Kammerversammlung 2016: Einladung und Wahlen
Die ordentliche Kammerversammlung 2016 findet
am Freitag, 15.04.2016, um 14.00 Uhr
erstmals in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München (U-Bahn-Station Schwanthalerhöhe) als neuem Veranstaltungsort statt. Da nur Mitglieder
der Kammer teilnahmeberechtigt sind, dürfen wir Sie bitten Ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen.
In der Kammerversammlung finden Neuwahlen für 18 turnusgemäß ausscheidende Vorstandsmitglieder statt. Es scheiden
jeweils ein Mitglied des Vorstands aus dem LG-Bezirk Memmingen und Deggendorf, zwei Mitglieder aus dem LG-Bezirk
München II, drei Mitglieder aus dem LG-Bezirk Augsburg und elf Mitglieder aus dem LG-Bezirk München I aus.
Darüber hinaus ist für den LG-Bezirk München I eine Ersatzwahl durchzuführen.
Die persönlichen Vorstellungen der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.
Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2015, zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2015 sowie zum Haushalt 2016 können hier abgerufen werden.
Die bereits an alle Mitglieder postalisch versandte offizielle Einladung ist hier verfügbar.
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Syndikusrechtsanwälte: Fristablauf für die rückwirkende Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht am 01.04.2016
Syndikusrechtsanwälte, die zuletzt nicht mehr im Besitz eines gültigen Bescheids über die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung waren, können nach der
Übergangsregelung des § 231 Abs. 4b SGB VI für die Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Anträge auf rückwirkende Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
können nur bis zum Ablauf des 1. April 2016 gestellt werden. Wir weisen nochmals darauf hin, dass diese Anträge direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einzureichen sind. Die entsprechenden
Anträge können als Download hier abgerufen werden.
Für die persönliche Abgabe Ihres Antrags auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ist die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München am 01.04.2016 bis 15.00 Uhr geöffnet.
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RAK München: Aktuelle Stellenangebote
In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München sind mehrere Stellen neu zu besetzen.
Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf der Stellenbörse der Rechtsanwaltskammer München.
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AGH-Verfahren zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
In einer außerordentlichen Sitzung der Hauptversammlung haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 regionalen
Rechtsanwaltskammern am 14.03.2016 beschlossen, den vor dem AGH Berlin in Sachen beA geschlossenen Vergleich
fristgerecht zu widerrufen.
Zwei Rechtsanwälte hatten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragt, die BRAK zu verpflichten, die jeweiligen
besonderen elektronischen Anwaltspostfächer nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum Empfang freizuschalten. In der
mündlichen Verhandlung vor dem AGH Berlin hatten sich die Parteien Ende Februar auf einen widerruflichen Vergleich
geeinigt, in dem u.a. festgelegt ist, dass die BRAK das beA bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens
nicht einrichten wird. Die Hauptversammlung hat nun nach mehrstündiger intensiver Diskussion beschlossen, diesen
Vergleich zu widerrufen, weil eine Verpflichtung, in der festgelegt ist, dass die BRAK die besonderen elektronischen
Anwaltspostfächer nicht einrichtet, gegen den gesetzlichen Auftrag in § 31a BRAO verstoßen würde.
