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Sitzungssaal des Kammervorstands
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September
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Telefon: (089)53 29 44-50
Telefax: (089)53 29 44-950
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Umfrage RAK München: 8 Fragen zum Verhältnis Anwaltschaft - Richter

Mit dieser Umfrage soll ein Stimmungsbild der Kollegenschaft über das Verhältnis von Anwaltschaft - Richterschaft - Staatsanwaltschaft abgefragt werden. Hierbei interessieren Ihre Erfahrungen im Rahmen Ihrer anwaltlichen Berufsausübung, u. a. bei Gesuchen um Terminsverlegungen oder Fristverlängerungen, bei richterlichen Hinweisen oder Vergleichsvorschlägen.

Den Fragebogen finden Sie hier.

 

 

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Umfrage BRAK: Umfang des Schriftverkehrs in Kanzleien

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation abgewickelt wird. Derzeit befindet sich die BRAK in der Konzeptionsphase des Projektes. Dabei legt sie besonderen Wert darauf, möglichst viele zukünftige Nutzer und Beteiligte in diesen Prozess einzubinden und bittet alle Rechtsanwälte um ihre Mithilfe.

Die nachfolgende Online-Umfrage soll dabei helfen zu ermitteln, in welchem Umfang Daten bzw. Dokumente über die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer versandt und empfangen werden müssen. Die Umfrage wird bis zum 19.11.2013 verfügbar sein.

Hier geht es zum Fragebogen:

Weitere Informationen der BRAK zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie hier.

BRAK-INFO

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RAK München: Erstmals Seminarreihe im IT-Recht

Mittlerweile führen immerhin knapp 50 Mitglieder der Kammer München die Fachanwaltsbezeichnung für IT-Recht. Daher wird im laufenden Halbjahr erstmals eine Seminarreihe im IT-Recht zu gewohnt günstigen Gebühren angeboten. Hierfür konnten bundesweit namhafte Dozenten gewonnen werden. Da nur noch wenige Plätze frei sind, empfiehlt sich eine schnelle Anmeldung. Einige Seminare wie bspw. das zum Beschäftigtendatenschutz sind auch für andere Fachgebiete (bspw. Arbeitsrecht) zur Anerkennung nach § 15 FAO grundsätzlich geeignet.

Zum Seminarprogramm gelangen Sie hier.

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Einladung zum ADR-Tag 2013: Wirtschaftsmediation in der Anwaltspraxis

Am 24.10.2013 findet der 8. Alternative Dispute Resolution Tag (ADR-Tag) in den Seminarräumen der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München statt. Die vom Arbeitskreis Außergerichtliche Konfliktlösungen organisierte Veranstaltung bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Wirtschaftsmediation aus Sicht des beratenden Anwalts. Experten aus Wissenschaft und Praxis behandeln hier unter anderem Wirtschaftsmediation als Alternative zu Verfahren vor staatlichen Gerichten, die Rolle des Anwalts als Parteivertreter in der Wirtschaftsmediation sowie Fragen der Vollstreckung und Verjährungshemmung. Der Kostenbeitrag beträgt 80 Euro und beinhaltet Handout, Buffet und Getränke.

Das Programm und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

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BFH: Keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz bei Mitunternehmerschaften

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11.04.2013 (III R 32/12), veröffentlicht am 28.08.2013, festgestellt, dass für freiberufliche Mitunternehmerschaften, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln und ihre Auflösung durch Realteilung ohne Spitzenausgleich betreiben, keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung besteht, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiter betreiben.

Aus § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG ergebe sich keine Verpflichtung eine Realteilungsbilanz zu erstellen und einen Übergangsgewinn zu ermitteln. Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssten bei einer Betriebsveräußerung nach § 16 Abs. 1 und 2 EStG zu einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergehen. Die daraus resultierenden Zu- und Abrechnungen seien jedoch beim laufenden Gewinn und nicht beim Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen.

Ein anderes Ergebnis ergebe sich auch nicht aus den vom Finanzamt vorgebrachten praktischen Erwägungen. Das Anliegen des Finanzamtes, die Besteuerung sicherzustellen rechtfertige nicht die Verpflichtung, eine Realteilungsbilanz zu erstellen. Es sei Aufgabe der betroffenen Finanzbehörden, entsprechende Aufzeichnungen anzufordern.

Das Urteil mit Entscheidungsgründen finden Sie hier:

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OLG Schleswig-Holstein: Vergütung für einen als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalt

Das OLG Schleswig-Holstein hat am 27.05.2013 (3 Wx 11/13) entschieden, dass einem als Nachlasspfleger bestellten Rechtsanwalt eine nach RVG zu berechnende Vergütung nur dann zustehe, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit eine Aufgabe wahrnehme, die sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstelle.

Dahinter stehe die Überlegung, dass der Nachlass keinen Vorteil daraus ziehen solle, dass der Nachlasspfleger zufällig aufgrund seiner besonderen Qualifikation etwas verrichten könne, wozu ein anderer Betreuer berechtigterweise die entgeltlichen Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen würde.

