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Sitzungssaal des Kammervorstands
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März
Rechtsanwaltskammer München
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Kammerversammlung 2017

Die ordentliche Kammerversammlung 2017 findet am

Freitag, 28. April 2017 ab 15 Uhr

in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München (U-Bahn-Station Schwanthalerhöhe) statt.

Die Einladung mitsamt der Tagesordnung wird in diesem Jahr erstmals nicht postalisch versandt, sondern ausschließlich im Rahmen eines digitalen Sondermitteilungsblattes veröffentlicht werden. Dieses wird zum 06.04.2017 unter www.rak-m.de zum Abruf bereitgestellt sowie im Rahmen eines Sondernewsletters per E-Mail versendet.

Schwerpunkt der diesjährigen Kammerversammlung wird das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sein. RA Dr. Martin Abend, LL.M. (Cornell), Vizepräsident der BRAK, wird als Gastredner über das beA und die weiteren Entwicklungen berichten. An zahlreichen Informationsständen können Sie sich über praktische Themen rund um das beA informieren. Die Informationsstände im Foyer der Alten Kongresshalle können Sie bereits ab 14:00 Uhr besuchen, unter anderem:

RAK München: Hier können Sie beispielsweise Ihre persönliche SAFE-ID für die Bestellung der beA-Karte erfragen.

Bundesnotarkammer: An diesem Stand können Sie sich über die Bestellung der beA-Karte informieren.

BRAK: Die BRAK steht für alle Fragen zum beA zur Verfügung.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Hier können Sie Fragen im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr stellen.

Im Anschluss an die Kammerversammlung haben Sie bei einem gemeinsamen Imbiss Gelegenheit zum weiteren Gedankenaustausch.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

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Neues Medienangebot der RAK München ab Juni 2017: Fortbildungsinfo

Um unseren Mitgliedern einen weiteren Service zu bieten, wird ab Juni 2017 einmal im Monat eine „Fortbildungsinfo“ erscheinen. Dort werden Sie alle von der RAK München angebotenen Seminare und Kooperationsveranstaltungen auf einen Blick finden. Diese „Fortbildungsinfo“ wird wie der Newsletter in elektronischer Form herausgegeben, also als E-Mail übersendet werden. Wenn Sie die Fortbildungsinfo erhalten möchten, dürfen wir Sie bitten, der Kammer unter seminare@rak-m.de Ihre E-Mail-Adresse bekanntzugeben und den Zusatz „Fortbildungsinfo“ hinzuzufügen.

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Bundestag beschließt BRAO-Reform

Am 23.03.2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe verabschiedet.

Das Gesetz sieht unter anderem folgende, für die Anwaltschaft bedeutsame Regelungen vor:

  • Syndikusrechtsanwälte: Nach § 46a BRAO wird die Mitgliedschaft in der jeweiligen Rechtsanwaltskammer rückwirkend ab Eingang des Zulassungsantrages begründet.
  • Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Nach § 31a BRAO hat die BRAK das beA empfangsbereit einzurichten. Ab dem 01.01.2018 besteht eine Nutzungspflicht für jeden Rechtsanwalt.
  • Schaffung einer Satzungskompetenz für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt
  • Einführung der Briefwahl zu den Vorstandswahlen der Rechtsanwaltskammern
Gestrichen wurden dagegen die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene allgemeine Fortbildungsverpflichtung, die verpflichtenden Kenntnisse im Berufsrecht bei neuzugelassenen Rechtsanwälten sowie die Bußgeldbewährung bei Berufsrechtsverstößen.

BRAK-INFO

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BMJV: Bestätigung der Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 21.11.2016

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat keine Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 3. Sitzung der 6. Satzungsversammlung vom 21.11.2016 zur Änderung der Fachanwaltsordnung erhoben. Die Änderungen betreffen die Fachanwaltschaften für Insolvenzrecht und für Vergaberecht. Die Beschlüsse werden in Heft 2/2017 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten zum 01.07.2017 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie hier:

BRAK-INFO

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BMJV: Bericht über die Rechtsprechung des EGMR

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 erstellt.