Weiterführende Links:

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BRAK: Bundeseinheitlicher Streitwertkatalog für Arbeitsgerichtsbarkeit - Meinungsaustausch mit Streitwertkommission
Am 05.04.2016 findet ein Erfahrungsaustausch zwischen interessierten Verbänden und der Streitwertkommission statt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in Vorbereitung hierauf eine Stellungnahme zum Streitwertkatalog für die
Arbeitsgerichtsbarkeit verfasst. Die BRAK begrüßt das Bestreben der Streitwertkommission, im Wege des in Aussicht
genommenen Meinungsaustausches im April 2016 die Akzeptanz der gerichtlichen Praxis mit dem Streitwertkatalog der
Fassung vom 09.07.2014 zu bewerten und Notwendigkeiten einer Ergänzung bzw. Anpassung des Katalogs zu prüfen. Die
ständige Überarbeitung des Katalogs und dessen Anpassung an die wirtschaftlich und gesellschaftlich geprägten
Veränderungen der Streitinhalte sei für die Anwaltschaft enorm wichtig. Die BRAK hält jedoch weiterhin an ihren in
ihrer Stellungnahme (Nr. 20/2013, Oktober 2013) geäußerten Bedenken zu dem ursprünglichen Katalog aus dem Jahr 2013
fest. Die aus anwaltlicher Sicht vielfach erforderlichen Anpassungen seien nicht erfolgt. So sei zwar die Unsicherheit
über die rechtsverbindliche Wirkung des Kataloges nunmehr dadurch beseitigt worden, dass im Wege einer Vorbemerkung in
der aktuellen Fassung ausdrücklich klargestellt werde, dass sich der Streitwertkatalog als Angebot auf dem Weg zu
einer möglichst einheitlichen Wertrechtsprechung versteht, jedoch keine Verbindlichkeit beanspruche. Dennoch müsse
noch deutlicher hervorgehoben werden, dass für die Streitwertfestsetzung primär die konkreten Umstände des Einzelfalls
entscheidend sind. Ein Streitwertkatalog könne nur generelle Richtlinien enthalten, jedoch keine Automatik für die
Streitwertfestsetzung begründen. Der Streitwertkatalog könne das richterliche Ermessen nicht ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier:

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EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen Dienstleistungsrichtlinie
Wie bereits im Newsletter 06/2015 berichtet, hatte die Europäische Kommission im Juni 2015 gegen Deutschland und
fünf weitere EU-Mitgliedstaaten (Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern) Vertragsverletzungsverfahren wegen
unzureichender Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie eingeleitet. Das Verfahren gegen Deutschland betraf die
Bestimmungen über verbindliche Mindestpreisregelungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
und in der Steuerberatergebührenverordnung.
Am 25.02.2016 hat die Europäische Kommission entschieden, gegen vier der ursprünglich sechs Mitgliedstaaten,
darunter auch Deutschland, die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten. Da Deutschland
zwischenzeitlich angekündigt hat, im Fall der Steuerberater Abhilfe zu schaffen, betrifft die an Deutschland
gerichtete begründete Stellungnahme nur die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI). Nach Auffassung der
Europäischen Kommission verstoßen die in der HOAI enthaltenen Mindestpreise gegen Art. 15 der horizontalen
Dienstleistungsrichtlinie. Die Entwicklung der von Deutschland bezüglich der Steuerberater angekündigten Reformen wird
von der Europäischen Kommission weiter beobachtet.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Europäischen Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur
Behebung der vorgetragenen Verstöße ergriffen wurden. In einem nächsten Schritt kann die Europäische Kommission beim
Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Symposium 5 Jahre Rechts- und Justizstandort Bayern
Am 03.03.2016 feierte die Initiative Rechts- und Justizstandort Bayern ihr fünfjähriges Bestehen im Rahmen einer
Jubiläumsveranstaltung. Hierzu kamen rund 150 Vertreter aus Wirtschaft, Justiz, Wissenschaft und den rechtsberatenden
Berufen zu einem Symposium unter dem Titel "Recht als Standortvorteil: BGB und Aktenbock - Sind wir fit für den
globalen Wettbewerb?" zusammen. Neben dem Bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback referierten und
diskutierten der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München Peter Küspert,
der Hauptgeschäftsführer des BIHK Peter Driessen, der Geschäftsführer der vbw Dr. Frank Rahmstorf, der Chefsyndikus
der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Ralph Vogelgesang, der Präsident der Rechtsanwaltskammer München Michael
Then, die Professoren Stephan Lorenz und Eva-Maria Kieninger, aus der Anwaltschaft Dr. Sabine Konrad, Karl Pörnbacher
und Claus Thiery sowie der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins Walter Groß.
