bis drei Monate vor dem beA-Start bestellten beA-Karten werden spätestens bis zum 29.09.2016 ausgeliefert. Auch danach bleiben Bestellungen dauerhaft möglich. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist bestrebt, spätere Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

BRAK-INFO

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sucht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sucht befristet bundesweit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Anhörung von Asylbewerbern, um die durch die Flüchtlingssituation entstandene hohe Zahl an unerledigten Asylanträgen bewältigen zu können und mit anwaltlicher Fachkompetenz Asylverfahren zu beschleunigen. Durch entsprechende vertragliche Regelungen wird sichergestellt, dass von vornherein mögliche Interessenkollisionen ausgeschlossen werden. Die Bewerbungsfrist endet bereits am 10.05.2016.

Weiterführende Informationen:

BRAK-INFO

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Syndikusrechtsanwälte: Eintragung in das Rechtsanwaltsverzeichnis verzögert sich

Aufgrund der §§ 31 Abs. 1, 46c Abs. 5 BRAO sind grundsätzlich auch Syndikusrechtsanwälte in ihrer Eigenschaft als Syndikusrechtsanwalt/-rechtsanwältin in die Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern über ihre Mitglieder und das Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer einzutragen.

Diese Eintragung in die Verzeichnisse ist aus technischen Gründen im Zusammenhang mit der Einführung des beA zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich. Sobald die technischen Hürden überwunden sind, werden wir unsere Mitglieder informieren.

Rechtsanwälte, die sowohl als Syndikusrechtsanwalt als auch als niedergelassener Rechtsanwalt zugelassen sind, sind in ihrer Eigenschaft als niedergelassener Rechtsanwalt in die Verzeichnisse eingetragen.

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BRAK: Kleine Mitgliederstatistik zum 01.01.2016

Die Rechtsanwaltskammern hatten zum 01.01.2016 insgesamt 164.864 Mitglieder und damit 300 Mitglieder mehr als im Vorjahr, davon 163.779 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Vorjahr: 163.545), 764 RA-GmbHs und 23 RA-AGs.

Der Zuwachs der Anwaltschaft beträgt 0,17 %. Nur 11 Kammern weisen ein Wachstum der Mitgliederzahlen auf, davon nur eine Kammer von über 1 %. In 15 Kammern hat die Mitgliederzahl abgenommen. Die Rechtsanwaltskammer München hatte zum 01.01.2016 21.150 Mitglieder. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 0,19 % dar.

Weiterführende Links:

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Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Am 01.04.2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19.02.2016 in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil ist als neues Stammgesetz das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG); daneben werden verschiedene spezialgesetzliche Bestimmungen über Schlichtungsstellen angepasst. Ergänzend ist zum 01.04.2016 auch die Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV) vom 28.02.2016 in Kraft getreten.

Die deutsche Anwaltschaft hat frühzeitig im Jahr 2011 eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten geschaffen (§ 191f BRAO). Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin ist nun bereits als eine der wenigen Stellen vom Gesetzgeber als Schlichtungsstelle im Sinne des VSBG anerkannt.

Die Informationspflichten für Unternehmer, die nach §§ 36, 37 VSBG vorgesehen sind und die auch von der Anwaltschaft zu beachten sind, gelten aber erst ab dem 01.02.2017.

Weiterführende Links:

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Neue Hinweispflichten auch für Rechtsanwälte

Verbraucher können künftig auf ein europaweit flächendeckendes Schlichtungsangebot im Online-Vertragsrecht zugreifen. Dafür wurde die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013; sog. ODR-Verordnung) und die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Richtlinie 2013/11/EU; sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Diese wurde mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Für Rechtsanwälte bestehen aufgrund dieser europäischen und nationalen Neureglungen zur alternativen Streitbeilegung neue Hinweispflichten. So sind seit dem 09.01.2016 Rechtsanwälte verpflichtet, auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorzusehen und ihre E-Mail-Adresse anzugeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen.

