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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Juni
Rechtsanwaltskammer München
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Syndikusrechtsanwälte: Antragsflut auch in München

Als das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte" zum 01.01.2016 in Kraft trat, war unklar, mit welcher Zahl von Zulassungsanträgen von Syndikusrechtsanwälten zu rechnen sein würde. Ausgehend von den in der Gesetzesbegründung angegebenen Zahlen sowie Erhebungen beim Versorgungswerk rechnete die Rechtsanwaltskammer München mit 1.000 Anträgen im Jahr 2016. Allerdings sind bei der Rechtsanwaltskammer München bis heute fast 1.900 Anträge eingegangen bei bundesweit etwa 12.000 Anträgen (überwiegend bei bestehender Rechtsanwaltszulassung). Davon sind aktuell 35,5 % (693) bearbeitet und die Anhörung des Rentenversicherungsträgers in die Wege geleitet. In 313 Fällen wurden Zulassungsbescheide erteilt. Um die Anträge innerhalb eines angemessenen Zeitraums bewältigen zu können, hat die Rechtsanwaltskammer München im Herbst 2015 die mit der Zulassung befasste Abteilung personell um zwei Planstellen aufgestockt. Seit Jahresanfang wurden insgesamt vier weitere Planstellen geschaffen: zwei sind besetzt, die weiteren im Bewerbungsstand. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, werden regelmäßig auch Mitarbeiter anderer Bereiche zur Mitarbeit in der Zulassungsabteilung herangezogen. Die Rechtsanwaltskammer München tut damit alles in ihrer Macht Stehende, um die Zulassungsanträge schnellstmöglich, aber gleichwohl gewissenhaft zu verbescheiden. Dabei sei angemerkt, dass dem Antragsteller bei oberflächlicherer Prüfung angesichts der dann zu erwartenden Klageverfahren nicht gedient wäre. Wir bitten daher alle Antragsteller, deren Antragsbearbeitung länger dauert als erwartet, höflich um Verständnis und noch um etwas Geduld.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei einem Tätigkeitswechsel im laufenden Zulassungsverfahren die Problematik besteht, dass in diesem Fall die Möglichkeit einer etwaig begehrten rückwirkenden Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen kann. Für den Fall eines laufenden Antragsverfahren und anstehender Änderung der Tätigkeit, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig mit den Mitarbeitern der Zulassungsabteilung in Verbindung zu setzen.

Der Ablauf des Zulassungsverfahrens sowie die entsprechenden Formulare sind auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer München beschrieben und eingestellt. Zudem hat die Kammer viele Fragen zum Thema "Syndikusrechtsanwälte" aufgegriffen und in FAQs auf der Website zusammengefasst.

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RAK München: Anwaltstreffen in Landshut

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München veranstaltet jährlich in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen in einem der neun Landgerichtsbezirke ein "Anwaltstreffen". Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort über aktuelle Themen aus der Kammertätigkeit zu informieren und diese zu diskutieren. Das diesjährige Anwaltstreffen fand am 10.06.2016 in Landshut statt.

Der Vorstand wurde durch den 3. Bürgermeister, Herrn Erwin Schneck, im Rathaus der Stadt Landshut begrüßt. Anschließend fand das Treffen mit den örtlichen Kolleginnen und Kollegen im Zeughaus statt.

Schwerpunkt des Treffens war das Thema "Elektronischer Rechtsverkehr". So wurde u.a. über den aktuellen Stand der Erprobung und die gegenwärtige Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs am Beispiel des Pilotprojekts am Landgericht Landshut berichtet. Als Vertreterin der Bundesrechtsanwaltskammer stellte Rechtsanwältin Julia von Seltmann den aktuellen Stand des bundesweiten elektronischen Anwaltspostfachs (beA) vor. Der elektronische Rechtsverkehr war auch Thema der sich anschließenden Podiumsdiskussion: Unter der Moderation von Präsident Michael Then diskutierten Peter Pöhlmann (Vorsitzender Richter am LG Landshut), Rechtsanwältin Julia von Seltmann (BRAK), Rechtsanwalt Joachim Kourim als Vertreter der Landshuter Anwaltschaft sowie Rechtsanwalt Dr. Alexander Siegmund (Mitglied des Vorstands der RAK München). Die Landshuter Kolleginnen und Kollegen diskutierten lebhaft mit.

Weiter standen auf der Tagesordnung die berufsständische Altersversorgung, der Datenschutz in der Anwaltskanzlei, die sog. "kleine BRAO-Novelle", die neuen Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sowie die Haftungsfalle Empfangsbekenntnis.

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RAK München: Änderungen der Geschäfts-, Beitrags- und Gebührenordnung am 01.06.2016 in Kraft getreten

Wie im Newsletter 04/2016 berichtet, wurde in der ordentlichen Kammerversammlung am 15.04.2016 beschlossen, die Geschäfts-, Beitrags- und Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer München für den Oberlandesgerichtsbezirk München zu ändern. Die beschlossenen Änderungen sind am 01.06.2016 in Kraft getreten.

Die Geschäfts-, Beitrags- und Gebührenordnung können Sie hier abrufen.