Vor gut fünf Jahren haben sich die wichtigsten Akteure des Rechts in Bayern zur Initiative "Rechts- und Justizstandort
Bayern" zusammengeschlossen, um durch einen institutionalisierten ständigen Gedankenaustausch den Rechts- und
Justizstandort Bayern weiter zu verbessern. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem das Bayerische Staatsministerium
der Justiz, die Rechtsanwaltskammern München, Nürnberg und Bamberg, der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. sowie die
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.
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Ministerialdirektor Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef des Bayerischen Justizministeriums © Richard Tobis
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Podiumsdiskussion © Richard Tobis
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RA Pohlmann, Vizepräsident der RAK München, © Richard Tobis
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Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback, Moderator Thorsten Otto © Richard Tobis
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BGH: Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung im Fall der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft
Mit Urteil vom 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 49/14 - hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, unter welchen
Voraussetzungen ein Rechtsanwalt im Fall der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft berechtigt ist, die ihm vor
Widerruf der Zulassung verliehene Fachanwaltsbezeichnung wieder zu führen.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs habe die erteilte Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung mit der
Bestandskraft des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ihre Wirksamkeit verloren und könne nach etwaiger
erneuter Zulassung nicht wieder aufleben. Demnach müsste im Fall der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft die
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung neu beantragen werden. Allerdings sei die Rechtsanwaltskammer auf der Grundlage
des derzeit geltenden Satzungsrechts verpflichtet, die Fachanwaltsbezeichnung auf Antrag abermals zu verleihen. Die
FAO enthalte zwar gegenwärtig keine spezifischen Regelungen betreffend die Neuverleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
nach erloschener und dann wieder erfolgter Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Gemäß bindender Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts vom 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12 - verstoße jedoch eine Auslegung des maßgebenden
Berufsrechts, nach der die Klägerin das in den §§ 2 ff. FAO normierte Verfahren zur (erstmaligen) Befugniserteilung
nochmals vollständig zu durchlaufen hätte, gegen den Vorbehalt des Gesetzes. Aus diesem Grund dürfte die
Rechtsanwaltskammer die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung nicht mit der Begründung ablehnen, dass die Betroffene
nicht - wie von § 3 FAO gefordert - über eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre
vor (erneuter) Antragstellung verfüge oder dass der praktische Nachweis nicht erbracht sei, weil die Betroffene
innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung keine Fälle im Fachgebiet habe. Eine solche Entscheidung könnte
vor der Verfassung keinen Bestand haben. Der Anspruch auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung ergäbe sich dabei
unmittelbar aus § 43c Abs. 1 S. 1 BRAO, weil die Betroffene die von ihr einmal erworbene berufspraktische
Qualifikation auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts während des Nichtbestehens der Rechtsanwaltszulassung nicht wieder
verloren habe. Allerdings sei bei Antragstellung nachzuweisen, dass der Betroffene sich in dem in § 15 FAO
bezeichneten Umfang fortgebildet hat.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs können Sie hier abrufen.
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AnwG Köln: Werbung mit erfolgreichem Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Fachanwaltstitels ist unzulässig
Mit Urteil vom 03.02.2016 - 3 AnwG 14/15 R - hat sich das Anwaltsgericht Köln mit der Frage befasst, ob die
Formulierung "…erfolgreicher Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels zum Fachanwalt für
Steuerrecht." gegen § 43b BRAO verstößt.
Der betroffene Kollege führte auf der Website seiner Kanzlei unter seinem Foto seinen Namen, seine Berufsbezeichnung
sowie die drei ihm verliehenen Fachanwaltstitel. Zudem wurde im Text aufgeführt: "…erfolgreicher Abschluss des
theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels zum Fachanwalt für Steuerrecht."
