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Sitzungssaal des Kammervorstands
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April
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
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Telefax: (089)53 29 44-950
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Kammerversammlung 2014: Einladung und Wahlen

In der Kammerversammlung am 09.05.2014 ab 14 Uhr finden Neuwahlen für 18 turnusgemäß ausscheidende Vorstandsmitglieder statt. Es scheiden jeweils ein Mitglied des Vorstands aus dem LG-Bezirk Ingolstadt, Kempten, Landshut, München II und Passau, zwei Mitglieder aus dem LG-Bezirk Traunstein und elf Mitglieder aus dem LG-Bezirk München I aus. Die Wiederwahl ist zulässig.

Die persönlichen Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten, die sich mit einer Selbstdarstellung und teilweise auch mit einem Videoclip präsentieren, finden Sie hier.

Die bereits an alle Mitglieder postalisch versandte offizielle Einladung ist hier verfügbar.

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RAK München: Jahresbericht 2013

Der Jahresbericht der Rechtsanwaltskammer München für das Jahr 2013 wurde fertiggestellt. Aus ihm ergeben sich alle Aktivitäten des Kammervorstands und der Geschäftsstelle. Er kann ab sofort hier eingesehen werden.

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Satzungsversammlung: Beschlüsse vom BMJV genehmigt

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass es gegen die Beschlüsse der Satzungsversammlung vom Dezember 2014 keine Bedenken erhebt.

Die Beschlüsse werden in dem im Juni erscheinenden Heft der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht. Die Regelungen zum neu eingeführten Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht treten damit zum 01.09.2014 in Kraft genauso wie die Neuregelung des § 23 BORA, nach der der Rechtsanwalt spätestens mit Beendigung des Mandats gegenüber dem Mandanten und/oder Gebührenschuldner über Honorarvorschüsse unverzüglich abzurechnen und ein von ihm errechnetes Guthaben auszuzahlen hat. Gleiches gilt für die Änderungen des § 15 Abs. 1 und 2 FAO.

Die Beschlüsse hinsichtlich der Änderung der Pflichtfortbildung für Fachanwälte in § 15 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 FAO (Erhöhung des Fortbildungssolls auf 15 Stunden) werden gem. der Neufassung des § 16 Abs. 3 FAO erst am 01.01.2015 wirksam.

Weitere Informationen finden Sie hier:

BRAK-INFO

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Woche der Justiz 2014: Veranstaltungsprogramm

Wie bereits in den letzten beiden Newslettern berichtet, findet vom 19.05. - 23.05.2014 die Woche der Justiz statt. In dieser Zeit öffnen Gerichte und Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und viele weitere Justizeinrichtungen in ganz Bayern ihre Türen.

Die aktuelle Programmübersicht der Münchner Veranstaltungen finden Sie hier. Am Donnerstag, dem 22.05.2014 um 11.00 Uhr wird im Raum 253 des Justizpalastes in der Prielmayerstr. 7 ein Vortrag zur "Berufswelt und dem Berufsrecht des Anwalts" von Oberstaatsanwältin Geßl und Oberstaatsanwalt Kronester unter Mitwirkung der Rechtsanwaltskammer München gehalten.

Eine Übersicht der Veranstaltungen in Augsburg finden Sie hier.

Unter www.woche-der-justiz-bayern.de finden Sie darüber hinaus eine Übersicht der Veranstaltungen an allen Amts- und Landgerichten in Bayern.

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LAG und ArbG München: Wegen Umzugs vom 05.05. bis 09.05.2014 geschlossen

Das Landesarbeitsgericht München hat darüber informiert, dass das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht München zum 12.05.2014 neue Räumlichkeiten in der Winzererstraße 106, 80797 München beziehen werden. Wegen des Umzugs in das neue Gebäude werden die Gerichte in der Zeit vom 05.05.2014 bis 09.05.2014 geschlossen bleiben.

Das Gericht ist in dieser Woche nur mit einem Notdienst besetzt. Um Wartezeiten und Verzögerungen zu vermeiden, sollten wichtige fristgebundene Schriftsätze vor dem 05.05.2014 oder nach dem 09.05.2014 eingereicht werden. Dasselbe gilt für Termins-
verlegungs-, Schriftsatzverlängerungs- oder sonstige das Verfahren betreffende Anträge, mit deren Beantwortung in dieser Woche nicht gerechnet werden kann.

Die Gerichtsleitungen haben darauf hingewiesen, dass in der Umzugswoche in dringenden Fällen die Möglichkeit besteht, unter der zentralen Amtswahl 089/30619-0 Servicerufnummern zu erfragen, die zu den üblichen Zeiten besetzt sind.

Die neue Adresse der Gerichte wird lauten: Winzererstr. 106, 80797 München. Die Telefon- und Faxnummern ändern sich nicht.

