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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Mai
Rechtsanwaltskammer München
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Kammerversammlung 2015: Beschlüsse

Am Freitag, den 08.05.2015 fand die diesjährige Kammerversammlung statt. Präsident Then berichtete über die berufspolitischen Aktivitäten im Jahr 2014. Vizepräsident Pohlmann erläuterte als Schatzmeister umfassend die Bilanz zum 31.12.2014, die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2014 sowie den Haushalt 2015. Als Gastredner konnte der Bayerische Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback, gewonnen werden. Dieser lobte die konstruktive Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer München. In seinem Gastvortrag referierte er über aktuelle rechts- und berufspolitische Themen, u.a. Umsetzung der ADR-Richtlinie, Umsetzung des Elektronischen Rechtsverkehrs und Einführung der elektronischen Akte sowie Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte.

Die gefassten Beschlüsse der Kammerversammlung 2015 können Sie hier einsehen.

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2. Bayerischer Mediationstag

Am 30.04.2015 fand in der IHK-Akademie München der 2. Bayerische Mediationstag statt, den das Bayerische Staatsministerium der Justiz gemeinsam mit der IHK München, den bayerischen Rechtsanwaltskammern, dem Bayerischen Anwaltverband und der Mediationszentrale München veranstaltet hat. Der 2. Bayerische Mediationstag, der unter dem Motto „Konflikte optimal managen – Herausforderung für Wirtschaft und Rechtspraxis“ stand, führte zahlreiche Interessierte sowohl aus der Wirtschaft als auch aus den rechtsberatenden Berufen und der Justiz zusammen. Schwerpunkte der in Kurzvorträge mit Diskussion und Workshops gegliederten Veranstaltung waren: Konfliktmanagement in kleinen und mittleren, insbesondere familiengeführten Unternehmen, Rolle der Anwaltschaft, Vernetzung von gerichtlicher und außergerichtlicher Konfliktbehandlung, ADR bei komplexen Streitigkeiten (vor allem aus dem Baurecht), in Verbrauchersachen und in Haftpflichtfällen.

Einen Kurzbericht über den 2. Bayerischen Mediationstag können Sie hier abrufen.

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G 7-Gipfel am 07./08.06.2015 in Elmau: Strafverteidigerbereitschaftsdienst

Am 07./08.06.2015 findet in Elmau der G7-Gipfel statt. Die Erfahrungen aus dem früheren G 7-Gipfel in Rostock/Heiligendamm zeigen, dass mit zahlreichen Verhaftungen und polizeilichen Maßnahmen gegenüber Demonstranten und anderen Beteiligten zu rechnen ist. Gericht und Staatsanwaltschaft haben bereits einen umfänglichen Bereitschaftsdienst geplant. Die Rechtsanwaltskammer München sieht es als ihre Aufgabe an, dort die anwaltliche Beratung und den Zugang zu Anwälten sicherzustellen. Da die Betroffenen in unmittelbarer Nähe zum Tagungsort in Elmau in Gewahrsam genommen werden und die Justiz ihre Räume in Garmisch-Partenkirchen errichtet hat, sollte die anwaltliche Beratung und Vertretung in unmittelbarer Nähe ermöglicht werden. Die Rechtsanwaltskammer hat deshalb in Zusammenarbeit mit einem Organisationsteam, bestehend aus den Rechtsanwälten Hartmut Wächtler, Verina Speckin, Florian van Bracht und Marco Noli die Anmietung von Räumen in der Bayernhalle in Garmisch-Partenkirchen ermöglicht, direkt gegenüber dem Abrams-Komplex, der die Räume der Justiz beherbergt. Anwältinnen und Anwälte, die Bereitschaftsdienst erbringen und einen Beitrag zur Sicherung von rechtlichem Beistand leisten wollen, können sich bei Rechtsanwalt Florian van Bracht unter vanbracht@kanzlei-westend.de anmelden.

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AnwG München und BayAGH: Anwaltsrichter gesucht

Für das Anwaltsgericht München sowie den Bayerischen Anwaltsgerichtshof werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die als Anwaltsrichter tätig werden möchten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Syndikusanwälte: Stellungnahme der BRAK zum Referentenentwurf

Das Bundesjustizministerium hat Ende April nun offiziell den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Die Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern haben sich auf einer ausschließlich diesem Thema gewidmeten Präsidentenkonferenz am 11.05.2015 intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst.

Nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) schaffe der vorgelegte Gesetzentwurf eine vertretbare Grundlage, um die nach den Entscheidungen des Bundessozialgerichtes entstandene rentenversicherungsrechtliche Problematik für Syndikusanwälte zu lösen. Die BRAK begrüßt ausdrücklich die im Entwurf vorgesehene statusbegründende Norm, die den Syndikusrechtsanwalt als Anwaltstyp sui generis mit modifizierten Pflichten, aber auch mit eingeschränkten Rechten definiert.

Die Kammerpräsidenten sind der Ansicht, dass dieser neue Anwaltstyp auch die Einheit der Anwaltschaft wahre, da Syndikusrechtsanwälte ebenso wie niedergelassene Rechtsanwälte Mitglieder ihrer jeweiligen Kammer werden und dort die gleichen Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte hätten.