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BRAK: AGH-Verfahren zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat am 06.06.2016 im Wege der einstweiligen Anordnung die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für die antragstellenden Rechtsanwälte nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freizuschalten.

Auch wenn das von der BRAK zum beA entwickelte technische System nicht erlaubt, die Empfangsbereitschaft der Postfächer einzeln zu steuern, so ist die BRAK zuversichtlich, den zum 29.09.2016 angekündigten Termin zum "Go live" des beA trotzdem zu halten. Die Gespräche mit den zuständigen Rechtspolitikern und dem BMJV geben hierfür ausreichende Anhaltspunkte; seit 28.06.2016 liegt ein entsprechender Verordnungsentwurf des BMJV vor, der vor dem 29.09.2016 in Kraft treten soll.

BRAK-INFO

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Bundesregierung: Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts

Die Bundesregierung hat am 15.06.2016 den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen vor allem die Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU vom 22.10.2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in der Strafprozessordnung, im Jugendgerichtsgesetz und im Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor: in der Strafprozessordnung soll z.B. ein ausdrückliches Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei polizeilichen Vernehmungen oder bei Gegenüberstellungen mit dem Beschuldigten statuiert werden. Zudem sollen dem Beschuldigten, der vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen möchte, allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt werden, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren. Insbesondere soll auch auf bestehende anwaltliche Notdienste hingewiesen werden. Die im Schöffenrecht vorgesehenen Änderungen betreffen unter anderem die Streichung der derzeit bestehenden verpflichtenden Unterbrechung der Schöffentätigkeit nach zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden.

Den Gesetzentwurf können Sie hier abrufen.

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Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2015

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat im Juni 2016 ihren Tätigkeitsbericht 2015 veröffentlicht. Danach wurden 2015 insgesamt 966 Anträge auf Schlichtung gestellt. Es wurden 207 Schlichtungsempfehlungen ausgesprochen; hiervon wurden 126 von beiden Parteien angenommen.

Bereits seit 2011 vermittelt die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandanten bis zu einem Wert von 15.000 Euro. Mit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) am 01.04.2016 wurden einige Änderungen in den Verfahrensabläufen und der Satzung der Schlichtungsstelle erforderlich. Die Satzungsänderung wurde am 29.04.2016 auf der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen. Die Satzungsänderung tritt am 01.07.2016 in Kraft. Eine wesentliche Änderung ist, dass die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nunmehr für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandanten bis zu einem Wert von 50.000 Euro zuständig ist. Zum 01.09.2015 gab es einen Schlichterwechsel. Die erste Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Dr. h.c. Renate Jaeger beendete ihre Tätigkeit zum 30.08.2015. Seit dem 01.09.2015 ist Monika Nöhre, Präsidentin des Kammergerichts a.D., Schlichterin. Der frühere Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Wolfgang Sailer ist weiterhin als Vertreter der Schlichterin tätig.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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CCBE: Empfehlungen zur Überwachung von Anwälten durch staatliche Behörden

Der CCBE hat in seiner Vollversammlung vom 20. Mai 2016 in Lyon umfangreiche Thesen bezüglich des Schutzes der anwaltlichen Vertraulichkeit im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen durch den Staat veröffentlicht. Ziel dieses Papiers ist es, Gesetzgeber und Entscheidungsträger über den Umfang und die grundrechtliche Position der anwaltlichen Schweigepflicht zu informieren sowie über die Anforderungen, die eingehalten werden müssen, damit dieses Grundrecht nicht durch Überwachungs- und/oder Strafverfolgungsmaßnahmen des Staates untergraben wird. Das Papier besteht aus zwei Teilen, wobei der erste Teil sich mit der Bedeutung und dem Umfang der Vertraulichkeit beschäftigt und dieses durch EU-Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention sowie durch Rechtsprechung der europäischen Gerichte untermauert. Der zweite Teil des Papiers zählt sechs wesentliche Grundsätze auf, die bei der Anordnung von Überwachungsmaßnahmen beachtet werden müssen.

Weiterführender Link:

BRAK-INFO

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Europäische Kommission: Leitfaden zu Zuständigkeit und anwendbarem Recht internationaler arbeitsrechtlicher Streitigkeiten

Die Europäische Kommission hat über das Europäische Justizielle Netzwerk in Zivil- und Handelssachen einen Praxisleitfaden über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in internationalen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern veröffentlicht. Der Leitfaden soll u.a. Rechtsanwälte bei Fragen des Internationalen Privatrechts und der Entsendung im Bereich von Arbeitsverträgen unterstützen. Er gibt einen Überblick über die Brüssel-I-Verordnung sowie die Rom-I-Verordnung und beantwortet grundlegende Fragen zum zuständigen Gericht oder zum anwendbaren Recht. Darüber hinaus ist in dem Leitfaden eine Übersicht über die Rechtsprechung des EuGH enthalten.

Weiterführender Link:

BRAK-INFO

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BGH: Anbahnung des Mandats ist vor Telefonüberwachung geschützt

Mit Beschluss vom 04.02.2016 - StB 23/14 - hat der Bundesgerichtshof den Schutz des anwaltlichen Vertrauensverhältnisses bei der Vollziehung von Telefonüberwachungsmaßnahmen bekräftigt und eine Telefonüberwachungsmaßnahme für rechtswidrig erklärt.