Es sei deshalb im Einzelfall abzugrenzen, ob die Aufgabe eine derartige rechtliche Schwierigkeit aufweise, dass ein Laie dafür einen Rechtsanwalt heranziehen müsse. Dies sei bei einem Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens dann nicht der Fall, wenn eine deutliche Überschuldung des Nachlasses vorliege. Es könne zwar zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts gehören, den Schuldner in einem Insolvenzverfahren zu vertreten und für ihn den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, dies führe jedoch nicht automatisch zu der Abrechnungsmöglichkeit nach RVG. Eine rechtliche Schwierigkeit könne insbesondere darin liegen, dass die Eröffnungsgründe „Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“ nicht leicht festzustellen seien.

Das Urteil finden Sie in der freien juristischen Datenbank openJur:

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FG Köln: Abzugsfähigkeit der Prozesskosten nach § 33 Abs. 1 EStG

Das FG Köln hat mit Urteil vom 26.06.13 (Az.: 7K 2700/12) entschieden, dass die Anwaltskosten für familiengerichtliche Unterhaltsverfahren als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Die Einkommensteuer werde auf Antrag nach § 33 Abs. 1 EStG ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen erwachsen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen.

Dies sei dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige sich diesen nicht entziehen könne und die Aufwendungen somit den Umständen nach notwendig seien.

Nach der Rechtsprechung des BFH vom 12.05.2011 (VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015) ergebe sich die rechtliche Zwangsläufigkeit der für die Durchführung des Zivilprozesses entstandenen Kosten unabhängig vom Gegenstand und dem tatsächlichen Ausgang des Verfahrens aus dem staatlichen Gewaltmonopol und der daraus folgenden Notwendigkeit, streitige Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Die Unausweichlichkeit sei ex ante zu beurteilen und liege für den Steuerpflichtigen bereits darin, dass er im Verfassungsstaat des Grundgesetzes den Rechtsweg beschreiten müsse. Voraussetzung für den Abzug sei jedoch, dass sich der Steuerpflichtige nicht mutwillig auf den Prozess eingelassen habe.

Zwar sehe die Neuregelung des § 33 Abs. 2 EStG (wir berichteten im Newsletter 08/2013) vor, dass Prozesskosten vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen sind, wenn es sich nicht um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige seine Existenzgrundlage verlieren könnte. Nach § 52 Abs. 1 EStG gelte diese Änderung aber erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2013.

Das Urteil finden Sie in der freien juristischen Datenbank openJur:

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Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht: Inkrafttreten 01.01.2014

Am 31.08.2013 wurde das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt vom 06.09.2013 verkündet.

Die Neuregelungen können damit wie geplant am 01.01.2014 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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BayStMJV: Klausurenersteller gesucht

Das Landesjustizprüfungsamt ist auf der Suche nach geeigneten Kolleginnen und Kollegen, die an der Erstellung von Anwaltsklausuren für die Zweite Juristische Staatsprüfung mitwirken wollen.

Nach der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) sind im schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung auch Anwaltsklausuren zu absolvieren. Bei Annahme einer Klausur wird vom Landesjustizprüfungsamt eine Vergütung von 568,05 EUR gewährt (gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. März 2008, Az. 2103 – PA – 7911/07, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 29. April 2010, JMBl. S. 38). Darüberhinaus leisten die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern einen Zuschuss von 1.000,– EUR, so dass ein Klausurenersteller bei Annahme der Klausur eine Vergütung von insgesamt 1.568,05 EUR erhält.

Interessenten wenden sich bitte an Herrn Gunnar Groh vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Justizpalast am Karlsplatz, Prielmayerstraße 7, 80335 München, Telefon (089) 5597-2220, E-Mail: Gunnar.groh@stmjv.bayern.de.

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BSG: Rechtsanwälte für Prozesskostenhilfesachen gesucht

Bereits im Jahr 2002 wurde in Abstimmung mit dem Bundessozialgericht ein Verzeichnis von Rechtsanwälten erstellt, die bereit sind, in Prozesskostenhilfesachen vor dem Bundessozialgericht (BSG) aufzutreten. Dieses Verzeichnis soll nun aktualisiert werden.

Sollten Sie Interesse haben, vor dem Bundessozialgericht in Prozesskostenhilfesachen aufzutreten, wenden Sie sich bitte hier an uns.

BRAK-INFO

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BRAK: Aktuelle Statistiken zum Anwaltsberuf

Nach der aktuellen großen Mitgliederstatistik betrug die Zahl aller Rechtsanwälte zum 01.01.2013 160.880. Hiervon sind 53.175 Mitglieder Rechtsanwältinnen. Dies entspricht einem Anstieg um 3,08 % gegenüber dem Vorjahr (51.585). Der Anteil der Rechtsanwältinnen hat sich somit seit dem Jahr 1996 verdoppelt.

Bei den Fachanwälten gab es einen Zuwachs von 5,37 %. Dies bedeutet einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, in dem es noch einen Zuwachs von 6,67 % Fachanwälten gab.

