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Rechtsanwaltskammer |
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Sitzungssaal des Kammervorstands
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April |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-50 Telefax: (089)53 29 44-950 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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Kammerversammlung 2014: Einladung und WahlenIn der Kammerversammlung am 09.05.2014 ab 14 Uhr finden Neuwahlen für 18 turnusgemäß ausscheidende
Vorstandsmitglieder statt. Es scheiden jeweils ein Mitglied des Vorstands aus dem LG-Bezirk Ingolstadt, Kempten, Landshut,
München II und Passau, zwei Mitglieder aus dem LG-Bezirk Traunstein und elf Mitglieder aus dem LG-Bezirk München I aus. Die Wiederwahl ist zulässig.
RAK München: Jahresbericht 2013Der Jahresbericht der Rechtsanwaltskammer München für das Jahr 2013 wurde fertiggestellt. Aus ihm ergeben sich alle Aktivitäten des Kammervorstands und der Geschäftsstelle. Er kann ab sofort hier eingesehen werden. Satzungsversammlung: Beschlüsse vom BMJV genehmigtDas Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass es gegen die Beschlüsse der
Satzungsversammlung vom Dezember 2014 keine Bedenken erhebt.
Woche der Justiz 2014: VeranstaltungsprogrammWie bereits in den letzten beiden Newslettern berichtet, findet vom 19.05. - 23.05.2014 die Woche der Justiz statt.
In dieser Zeit öffnen Gerichte und Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und viele weitere Justizeinrichtungen
in ganz Bayern ihre Türen.
LAG und ArbG München: Wegen Umzugs vom 05.05. bis 09.05.2014 geschlossenDas Landesarbeitsgericht München hat darüber informiert, dass das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht
München zum 12.05.2014 neue Räumlichkeiten in der Winzererstraße 106, 80797 München beziehen werden. Wegen des Umzugs in das
neue Gebäude werden die Gerichte in der Zeit vom 05.05.2014 bis 09.05.2014 geschlossen bleiben.
Sozialgerichtsbarkeit Bayern: Elektronischer Rechtsverkehr ab 01.06.2014Beim Landessozialgericht und dem Sozialgericht München können ab dem 01.06.2014 in allen Verfahrensarten
elektronische Dokumente eingereicht werden. Nach der am 31.03.2014 veröffentlichten "Verordnung über den
elektronischen Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit" sind zur Entgegennahme elektronischer Dokumente
ausschließlich die elektronischen Poststellen der Sozialgerichtsbarkeit bestimmt. Die elektronischen Poststellen sind
über die auf der Internetseite www.lsg.bayern.de bezeichneten Kommunikationswege erreichbar.
Bundesrat: Gesetzentwurf für Kammern für internationale HandelssachenDer Bundesrat möchte bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten, vor denen in
englischer Sprache verhandelt werden kann. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 14.03.2014 beschlossen, einen
entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Ein früherer Entwurf wurde bereits im Mai 2010 in den Bundestag
eingebracht, ist dann jedoch der Diskontinuität unterfallen.
BRAK: Stärkung der Verteidigungsinteressen im StrafverfahrenDie BRAK hat zu dem vom Bundesjustiz- und Verbraucherministerium erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Stärkung des Rechts auf Vertretung durch einen Verteidiger in der Berufungshauptverhandlung eine Stellungnahme
erarbeitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, § 329 StPO so zu ändern, dass eine Verwerfung der Berufung des Angeklagten
nicht mehr erfolgen darf, wenn statt des Angeklagten ein entsprechend bevollmächtigter und vertretungsbereiter
Verteidiger in einem Termin zur Berufungshauptverhandlung erschienen ist. Anstelle der nicht mehr zulässigen
Verwerfung soll in Anwesenheit des Verteidigers ohne den Angeklagten verhandelt werden, soweit nicht besondere
Gründe dessen Anwesenheit erforderlich machen.
Evaluierung des Gesetzes gegen überlange VerfahrenDie BRAK hat zur Evaluierung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme abgegeben. Neben einzelnen Verbesserungsvorschlägen
insbesondere im verfassungsgerichtlichen Verfahren und im Zivilverfahren weist die BRAK erneut darauf hin, dass die
Verzögerungsrüge, wie sie durch das Gesetz über den Rechtsschutz in überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren eingeführt wurde, strukturell ungeeignet sei, auf kürzere Gerichtsverfahren hinzuwirken. Die
Verzögerungsrüge entfalte ihre Wirkung erst nach Eintritt der überlangen Verfahrensdauer.
