BRAK-Präsidentenkonferenz zur beA-Sicherheitsüberprüfung

 
ZUR PRESSEMITTEILUNG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen der außerordentlichen Präsidentenkonferenz am 15.04.2018 stellte die secunet Security Networks AG (secunet) erste vorläufige Zwischenergebnisse der Prüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), das am 22.12.2017 offline geschaltet wurde, vor.

Zur Erinnerung: Die BRAK hatte im Januar beschlossen, auf Empfehlung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die secunet damit zu beauftragen, die konzeptionelle Architektur und die technische Lösung des beA zu prüfen – insbesondere die beA-Client Security. Die ersten Berichte ergaben, dass die Architektur in Ordnung ist. Soweit die secunet Schwachstellen, auch solche, die der Chaos Computer Club nicht erwähnt hatte, festgestellt hat, ist der Dienstleister Atos dazu aufgefordert, diese kurzfristig zu beseitigen. Die secunet wird dieses Ergebnis ebenfalls überprüfen.

Secunet wird das zu veröffentlichende Gutachten ca. Mitte Mai 2018 vorlegen. Bis dahin brauchen wir noch Geduld. Im Anschluss daran kann der weitere Zeitplan der Wieder-Online-Stellung erarbeitet werden.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der BRAK Nr. 7 vom 15.04.2018 entnehmen.

Weitere Informationen rund ums beA finden Sie auf der Website der RAK München im Bereich "Elektronischer Rechtsverkehr"
sowie auf der Startseite im Bereich Aktuelles.


Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Michael Then
Präsident

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