Nach Auffassung des Anwaltsgerichts Köln stellt diese Formulierung einen Verstoß gegen § 43b BRAO dar, da hierdurch
der unzutreffende Eindruck erweckt werde, dass sich der Betroffene einem Verfahren zur Verleihung des Titels zum
Fachanwalt für Steuerrecht unterzogen hätte und in diesem den theoretischen Prüfungsteil erfolgreich abgeschlossen
habe. Zwar habe der betroffene Rechtsanwalt einen Kurs zur Erlangung der theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des
Steuerrechts besucht und dort auch Aufsichtsarbeiten absolviert. Einen Antrag auf die Befugnis zur Führung des Titels
"Fachanwalt für Steuerrecht" habe er aber nicht gestellt. Somit könne er schon mangels eines entsprechenden Antrages,
ihm die Führung dieses Titels zu gestatten, keinen Prüfungsteil in einem entsprechenden Verfahren erfolgreich
abgeschlossen haben. Die Teilnahme an dem auf den Fachanwaltstitel vorbereitenden Lehrgang und die Absolvierung der
dortigen Aufsichtsarbeiten sei jedoch kein theoretischer Prüfungsteil eines Verfahrens auf Verleihung einer
Fachanwaltsbezeichnung, sondern nur eine Möglichkeit, um die Voraussetzungen der Einleitung eines solchen Verfahrens
zu schaffen.
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RAK München: Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen
Auch in diesem Newsletter möchten wir auf folgende ausgewählte Seminare hinweisen:
Aufgrund der Aktualität des Themas und der großen Nachfrage bieten wir am Montag, den 25. April 2016, von 17.00 – 20.00 Uhr, in den Seminarräumen der RAK München erneut eine Fortbildungsveranstaltung
mit dem Thema: „Leitfaden für Vormünder im Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen“ an. Referenten sind RA Richard Langer und der Dipl. Rechtspfleger Tobias Albert.
Da es für Rechtsanwälte immer wichtiger wird, sich auch in den sozialen Netzwerken zu positionieren, wird RAin Dr. Susanne Reinemann aus München am Dienstag, den 26. April 2016, von 18.00 – 20.00 Uhr,
in den Seminarräumen der RAK München eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema: „Das Social Web - Mandantenakquise im Netz?“ referieren.
Am 25.02.2016 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hierzu findet am Mittwoch, den 27. April 2016, von 18.00 – 20.00 Uhr, in den Seminarräumen der RAK München eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema:
„Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)“ statt. Referent ist RA Prof. Dr. Jörn Steike, Mitglied des Vorstands der RAK München und Vorsitzender der Vermittlungsabteilung.
Letztlich dürfen wir Sie auch noch auf die Mitarbeiterfortbildung „Abrechnung in Familiensachen“ aufmerksam machen. Diese wird im Übrigen auch nach § 15 FAO für den Fachanwalt „Familienrecht“ anerkannt.
Eine Übersicht aller Seminare und weitere Informationen und die Anmeldung zu den oben genannten finden Sie im Seminarportal der RAK München.
Wenn Sie alle im April 2016 von der RAK angebotenen Seminare durchschauen möchten, haben wir Ihnen hier eine Übersicht zur Verfügung gestellt.
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LAWASIA-Seminar "Foreign Direct Investment in Asia" am 15./16.04.2016 in Berlin
Die LAWASIA ist eine international Organisation für Juristen mit Interesse an den rechtlichen und rechtsstaatlichen
Entwicklungen in der Region Asien-Pazifik. Ziel der LAWASIA ist es, berufliche und geschäftliche Beziehungen der
juristischen Akteure, vor allem aber auch die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung von Menschenrechten in der Region
zu fördern.
Nunmehr findet die erste Veranstaltung außerhalb Asiens in Deutschland statt.
Das Seminar findet am 15. - 16.04.2016 zum Thema "Foreign Direct Investment in Asia" in Berlin statt.
Berufsrechtlich wird über das Thema "Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte" diskutiert. Neben dem fachlichen Austausch
bietet das Seminar, das auch von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt wird, die Möglichkeit, sich mit den
asiatischen Anwaltskollegen und Vertretern der LAWASIA auszutauschen.
Weitere Informationen zum Ablauf sowie zur Anmeldung finden Sie hier.
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Max-Planck-Institut: Veranstaltungshinweis "Ehrenamt und Mindestlohn im Sport"
Am 02.05.2016 findet von 14.00 - 18.30 Uhr im Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, Amalienstr. 33, 80799 München eine Veranstaltung zum Thema "Ehrenamt und Mindestlohn im Sport" statt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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