Es wurde auch die Statistik zu den niedergelassenen Rechtsanwälten nach dem EuRAG und nach § 206 BRAO zum 01.01.2013 aktualisiert. Hieraus ergibt sich, dass 474 europäische Rechtsanwälte und 267 Rechtsanwälte nach § 206 BRAO als Mitglieder in den Kammern des Bundesgebiets eingetragen sind. Insgesamt ist die Zahl ausländischer Anwälte gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Die Statistiken finden Sie hier:

BRAK-INFO

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RVG: BRAK-Information in neuer Auflage

Die BRAK-Information RVG sind neu erschienen. Die Broschüre wurde anlässlich der Verabschiedung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes neu aufgelegt. Eingearbeitet sind bereits auch die Änderungen durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess sowie zur Änderung anderer Vorschriften, die am 01.01.2014 in Kraft treten werden. Neben dem Gesetzestext enthält das Heft zahlreiche Tabellen zu den anwaltlichen und den gerichtlichen Gebühren.

Aus dem Inhalt:

  • Gesetzestext RVG
  • Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG
  • Gebührentabelle
  • Gebühren in Strafsachen
  • Gebühren in Bußgeldsachen
  • Gerichtsgebührentabelle
  • Kostenrisikotabelle
  • Stichwortverzeichnis
Die Broschüre kann zum Preis von 2,90 Euro zzgl. Versand bei der BRAK unter bestellungen@brak.de angefordert werden. Sie wird ab Ende September lieferbar sein.

BRAK-INFO

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Bayerisches Anwalts - Kickerturnier 2013

Zugunsten der Stiftung Kindergesundheit wird am 16. Oktober 2013 ein Bayerisches Kickerturnier für Kanzleien und Rechtsabteilungen aus ganz Bayern veranstaltet. Das Turnier findet um 19.00 Uhr im Park Café München statt. Die Einschreibung der Teams beginnt am Turniertag um 18.30 Uhr.

Informationen zur Anmeldung am Turnier und zur Stiftung finden Sie hier:

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Allensbacher Berufsprestige-Skala 2013

Das Institut für Demoskopie Allensbach hat seine in regelmäßigen Abständen erscheinende Berufsprestige-Skala für das Jahr 2013 vorgelegt. Aus dieser Erhebung, die das Ansehen bestimmter Berufe in der Bevölkerung ermittelt, ergibt sich, dass die Reputation deutscher Rechtsanwälte weiter rückläufig ist.

Zählten zu Beginn der 90-er Jahre noch 38 % der Bürger den Anwaltsberuf zu den angesehensten Berufen, sind es mittlerweile nur noch 24 %. Zu den angesehensten Berufen in Deutschland gehören Ärzte (76 %), Krankenschwestern (63 %), Polizisten (49 %) und Lehrer (41 %). Auf einem niedrigeren Niveau als Rechtsanwälte rangieren beispielsweise Apotheker (22 %), Journalisten (13 %), Politiker (6 %) und Banker (3 %).

Weitere Informationen finden Sie hier:

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AG Landshut: Versteigerungsgericht vorübergehend unbesetzt

Das Amtsgericht Landshut teilt mit, dass wegen einer EDV-Umstellung das Versteigerungsgericht vom 14.10. – 27.10.2013 unbesetzt ist. Eine Bearbeitung kann in dieser Zeit nicht erfolgen. Auch in den folgenden Wochen ist mit Verzögerungen zu rechnen.

Es wird daher gebeten, dringende Vorgänge noch im September vorzulegen, damit eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet werden kann.

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Ausbildungsmessen im Oktober 2013 für Auszubildende

Die RAK München wird auf folgender Veranstaltung mit ihrem Messestand vertreten sein und für den Ausbildungsberuf zur Rechtsanwaltsfachangestellten werben:

9. Ausbildungsmesse in Memmingen am Samstag, den 12.10.2013 von 10:00 - 14:30 Uhr im BBZ Jakob Küner, Johann-Bierwirth-Schule und Berufs- und Fachoberschule, Bodenseestraße 41, 87700 Memmingen.

Falls Ihre Kanzlei noch eine/n Auszubildende/n sucht, können Sie uns ein Stellenangebot für einen Ausbildungsplatz zuleiten. Die Stellenangebote werden auf Wunsch auf unserem Messestand ausgelegt. Darüber hinaus wird an den Messeständen eine Liste mit Praktikumsangeboten für Schüler zur Verfügung stehen. Bei Interesse bitten wir um eine E-Mail mit ihrem Angebot an hafeneder@rak-m.de.

Die jeweils aktuellen Listen für Auszubildende und Schülerpraktika finden Sie auch auf unserer Website.

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Kammermitteilungen 03/2013

Die aktuellen Kammermitteilungen können Sie in digitaler Form hier abrufen.

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Redaktion und Bearbeitung
RA Dr. Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
RAin Simone Kolb, Referentin
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung.