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Kammerversammlung 2017: Beschlüsse

Am 28.04.2017 fand die diesjährige Kammerversammlung statt. Präsident Then berichtete über die berufspolitischen Aktivitäten im Jahr 2016. Vizepräsident Pohlmann erläuterte als Schatzmeister umfassend die Vermögensaufstellung zum 31.12.2016, die Einnahmen-/Überschussrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2016 sowie den Haushalt 2017 (und 2018).

Die von der Kammerversammlung 2017 gefassten Beschlüsse können Sie hier einsehen.

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RAK München sucht interessierte Fachanwälte für die Neubesetzung der Fachausschüsse

Die Rechtsanwaltskammer München wird in Kürze turnusgemäß alle Fachausschüsse neu bestellen.

Was sind die Aufgaben eines Fachausschusses?

Nach § 43c Abs. 1 S. 1 BRAO können die Rechtsanwaltskammern einem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, die Befugnis verleihen, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Die Aufgabe der Fachausschüsse in diesem Zusammenhang besteht darin, die von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise zu prüfen und der zuständigen Abteilung eine Empfehlung zu geben, ob die beantragte Fachanwaltsbezeichnung verliehen werden kann. Die Entscheidung erfolgt im Anschluss durch die zuständige Abteilung des Vorstands.

Für welche Rechtsgebiete werden Fachausschüsse benötigt?

Eine Übersicht über alle Rechtsgebiete, für die Fachanwaltsbezeichnungen verliehen werden können, finden Sie hier.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Mitglied eines Fachausschusses werden?

Um Mitglied eines Fachausschusses zu werden, müssen Sie insbesondere Fachanwalt für das entsprechende Fachgebiet sein und seit mindestens 5 Jahren den Beruf des Rechtsanwalts ohne Unterbrechung ausüben.

Die Mitglieder der Fachausschüsse werden auf 4 Jahre vom Vorstand der RAK München gewählt.

Wenn Sie sich ehrenamtlich für die Anwaltschaft engagieren möchten und Interesse an einer Tätigkeit als Fachausschussmitglied haben, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung per E-Mail an keller@rak-m.de.

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Internetversteigerung der Justiz in Bayern über bundesweite Auktionsplattform

Nach § 814 Abs. 2 ZPO kann eine öffentliche Versteigerung nach Wahl des Gerichtsvollziehers als Versteigerung vor Ort oder als allgemein zugängliche Versteigerung im Internet über eine Versteigerungsplattform erfolgen. Durch die Bayerische Verordnung zur Regelung von Versteigerungen im Internet (Internetversteigerungsverordnung - BayIntVerstVO) wurde die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung als Regelfall der Versteigerung neben der öffentlichen Präsenzversteigerung gesetzlich verankert.

Über die Internet-Plattform „Justiz-Auktion“ versteigern Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher Gegenstände nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, insbesondere ausgesonderte und eingezogene bzw. beschlagnahmte Sachen, im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Sachen, Räumungsgut, Fundsachen, Sachen im Wege der Notveräußerung und unanbringliche Sachen.

An der Justiz-Auktion sind seit 2013 alle 16 Bundesländer beteiligt. Seit 29.01.2015 beteiligt sich auch die Bundesrepublik Österreich mit ihren Gerichtsvollziehern an der Justiz-Auktion.

Die Anmeldung als Bieter (Käufer) ist jederzeit unter www.justiz-auktion.de möglich.

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ERV: Verzicht auf Dokumente mit Kennwortschutz im elektronischen Rechtsverkehr

Die technische Rahmenbedingungen der Einreichung von Dokumenten bei Gerichten im elektronischen Rechtsverkehr werden durch die Rechtsverordnungen nach § 130a Abs. 2 ZPO (und entsprechenden Vorschriften anderer Verfahrensordnungen) festgelegt. Unter anderem finden sich in diesen Rechtsverordnungen Vorgaben über die zulässigen Dateiformate. Derzeit erlassen Bund und Länder Rechtsverordnungen jeweils für ihren Bereich, künftig (grundsätzlich ab 2018) wird stattdessen einheitlich eine Rechtsverordnung des Bundes gelten.

Neben den in den Rechtsverordnungen festgelegten technischen Rahmenbedingungen hat sich in der Praxis gezeigt, dass gewisse Varianten von Dateiformaten zu Schwierigkeiten bei der Weiterverarbeitung in der Justiz führen: Wenn elektronische Dokumente (Microsoft Word, PDF etc) mit einem Kennwortschutz versehen sind, der ein Ausdrucken der Datei oder ein Kopieren von Textbestandteilen verhindert, führt dies zu technischen Schwierigkeiten bei Gerichten. Unabhängig von der Frage der verfahrensrechtlichen Zulässigkeit gibt die BRAK daher die Bitte aus der Justiz weiter, im elektronischen Rechtsverkehr auf Dokumente mit einem Kennwortschutz zu verzichten.

BRAK-INFO

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BGH: Partnerschaftsgesellschaft kann nicht Gesellschafterin einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein

Mit Urteil vom 20.03.2017 – AnwZ (Brfg) 33/16 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Partnerschaftsgesellschaft gemäß § 59e Abs. 1 S. 1 BRAO nicht Gesellschafterin einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein kann.

Nach § 59e Abs. 1 S. 1 BRAO können Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft nur in dieser Gesellschaft beruflich tätige Rechtsanwälte und Angehörige der in § 59a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 genannten Berufe sein. Eine Erweiterung des Kreises der gemäß dieser Vorschrift möglichen Gesellschafter auf die Partnerschaftsgesellschaft durch Auslegung scheidet nach Auffassung des BGH aus. Bereits aus dem Wortlaut der Norm ergebe sich, dass nur natürliche, nicht aber juristische Personen bzw. Personengesellschaften, die wie die Partnerschaftsgesellschaft einer juristischen Person weitgehend angenähert sind, Gesellschafter sein können. Eine Ausnahme bestehe lediglich für eine aus natürlichen Personen i.S.v. § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO bestehende, auf das Halten von deren GmbH-Anteilen beschränkte Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Das Urteil können Sie in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs abrufen:

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BRAStV: Aktuelle Informationen zum Versorgungswerk

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) hat im März 2017 einen Bericht mit aktuellen Informationen zum Versorgungswerk veröffentlicht. Den Bericht können Sie hier abrufen.

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EU-Justizbarometer 2017 veröffentlicht

Am 10.04.2017 hat die Europäische Kommission das Justizbarometer 2017 veröffentlicht. Mit Hilfe dieses Berichts, der 2017 zum fünften Mal erschienen ist, soll ein Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der Mitgliedstaaten gegeben werden. In diesem Jahr enthält das Justizbarometer erstmals Erhebungen über die Dauer von Strafgerichtsverfahren wegen Geldwäschedelikten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im Mai 2017

Eine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München finden Sie hier. Im Seminarportal der RAK München finden Sie alle von der RAK München angebotenen Seminare und Kooperationsveranstaltungen mit weiteren Informationen. Dort können Sie sich auch zu den Veranstaltungen anmelden.

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MJG: Vortragsveranstaltung am 16.05.2017

Am 16.05.2017 um 18 Uhr findet im Münchener Justizpalast im Konferenzsaal 270/II. OG eine Vortragsveranstaltung der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG) zum Thema „Arbeit 4.0 – Mitarbeiterkontrolle und EU-Datenschutz-Grundverordnung“ statt. Referent ist Prof. Dr. Frank Maschmann. Nähere Informationen und die Einladung finden Sie hier.

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DAI-Ausschreibung: Fachautoren für Online-Kurse gesucht

Das Deutsche Anwalts Institut e.V. (DAI) sucht Autoren, die als Kenner ihres Fachgebietes praxisorientierte Manuskripte für anwaltliche Online-Kurse erstellen. Angesprochen sind Juristinnen und Juristen, die sich bereits als Autoren von Fachpublikationen ausgezeichnet haben oder auch als Referenten in Präsenz- oder Online-Seminaren tätig sind.

Weiterführender Link:

BRAK-INFO

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Anwaltskammer Paris: Junge Anwälte für internationales Programm gesucht

Die Pariser Anwaltskammer (Barreau de Paris) organisiert in diesem Jahr zwei internationale Programme für junge Anwälte (bis 40 Jahre) bestehend aus Kursen über das französische Rechtssystem sowie aus einem Praktikum in einer Kanzlei. Das erste zehnwöchige Programm (sog. "international program") findet ab dem 9. Mai 2017 in englischer Sprache statt. Für das das zweite Programm (sog. "stage international"), das im Oktober und November 2017 stattfindet und sich an französischsprechende Junganwälte richtet, läuft die Bewerbungsfrist bis zum 15. Juni 2017.

Die Kosten für die Kurse werden von der Pariser Anwaltskammer übernommen. Dafür muss der Junganwalt die Kosten für die Anreise, für die Unterkunft und für den Lebensunterhalt übernehmen. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme haben, können Sie weitere Informationen bei der zuständigen Mitarbeiterin der Pariser Anwaltskammer Aurore Legrand (alegrand@avocatsparis.org) erhalten. Bei ihr müssen auch die Bewerbungsunterlagen (CV, Motivationsschreiben, Foto, Passkopie, Zulassungsnachweis einer Rechtsanwaltskammer) in der jeweiligen Sprache eingereicht werden.

BRAK-INFO

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Redaktion und Bearbeitung

RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M.,
stv. Geschäftsführerin der RAK München

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