Ein zweiter Bericht über die Rechtsprechung in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland im Jahr 2015 wurde durch das Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag des BMJV erstellt. Mit diesem Bericht soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass auch die Rechtsprechung gegen andere Staaten wahrgenommen wird, die für die Rechtslage in Deutschland bedeutend sein kann.

BRAK-INFO

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beA-Umfrage: Bitte teilnehmen!

Die BRAK hat eine Online-Umfrage eingerichtet, um die beA-Anforderungen bezüglich Terminal-Servern noch besser auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft abzustimmen. Die Umfrage wird bis zum 18.4.2017 verfügbar sein und umfasst acht kurze Fragen. Um an der Umfrage teilzunehmen, folgen Sie bitte diesem Link. Wir freuen uns, wenn Sie die Umfrage an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!

BRAK-INFO

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OLG München: Keine Angabe des Berufs bei Eintritt eines RA in Steuerberatungsgesellschaft

Mit Beschluss vom 01.06.2016 – 31 Wx 281/16 – hat sich das Oberlandesgericht München mit der Frage befasst, ob bei Eintritt eines Rechtsanwalts in eine Steuerberatungsgesellschaft die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" im Namen der Partnerschaftsgesellschaft aufgenommen werden muss.

Gemäß § 2 Abs. 1 PartGG muss der Name der Partnerschaft grundsätzlich den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz „und Partner“ sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Für Steuerberatungsgesellschaften i.S.d. § 49 Abs. 1 StBerG, deren Mitglieder auch Rechtsanwälte sein können, entfällt nach § 53 S. 2 StBerG die Pflicht nach § 2 Abs. 1 PartGG zusätzlich die Berufsbezeichnung aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe in den Namen aufzunehmen.

Das Registergericht vertrat die Auffassung, dass § 53 S. 2 StBerG dann nicht zum Tragen komme, wenn bei einer Steuerberatungsgesellschaft ein Rechtsanwalt neu aufgenommen werde. Dieser Auffassung erteilte das OLG München eine Absage, da diese Ansicht weder im Wortlaut des § 53 S. 2 StBerG noch in der Gesetzesbegründung eine Stütze finde.

Die Entscheidung des OLG München können Sie hier abrufen.

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BRAK: Praxishinweise zur Lohnsteuer auf Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung

Die Finanzrechtsprechung hat sich in letzter Zeit mehrfach mit Fragen der Lohnversteuerung von Beiträgen zu Berufshaftpflichtversicherungen befasst, wenn der Arbeitgeber diese Beiträge seinen angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erstattet. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat Praxishinweise ausgearbeitet, die einen Überblick über die verschiedenen Fallkonstellationen geben.

Die Praxishinweise finden Sie hier.

BRAK-INFO

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BRAK-Ausschuss Steuerrecht: Gewerblichkeit anwaltlicher Tätigkeit

Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat sich mit der Problematik „Gewerblichkeit anwaltlicher Tätigkeit – Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG“ befasst und hierzu ein Informationspapier erarbeitet. Anhand von Praxisbeispielen werden unter anderem Verhaltenstipps für Rechtsanwälte gegeben. Das Informationspapier können Sie hier abrufen.

BRAK-INFO

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Aktuelle Fortbildungsveranstaltung im April 2017

Eine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München finden Sie hier.

Im Seminarportal der RAK München finden Sie alle von der RAK München angebotenen Seminare und Kooperationsveranstaltungen mit weiteren Informationen. Dort können Sie sich auch zu den Veranstaltungen anmelden.

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MJG: Vortragsveranstaltung am 04.04.2017

Am 04.04.2017 um 18 Uhr findet im Münchener Justizpalast im Konferenzsaal 270/II. OG eine Vortragsveranstaltung der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG) zum Thema „Islam und freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat“ statt. Referent ist Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A. Nähere Informationen und die Einladung finden Sie hier.

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Redaktion und Bearbeitung

RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M.,
stv. Geschäftsführerin der RAK München

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