Ausführliche Informationen zu den Hinweispflichten sowie weitere Informationen rund um die alternative Verbraucherstreitbeilegung finden Sie hier.

BRAK-INFO

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Formularzwang für Gerichtsvollzieheraufträge seit 01.04.2016

Wie im Newsletter 10/2015 berichtet, ist am 01.09.2015 die Verordnung über das Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung - GVFV) in Kraft getreten. Damit wurde für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ein Formular eingeführt, das ab dem 01.04.2016 verbindlich zu nutzen ist. Das Formular besteht aus dem Vollstreckungsauftrag, einer Forderungsaufstellung und Hinweisen zum Ausfüllen und Einreichen des Auftrags.

Weitere Informationen können Sie hier abrufen:

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BGH: Unvereinbarkeit von Anwaltsberuf und Tätigkeit als Immobilienhändler und -entwickler

Mit Urteil vom 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 35/15 - hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, ob die Tätigkeit als Immobilienhändler und -entwickler mit dem Anwaltsberuf vereinbar ist.

Der betroffene Rechtsanwalt war Geschäftsführer mehrerer Immobiliengesellschaften, deren Geschäftsgegenstand Erwerb, Bewirtschaftung und Veräußerung sowie Vermittlung von Immobilien war. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hatte die Zulassung des Betroffenen wegen Unvereinbarkeit seiner Tätigkeit für die Immobiliengesellschaften mit dem Beruf des Rechtsanwalts gemäß § 14 Abs. 2 Nr. BRAO widerrufen.

Nach Ansicht des BGH ist der Erwerb und die Vermarktung von Immobilien durch Immobilienhändler und Immobilienentwickler unvereinbar mit dem Anwaltsberuf i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist die Tätigkeit als Grundstücksmakler mit dem Anwaltsberuf unvereinbar, da hier eine nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen bestehe: Rechtsanwälte erhielten bei der Ausübung ihres Berufs vielfach Kenntnisse von Geld- und Immobilienvermögen des Mandanten. Zwar lägen Interessenkollisionen, die das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden könnten, nicht schon dann vor, wenn das Wissen aus der einen Tätigkeit für die andere von Vorteil sei. Könne der Rechtsanwalt in seinem Zweitberuf an der Vermittlung eines Käufers oder eines neuen Mieters eine Provision verdienen, bestünde aber die Gefahr, dass er sich bei seiner anwaltlichen Beratung davon nicht freimache.

Der BGH vertritt die Auffassung, dass die Erwägungen zur Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Immobilienmakler auf den Immobilienhändler und Immobilienentwickler ebenfalls zuträfen. Beide hätten ein erhebliches Interesse daran, dass der Mandant mit ihnen ein Immobiliengeschäft abschließe. Im Fall des Immobilienhändlers und Immobilienentwicklers sei das wirtschaftliche Interesse am Vertragsabschluss angesichts des angestrebten Gewinns noch weit höher als das Provisionsinteresse des Maklers.

Das Urteil des BGH finden Sie hier.

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BGH: Keine Übertragung der Eintragung von Fristen auf Auszubildende

Ein Anwalt darf die Eintragung von Fristen und Terminen nicht auf Auszubildende delegieren. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 11.11.2015 - XII ZB 407/12 - entschieden.

In dem vorliegenden Fall ist ein Anwalt nicht zu einem mündlichen Verhandlungstermin erschienen, woraufhin ein klageabweisendes Versäumnisurteil ergangen ist. Gegen dieses Urteil legte der Anwalt Einspruch ein, wobei er zu dem anschließenden Termin erneut nicht erschien und der Einspruch verworfen wurde.