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Sozialgerichtsbarkeit Bayern: Elektronischer Rechtsverkehr ab 01.06.2014

Beim Landessozialgericht und dem Sozialgericht München können ab dem 01.06.2014 in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden. Nach der am 31.03.2014 veröffentlichten "Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit" sind zur Entgegennahme elektronischer Dokumente ausschließlich die elektronischen Poststellen der Sozialgerichtsbarkeit bestimmt. Die elektronischen Poststellen sind über die auf der Internetseite www.lsg.bayern.de bezeichneten Kommunikationswege erreichbar.

Nach Auskunft des Bayerischen Landessozialgerichts beabsichtigt neben der Deutschen Rentenversicherung zwischenzeitlich auch die Bundesagentur für Arbeit, in Streitsachen nach dem SGB III am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen.

Die Verordnung finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung:

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Bundesrat: Gesetzentwurf für Kammern für internationale Handelssachen

Der Bundesrat möchte bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 14.03.2014 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Ein früherer Entwurf wurde bereits im Mai 2010 in den Bundestag eingebracht, ist dann jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Die Länder betonen, dass es in Deutschland zahlreiche Richter gebe, die diese Sprache hervorragend beherrschen und in der Lage seien, eine mündliche Verhandlung entsprechend zu führen.

Weiterführende Links:

BRAK-INFO

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BRAK: Stärkung der Verteidigungsinteressen im Strafverfahren

Die BRAK hat zu dem vom Bundesjustiz- und Verbraucherministerium erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts auf Vertretung durch einen Verteidiger in der Berufungshauptverhandlung eine Stellungnahme erarbeitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, § 329 StPO so zu ändern, dass eine Verwerfung der Berufung des Angeklagten nicht mehr erfolgen darf, wenn statt des Angeklagten ein entsprechend bevollmächtigter und vertretungsbereiter Verteidiger in einem Termin zur Berufungshauptverhandlung erschienen ist. Anstelle der nicht mehr zulässigen Verwerfung soll in Anwesenheit des Verteidigers ohne den Angeklagten verhandelt werden, soweit nicht besondere Gründe dessen Anwesenheit erforderlich machen.

Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf. Er trage den Verteidigungsinteressen des Angeklagten und seiner Autonomie weitgehend Rechnung. Es liege in seiner Hand zu entscheiden, ob er bei "gewillkürter Abwesenheit" seine Interessen durch einen mit Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger wahrnehmen lassen will oder stattdessen doch der Ladung zur Berufungshauptverhandlung Folge leistet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

BRAK-INFO

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Evaluierung des Gesetzes gegen überlange Verfahren

Die BRAK hat zur Evaluierung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme abgegeben. Neben einzelnen Verbesserungsvorschlägen insbesondere im verfassungsgerichtlichen Verfahren und im Zivilverfahren weist die BRAK erneut darauf hin, dass die Verzögerungsrüge, wie sie durch das Gesetz über den Rechtsschutz in überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeführt wurde, strukturell ungeeignet sei, auf kürzere Gerichtsverfahren hinzuwirken. Die Verzögerungsrüge entfalte ihre Wirkung erst nach Eintritt der überlangen Verfahrensdauer.

Die BRAK schlägt daher erneut die Einführung einer sog. Untätigkeitsbeschwerde vor. Hierdurch könne ein Instrument geschaffen werden, durch das sowohl die Verfahrensbeschleunigung, als auch eine Entschädigung bei überlangen Verfahren ermöglicht würde.

Weiterführende Links:

BRAK-INFO

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EU-Kommission: Versicherung für in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte Dienstleistungen

Am 31. März 2014 hat die Europäische Kommission ein Arbeitspapier zum Thema "Zugang zu Versicherungen für in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte Dienstleistungen" veröffentlicht. Darin stellt sie fest, dass im Bereich grenzüberschreitend erbrachter Dienstleistungen, insbesondere durch Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater, EU-weit keine einheitlichen Versicherungspflichten bestehen. Nach europäischem Recht existiert für Versicherer derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, den räumlichen Anwendungsbereich einer Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Versicherungsurkunde oder bei nachträglichen Änderungen eindeutig schriftlich benennen zu müssen (vgl. Art. 23 Richtlinie 2006/123/EG). Dies könne zu Doppelversicherungen führen oder im schlimmsten Fall dazu, dass Dienstleistungserbringer (fälschlich) davon ausgehen könnten, ihr Versicherungsschutz erstrecke sich über die nationale Grenze hinaus. Deshalb wird der Anwaltschaft vorgeschlagen, in ihren Berufsverbänden Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von nationalen Versicherungen zu schließen. Die Europäische Kommission plant nun, innerhalb der nächsten drei Monate Gespräche mit Vertretern aller betroffener Berufsgruppen sowie Versicherern zu führen. Ziel ist, Lösungen für die o.g. Probleme bei Kollektivversicherungsverträgen in einem grenzüberschreitenden Kontext zu finden.