Im konkreten Fall wurden im Rahmen eines gegen den Beschuldigten gerichteten Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Völkermordes auch zahlreiche Telefongespräche mit einer Rechtsanwältin überwacht. Diese war zwar nicht als Verteidigerin des Beschuldigten mandatiert. Die zwischen der Ehefrau des Beschuldigten und der Rechtsanwältin geführten Gespräche hatten aber eine mögliche Mandatierung zum Inhalt. So teilte die Ehefrau mit, ihr Mann wünsche die Rechtsanwältin als Vertreterin. Im Rahmen eines weiteren Telefonats erklärte die Rechtsanwältin unter anderem, sie habe den Beschuldigten gebeten, ihr eine Vollmacht zu unterschreiben und zuzuschicken.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs beginne das berufsbezogene Vertrauensverhältnis, welches Schutzzweck des §§ 160a Abs. 1 i.V.m. § 53 StPO sei, nicht erst mit Abschluss des zivilrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrages, sondern umfasse auch das entsprechende Anbahnungsverhältnis.

Den Beschluss des Bundesgerichtshofs können Sie hier abrufen.

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Anwaltsgericht Hamburg: Mehrmalige Nichterreichbarkeit des gegnerischen Rechtsanwalts begründet nicht Gefahr in Verzug i.S.v. § 12 Abs. 2 BORA

Das Hamburgische Anwaltsgericht hat sich mit Beschluss vom 29.03.2016 - III AnwG 10/15 - mit der Frage der Reichweite des Verbotes der Umgehung des Gegenanwalts gemäß § 12 BORA befasst.

Im konkreten Fall hatte der betroffene Rechtsanwalt mehrmals die gegnerische Partei direkt angeschrieben, nachdem er den gegnerischen Kollegen weder per Telefax noch per E-Mail noch telefonisch erreicht hatte. Der Rechtsanwalt, der wegen eines Verstoßes gegen § 12 BORA gerügt worden war, hatte sich auf das Vorliegen des Ausnahmetatbestands des § 12 Abs. 2 BORA (Gefahr in Verzug) berufen.

Nach Auffassung des Hamburgischen Anwaltsgerichts vermag die Tatsache, dass der Gegenanwalt- möglicherweise unter Verstoß gegen § 5 BORA - nicht erreichbar war, das Verhalten des Betroffenen nicht zu rechtfertigen. Selbst wenn der gegnerische Rechtsanwalt durch sein Verhalten Anlass zu dem Vorgehen des Betroffenen gegeben haben mag, seien die berufsrechtlichen Pflichten im Hinblick auf das Gebot des § 12 BORA zu beachten gewesen.

Die Entscheidung können Sie hier abrufen.

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Gemeinsame Veranstaltung der RAK München und des BayStMJ zum Thema "Sachverständigenbeweis"

Am Mittwoch, den 05.10.2016, findet im Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Justizpalast, Saal 134) in der Zeit von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr ein Seminar zum Thema: "Der Sachverständigenbeweis - Strategien, die helfen bei Anleitung und Anhörung von Sachverständigen im Zivilverfahren" statt. Die Veranstaltung richtet sich an Zivilrichterinnen und Zivilrichter aller Instanzen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Das Programm zu dieser Veranstaltung finden Sie hier. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, bitten wir um Anmeldung unter seminare@rak-m.de. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Mitgliedsnummer an.

Die Teilnahmemöglichkeit für Rechtsanwälte ist begrenzt auf 60 Teilnehmer.

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RAK München: Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im Juli

Eine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München im Juli finden Sie hier.

Im Seminarportal der RAK München finden Sie alle von der RAK München angebotenen Seminare mit weiteren Informationen. Hier können Sie sich auch jederzeit zu den Veranstaltungen anmelden.

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Justiz im Dialog: Veranstaltung "Hass und Hetze im Internet"

Der Deutsche Richterbund verstärkt Information und Aufklärung: um die Arbeit der dritten Gewalt transparenter zu machen, wendet sich der Verband bereits im dritten Jahr mit einer Dialogreihe an ein breiteres Publikum sowie die Medienöffentlichkeit.

Unter dem Motto "Justiz im Dialog" stellt sich die Justiz im Rahmen von vier Veranstaltungen in vier verschiedenen Städten Deutschlands Vertretern aus Politik, Gesellschaft, Medien und Öffentlichkeit, um über aktuelle brisante Themen der Justiz- und Rechtspolitik zu reden.

In München wird am 06.07.2016 um 18.00 Uhr im Künstlerhaus am Lenbachplatz eine dieser Veranstaltungen mit dem Thema "Hass und Hetze im Internet" unter der Moderation von Andrea Titz, Pressesprecherin des Oberlandesgerichts München, stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass Sie sich unabhängig von dem in der Einladung genannten Anmeldeschluss noch zu der Veranstaltung anmelden können.

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Redaktion und Bearbeitung

RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M.,
stv. Geschäftsführerin der RAK München

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