In der hiergegen eingereichten Berufung verwies der Anwalt auf ein unverschuldetes Versäumnis, da entsprechend der durchgängig praktizierten und kontrollierten Praxis dieser Termin im Terminkalender notiert hätte werden müssen. Die hiermit betraute Auszubildende hat dies jedoch versehentlich versäumt. Da die Auszubildende solche Tätigkeiten bislang fehlerfrei bearbeitet habe, ist der Anwalt sicher davon ausgegangen, dass die Notierung auch erfolgt sei.

Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung zur Übertragung der Notierung und Überwachung von Fristen auf zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal wurde festgestellt, dass diese jedoch nicht auf noch auszubildende Kräfte übertragen werden dürfen, denen die notwendige Erfahrung fehlt. Wenn dies jedoch der Fall ist, muss gewährleistet sein, dass alle von dem Auszubildenden eingetragenen Fristen anhand der Akten und des Kalenders auf ihre Richtigkeit überprüft werden, sei es durch den Rechtsanwalt selbst oder durch hierzu geeignete Angestellte. Stichproben, bloße Kontrolleinsichtnahmen in den Fristenkalender sowie vom Rechtsanwalt vorgegebene Fristen ohne weitere Kontrolle reichen nicht aus.

Den Beschluss des BGH können Sie hier abrufen.

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RAK München: 3. Unternehmensanwaltstag im Seehaus

Am Freitag, den 03.06.2016, von 9.45 bis ca. 16.30 Uhr, findet im Seehaus der RAK München, St.-Heinricher-Str. 45, 82402 Seeshaupt, der 3. Unternehmensanwaltstag statt.

Auf dem Programm stehen dieses Jahr hochaktuelle Themen wie beispielsweise die "Exportkontrolle unter Berücksichtigung der derzeitigen Entwicklung im Irak und Iran", die "Datenschutzgrund-VO und welche Maßnahmen von den Unternehmen nun zu treffen sind" oder "Mitarbeiterentsendungen und Maßnahmen des Arbeitgebers in Krisensituationen. Beispiele für die Evakuierung von Mitarbeitern aus Krisenregionen wie Fukushima und dem Irak" oder "Lobbyismus im Deutschen Bundestag - was Sie wissen sollten". Referenten werden unter anderem sein:

  • RAin Andrea Gräßler-Albert (KUKA AG),
  • StA Christian Weiß, Gruppenleiter StA München I, Abt. IX - Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, Ansprechpartner für Computer- und Internetkriminalität,
  • RA Dr. Oliver M. Habel von tec LEGAL - Habel Rechtsanwälte,
  • Hartmut Speck (Ass.), Head of Global Mobility Management, Siemens AG und
  • RA Stephan Thomae, MdB a.D. (FDP)
Die Teilnehmerzahl ist auf 50 beschränkt. Die Anmeldung ist über unser Seminarportal möglich.

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RAK München: Wochenendseminar zum Europäischen Zivilverfahrensrecht

Im Rahmen einer von der EU geförderten Kooperation zwischen den Juristischen Fakultäten der Universitäten Madrid, Maribor, Passau und Turin werden Wochenendseminare für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum europäischen Zivilverfahrensrecht veranstaltet, die in Deutschland in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer München in unseren Räumen angeboten werden.

Den Auftakt bildet ein kostenloses Wochenendseminar zur Brüssel Ia-Verordnung 1215/2012 am 10./11.06.2016, das praxisrelevante Kernfragen anhand von Fallstudien erläutern und näherbringen soll.

Referenten werden

  • Prof. Dr. Wolfgang Hau, Uni Passau, Richter am OLG München,
  • Prof. Dr. Dennis Solomon, LL.M. (Berkeley), Uni Passau,
  • Dr. Andreas Köhler, Universität Passau,
  • Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago), Universität Passau,
sein.

Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.

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RAK München: Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im Mai

Im Seminarportal der RAK München finden Sie alle von der RAK München angebotenen Seminare mit weiteren Informationen. Hier können Sie sich auch jederzeit zu den Veranstaltungen anmelden.