EU-Kommission: Versicherung für in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte DienstleistungenAm 31. März 2014 hat die Europäische Kommission ein Arbeitspapier zum Thema "Zugang zu Versicherungen für in einem
anderen Mitgliedstaat erbrachte Dienstleistungen" veröffentlicht. Darin stellt sie fest, dass im Bereich
grenzüberschreitend erbrachter Dienstleistungen, insbesondere durch Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater,
EU-weit keine einheitlichen Versicherungspflichten bestehen. Nach europäischem Recht existiert für Versicherer derzeit
keine gesetzliche Verpflichtung, den räumlichen Anwendungsbereich einer Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der
Ausstellung der Versicherungsurkunde oder bei nachträglichen Änderungen eindeutig schriftlich benennen zu müssen
(vgl. Art. 23 Richtlinie 2006/123/EG). Dies könne zu Doppelversicherungen führen oder im schlimmsten Fall dazu, dass
Dienstleistungserbringer (fälschlich) davon ausgehen könnten, ihr Versicherungsschutz erstrecke sich über die
nationale Grenze hinaus. Deshalb wird der Anwaltschaft vorgeschlagen, in ihren Berufsverbänden Vereinbarungen über die
gegenseitige Anerkennung von nationalen Versicherungen zu schließen. Die Europäische Kommission plant nun, innerhalb
der nächsten drei Monate Gespräche mit Vertretern aller betroffener Berufsgruppen sowie Versicherern zu führen. Ziel
ist, Lösungen für die o.g. Probleme bei Kollektivversicherungsverträgen in einem grenzüberschreitenden Kontext zu
finden.
BayStMJ: Besuchserlaubnis von Dolmetschern bei UntersuchungsgefangenenDas Bayerische Staatsministerium der Justiz hat mitgeteilt, dass im Rahmen einer Dienstbesprechung der Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften Einvernehmen erzielt wurde, hinsichtlich der Heranziehung von Dolmetschern bei Untersuchungsgefangenen in Justizvollzugsanstalten in Bayern künftig einheitlich wie folgt zu verfahren:
Europawahl: Wahlprüfsteine aus Sicht der AnwaltschaftDie Rechtsanwaltskammer München hat EU-Abgeordneten verschiedener Parteien fünf Fragen zum Thema Anwaltschaft gestellt.
So wurden die EU-Abgeordneten beispielsweise gebeten, mitzuteilen, welche wichtigen Gesetzgebungsvorhaben, die die Anwaltschaft betreffen,
sie im neuen Europäischen Parlament ansprechen wollen.
Freie Berufe: 4 Fragen an die im EU-Parlament vertretenen ParteienDer Verband freier Berufe in Bayern e.V. hat den im EU-Parlament vertretenen Parteien vier Fragen zu Themen
gestellt, die Freiberufler in Bayern interessieren könnten. So werden die Parteivertreter beispielsweise gefragt, wie
sie zu den Deregulierungsvorhaben der EU und zur Selbstverwaltung der Freien Berufe stehen.
Uni Passau: Vortrag zum Strafrecht vor UN-ad-hoc Tribunalen am 03.07.2014Die Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP) der Uni Passau veranstaltet gemeinsam mit dem Passauer Anwaltverein e.V. einen Gastvortrag des Richters
an den UN-ad-hoc Tribunalen für Jugoslawien und Ruanda Wolfgang Schomburg zum Thema "Strafrecht vor UN-ad-hoc
Tribunalen - Aspekte aus distanzierter richterlicher Perspektive" am 03.07.2014 um 18 Uhr c.t. im Hörsaal 9 der Uni
Passau.
RAK München: Ausstellung "Werke von Jenny Maron-Roth"Am Freitag, dem 11.04.2014 fand in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer München um 19.00 Uhr die Eröffnung der
Ausstellung "Werke von Jenny Maron-Roth" statt. Neben den kreativen Arbeiten von Frau Maron-Roth († 1956) umfasst die
Ausstellung gleichzeitig historische und persönliche Dokumente aus dem Werdegang von Dr. Oskar Maron († 1959), die das
Schicksal eines Rechtsanwalts während des nationalsozialistischen Regimes nachzeichnen.
Ausbildungsmessen im Mai 2014 für AuszubildendeDie RAK München wird auf folgender Veranstaltung mit einem Messestand vertreten sein und für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten werben:
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Redaktion und Bearbeitung |
RA Dr. Alexander Siegmund Geschäftsführer der RAK München RAin Simone Kolb, Referentin |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung. |