Weiterführender Link:

BRAK-INFO

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BayStMJ: Besuchserlaubnis von Dolmetschern bei Untersuchungsgefangenen

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat mitgeteilt, dass im Rahmen einer Dienstbesprechung der Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften Einvernehmen erzielt wurde, hinsichtlich der Heranziehung von Dolmetschern bei Untersuchungsgefangenen in Justizvollzugsanstalten in Bayern künftig einheitlich wie folgt zu verfahren:

  • Für öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher ist die Erteilung einer Besuchserlaubnis bzw. eines Sprechscheins nicht erforderlich.
  • Unbeeidigte Dolmetscher, die gemäß Ziffer 8 der Bekanntmachung zur Ausführung des Dolmetschergesetzes (DolmGABek) vom 11. März 2010 grundsätzlich nur nachrangig herangezogen werden sollen, bedürfen hingegen einer Besuchserlaubnis bzw. eines Sprechscheins.
Hiervon umfasst sind insbesondere die Fälle der Überwachung von Besuchsgesprächen ausländischer Untersuchungsgefangener, Mandantengespräche zwischen dem Untersuchungsgefangenen und seinem Verteidiger sowie die Begutachtung von Untersuchungsgefangenen durch einen Sachverständigen.

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Europawahl: Wahlprüfsteine aus Sicht der Anwaltschaft

Die Rechtsanwaltskammer München hat EU-Abgeordneten verschiedener Parteien fünf Fragen zum Thema Anwaltschaft gestellt. So wurden die EU-Abgeordneten beispielsweise gebeten, mitzuteilen, welche wichtigen Gesetzgebungsvorhaben, die die Anwaltschaft betreffen, sie im neuen Europäischen Parlament ansprechen wollen.

Die Fragen samt Antworten finden Sie hier.

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Freie Berufe: 4 Fragen an die im EU-Parlament vertretenen Parteien

Der Verband freier Berufe in Bayern e.V. hat den im EU-Parlament vertretenen Parteien vier Fragen zu Themen gestellt, die Freiberufler in Bayern interessieren könnten. So werden die Parteivertreter beispielsweise gefragt, wie sie zu den Deregulierungsvorhaben der EU und zur Selbstverwaltung der Freien Berufe stehen.

Die Fragen samt Antworten finden Sie hier.

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Uni Passau: Vortrag zum Strafrecht vor UN-ad-hoc Tribunalen am 03.07.2014

Die Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP) der Uni Passau veranstaltet gemeinsam mit dem Passauer Anwaltverein e.V. einen Gastvortrag des Richters an den UN-ad-hoc Tribunalen für Jugoslawien und Ruanda Wolfgang Schomburg zum Thema "Strafrecht vor UN-ad-hoc Tribunalen - Aspekte aus distanzierter richterlicher Perspektive" am 03.07.2014 um 18 Uhr c.t. im Hörsaal 9 der Uni Passau.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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RAK München: Ausstellung "Werke von Jenny Maron-Roth"

Am Freitag, dem 11.04.2014 fand in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer München um 19.00 Uhr die Eröffnung der Ausstellung "Werke von Jenny Maron-Roth" statt. Neben den kreativen Arbeiten von Frau Maron-Roth († 1956) umfasst die Ausstellung gleichzeitig historische und persönliche Dokumente aus dem Werdegang von Dr. Oskar Maron († 1959), die das Schicksal eines Rechtsanwalts während des nationalsozialistischen Regimes nachzeichnen.



Eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte seines Lebens finden Sie hier.

Die Ausstellung kann noch bis zum 13.06.2014, von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr besichtigt werden.

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Ausbildungsmessen im Mai 2014 für Auszubildende

Die RAK München wird auf folgender Veranstaltung mit einem Messestand vertreten sein und für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten werben:

  • Ausbildungsmesse "Angel Dir Deinen Arbeitsplatz" am Freitag, 16.05.2014
    von 9 - 19 Uhr in der Joseph-von-Fraunhofer-Halle der Straubinger Stadthalle, Am Hagen 75, 94315 Straubing.
Falls Sie Interesse haben, eine Ausbildungsstelle bzw. einen Praktikumsplatz für Schüler/innen in Ihrer Kanzlei anzubieten, können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem Angebot senden. Wir werden dieses dann an unserem Messestand auslegen und auf unserer Ausbildungs- bzw. Praktikumsbörse im Internet veröffentlichen.

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Redaktion und Bearbeitung

RA Dr. Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
RAin Simone Kolb, Referentin

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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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