Eine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München im Mai finden Sie hier.

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Ausbildungsmessen im Mai 2016 für Auszubildende

Die RAK München wird auf folgenden Veranstaltungen mit einem Messestand vertreten sein und für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten werben:

  • 3. Ausbildungsmesse Straubing am Mittwoch, 04.05.2016 von 9 - 17 Uhr in der Stadthalle Straubing, Joseph-von-Fraunhofer-Halle, Am Hagen 75, 94315 Straubing
  • 11. Ausbildungsmesse am Mittwoch, 04.05.2016 von 9 - 15 Uhr, auf Schloss Hohenburg, 83661 Lenggries
Falls Ihre Kanzlei noch eine/n Auszubildende/n sucht, können Sie uns ein Stellenangebot für einen Ausbildungsplatz zuleiten. Die Stellenangebote werden auf Wunsch auf unserem Messestand ausgelegt.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir auf die Liste der angebotenen Praktika in Anwaltskanzleien hinweisen, die ebenfalls am Messestand zur Info bereit liegen wird. Die aktuelle Liste ist zudem hier veröffentlicht.

Falls Sie Interesse haben, eine Ausbildungsstelle bzw. einen Praktikumsplatz für Schüler/innen in Ihrer Kanzlei anzubieten, können Sie uns Ihr Angebot per E-Mail an hafeneder@rak-m.de senden.

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BJV: Veranstaltungshinweis "Repressalien für Journalisten in Warschau, Budapest und Ankara - Steht die Pressefreiheit vor dem Aus?"

Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) und der Internationale PresseClub München veranstalten zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 03.05.2016 eine gemeinsame Podiumsdiskussion zur Situation der Medien in Polen, Ungarn und der Türkei. Unter dem Titel "Journalisten in Warschau, Budapest und Ankara unter Druck - Aus für die Pressefreiheit?" diskutieren unter der Moderation von Thomas Morawski u.a. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesministerin der Justiz, Henryk Jarczyk, ARD-Studioleiter Warschau sowie Joachim Menze, Leiter der Münchener Regionalvertretung der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Soldan Institut: Umfrage zu Mitarbeitern in Anwaltskanzleien

Das Soldan Institut führt seit Anfang April 2016 eine empirische Studie speziell über Mitarbeiter in Anwaltskanzleien durch: Erfolg und Zukunftsfähigkeit von Kanzleien hängen nicht zuletzt auch von engagierten und gut qualifizierten Mitarbeitern ab. Für die Anwaltschaft ist es unverzichtbar, mehr über Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Anwaltskanzleien zu erfahren - über ihre Zufriedenheit, Probleme im Kanzleialltag, Wünsche und Erwartungen, aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Rekrutierung und Beschäftigung des Personals. Hierzu werden sowohl Mitarbeiter in Kanzleien als auch deren Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte mit dem Ziel befragt, umfassende Erkenntnisse zu Mitarbeitern in Anwaltskanzleien zu gewinnen. Für die Befragung wurde die Online-Plattform www.mitarbeiter-in-anwaltskanzleien.de eingerichtet.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, ihre nicht-anwaltlichen Kanzleimitarbeiter - Fachangestellte, Fachwirte, Auszubildende oder Mitarbeiter mit einem anderen Qualifikationshintergrund - auf diese Befragung hinzuweisen und zu einer Teilnahme zu ermuntern.

Die Befragung der Arbeitgeberseite hat bereits am 22.04.2016 begonnen. Hierzu werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Kolleginnen und Kollegen per Telefax eingeladen, sich an der Studie zu beteiligen. Sollten Sie eine Einladung zur Teilnahme erhalten, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich im Interesse der Gesamtanwaltschaft rege an der Befragung beteiligen.

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Redaktion und Bearbeitung

RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M.,
stv. Geschäftsführerin der RAK München

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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium einen Vorstand und eine Geschäftsführung
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