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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Juni |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-50 Telefax: (089)53 29 44-950 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in erster Lesung im Bundestag beratenDie Bundesregierung hat am 10.06.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde bereits am 19.06.2015 in erster Lesung durch den Bundestag beraten und an den in
der Sache federführenden Rechtsausschuss überwiesen, der nun mit den Ausschüssen für Wirtschaft und Energie sowie
Arbeit und Soziales weiter beraten wird. Die öffentliche Anhörung ist für den 01.07.2015 geplant. Nach derzeitigen
Planungen könnte das Gesetz bereits zum 01.01.2016 in Kraft treten.
RAK München: Anwaltstreffen in KemptenDer Vorstand der Rechtsanwaltskammer München veranstaltet jährlich in Zusammenarbeit mit den örtlichen
Anwaltvereinen in einem der neun Landgerichtsbezirke ein "Anwaltstreffen". Ziel dieser Veranstaltung ist es, die
Kolleginnen und Kollegen vor Ort über aktuelle Themen aus der Kammertätigkeit zu informieren und diese zu diskutieren. Das
diesjährige Anwaltstreffen fand am 19.06.2015 in Kempten statt.
RAK München: VollmachtsdatenbankDie Rechtsanwaltskammer München ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung einer Datenbank zur elektronischen
Vollmachtsübermittlung an die Finanzverwaltung (Vollmachtsdatenbank). Teilnehmende Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten
elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Hintergrund dieser Datenbank ist die im
Jahre 2014 eingeführte sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung durch die Finanzverwaltung. Der Zugang zur
Vollmachtsdatenbank kann seit 15.06.2015 beantragt werden.
Satzungsversammlung: Inkrafttreten der Beschlüsse der 7. Sitzung der 5. Satzungsversammlung am 01.07.2015Wie wir im Newsletter 11/2014 bereits mitgeteilt haben, hat die 5. Satzungsversammlung in ihrer
Sitzung am 10./11.11.2014 Änderungen der BORA und der FAO beschlossen. Nachdem das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz die Beschlüsse gemäß § 191e BRAO geprüft und keine Einwendungen erhoben hat, treten diese am
01.07.2015 in Kraft.
BGH: Unleserlicher Namenszug eines Rechtsanwalts ist unter bestimmten Umständen als Unterschrift anzuerkennenIm Beschluss vom 03.03.2015 - VI ZB 71/14 - hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob ein vereinfachter und nicht
lesbarer Namenszug eines Anwalts als eine den Anforderungen des § 130 Nr. 6 ZPO genügende Unterschrift anzuerkennen
ist.
OLG Frankfurt a. M.: Werbung mit Hinweis auf SpezialisierungIm Urteil vom 30.04.2015 - 6 U 3/14 - hat sich das OLG Frankfurt a. M. unter anderem mit der Frage befasst, ob die
Werbeaussage eines Rechtsanwalts, er sei "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" irreführend ist, wenn dem
Rechtsanwalt die Befugnis zur Führung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" nicht verliehen worden ist.
OLG Frankfurt a. M.: Abhängigkeit der Kostenübernahme für anwaltliche Beratung von vorheriger Durchführung eines Mediationsversuches ist unzulässigDas OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil von 09.04.2015 - 6 U 110/14 - entschieden, dass die von der DEURAG in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Rechtsschutzversicherungsverträge M-Aktiv" verwendete Klausel, wonach die
Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig
sei, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstelle. Das Verfahren wird auf Klägerseite von der
Rechtsanwaltskammer Berlin geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
OLG Rostock: Anforderungen an einen ErscheinensentbindungsantragIm Beschluss vom 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 (Z) - hat sich das OLG Rostock mit der Frage auseinandergesetzt, ob
den formellen Anforderungen an einen Antrag auf Entbindung des Betroffenen von der Erscheinungspflicht Genüge getan
ist.
LG Kleve: Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer bei Vorliegen eines Tätigkeitsverbots gemäß § 45 BRAO ist unzulässigMit Beschluss vom 17.03.2015 - 4 T 62/15 - hat das LG Kleve entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht zum Betreuer
bestellt werden kann, wenn er durch die Übernahme der Betreuung gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO verstößt.
Alternative Streitbeilegung in VerbrauchersachenEnde Mai hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten beschlossen.
Vierte Anti-Geldwäscherichtlinie – EP nimmt Kompromisstext anDas Plenum des EP hat am 20. Mai 2015 den mit dem Rat und der Europäischen Kommission ausgehandelten Kompromisstext
zur Vierten Anti-Geldwäscherichtlinie verabschiedet. Mit den neuen Vorschriften soll die Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung zukünftig noch wirksamer und effektiver gestaltet werden. Rechtsanwälte unterliegen der
Richtlinie nur, wenn sie für ihre Mandanten an der Planung oder Durchführung von Finanz- oder
Unternehmenstransaktionen beteiligt sind. Es sollen jedoch Ausnahmen von den in der Richtlinie vorgesehenen
Meldepflichten für solche Informationen bestehen, die vor, während oder nach einem Gerichtsverfahren oder im Rahmen
der Beurteilung der Rechtslage für einen Mandanten erlangt wurden. Die Rechtsberatung soll weiterhin ausdrücklich der
Geheimhaltungspflicht unterliegen.
EU-Kommission: StbGebV und HOAI verstoßen gegen DienstleistungsrichtlinieDie Europäische Kommission hat gegen Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da die nationalen Vorschriften dieser Länder unverhältnismäßige und nicht
gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen beinhalteten. Einen Verstoß gegen die
Dienstleistungsrichtlinie sieht die Europäische Kommission im Fall Deutschlands darin, dass sowohl die StbGebV für
Steuerberater als auch die HOAI für Architekten und Ingenieure verbindliche Mindestpreise vorsehen. Nach Ansicht der
Europäischen Kommission seien verbindliche Mindestpreise zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer
Anbieter nicht nötig. Diese verhinderten vielmehr, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in
Anspruch nehmen könnten. Die Europäische Kommission fordert daher Deutschland auf, die Regelungen für verbindliche
Mindestpreise aufzuheben.
Kammermitteilungen 02/2015Die aktuellen Kammermitteilungen können Sie in digitaler Form hier abrufen. |
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., Referentin |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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