Weiterhin kritisch sieht die BRAK die im Rahmen des Zulassungsverfahrens der Syndikusrechtsanwälte vorgesehene Anhörung des Rentenversicherungsträgers. Sie verursache lediglich einen erhöhten Verwaltungsaufwand, sowohl für die Versicherung als auch für die Rechtsanwaltskammern. Sie ändere aber nichts an der Verbindlichkeit der eigenständigen Entscheidung der Kammer darüber, wer als Syndikusrechtsanwalt zugelassen wird.

Darüber hinaus fordert die BRAK eine umfassende Beschränkung der Vertretungsbefugnis der Syndikusrechtsanwälte für ihren Arbeitgeber. Das derzeit in allen gerichtlichen Verfahren geltende, prozessuale Vertretungsverbot müsse uneingeschränkt fortbestehen, und zwar auch dann, wenn der Syndikusrechtsanwalt für seinen Arbeitgeber nicht als dessen Arbeitnehmer, sondern als niedergelassener Rechtsanwalt tätig wird.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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BRAK: Keine Speicherung von anwaltlichen Kommunikationsdaten

Das Bundesjustizministerium hat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ebenso wie anderen Verbänden einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten zur Kenntnisnahme übersandt.

Die BRAK spricht sich nachdrücklich gegen eine anlasslose flächendeckende Speicherpflicht von Verkehrsdaten aus. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, sämtliche Verkehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. Ausgenommen werden sollen lediglich Verbindungen zu Anschlüssen von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen und kirchlichen Bereichen, die ganz oder überwiegend telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten und die selbst oder deren Mitarbeiter insoweit besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen. Für Berufsgeheimnisträger gilt dagegen ein bloßes Abrufverbot der Daten durch die Strafverfolgungsbehörden.

Nach Auffassung der BRAK verkenne das Bundesjustizministerium, dass die anwaltliche Verschwiegenheit für die betroffenen Mandanten von vergleichbarer existentieller Bedeutung sei. Das Speichern von Daten darüber, wer, wann, wie lange mit seinem Rechtsanwalt kommuniziert habe, widerspreche dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz. Der Schutz der anwaltlichen Kommunikation sei mit den vorgesehen Regelungen nicht gewährleistet, denn selbst die bloße Speicherung biete, auch ohne eine Abrufmöglichkeit, ein Missbrauchspotential.

Kritisiert wird von der BRAK auch die Vorgehensweise des Bundesjustizministeriums. Dieses habe den Gesetzentwurf den Verbänden lediglich zur Kenntnisnahme und nicht wie sonst üblich zur Stellungnahme übersandt und gleichzeitig angekündigt, die Befassung im Kabinett in Kürze einzuleiten.

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BRAK: Keine Europäische Staatsanwaltschaft ohne europäisches Verfahrensrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat weiter Bedenken hinsichtlich der Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU.

Am 17.07.2013 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (COM(2013) 534 final) veröffentlicht. Die BRAK und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich bereits in einer gemeinsamen Stellungnahme im Oktober 2013 zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft geäußert.

Da die Verhandlungen im Rat fortgeschritten sind, sahen beide Organisationen Veranlassung, erneut zu dem Projekt der Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft Stellung zu nehmen. BRAK und DAV lehnen die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft nach den derzeitigen Plänen ab. Mit dem vorgesehenen Modell werde strukturell ein bürokratisches Ungetüm geschaffen, das erhebliche rechtsstaatliche Defizite aufweise, bei dem aber zweifelhaft sei, ob es einen Mehrwert für die Aufklärung von Straftaten biete.

Mit Sorge werde beobachtet, dass die Mitgliedstaaten bei der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft eng an ihren nationalen Interessen festhielten und nicht bereit seien, auch nur in Ansätzen einheitliches europäisches Verfahrensrecht im Sinne von Art. 86 Abs. 3 AEUV zu schaffen. Zu kritisieren sei insbesondere das fehlende Interesse an der Stellung der Beschuldigten und der völlige Verzicht auf die Festlegung eines einheitlichen Prozesskostenhilfe- oder Pflichtverteidigersystems, um wenigstens einen der Reichweite der Europäischen Staatsanwaltschaft entsprechenden einheitlichen Standard für die Verteidigung der Beschuldigten zu schaffen. Das mittlerweile vorliegende Modell für die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft könne wegen erheblicher rechtsstaatlicher Bedenken keine Zustimmung finden.

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Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2014

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat vor wenigen Tagen ihren Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht. Danach wurden 2014 insgesamt 1.000 Anträge auf Schlichtung gestellt, es wurden 151 Schlichtungsvorschläge unterbreitet.

Bereits seit 2011 vermittelt die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft unter der ehemaligen Richterin beim EGMR Renate Jaeger bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandanten bis zu einem Wert von 15.000 Euro. Seit April 2014 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Wolfgang Sailer als weiterer Schlichter bestellt. Er ist als ständiger Vertreter der Schlichterin Renate Jaeger tätig.

Weiterführende Links:

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AGH Rheinland-Pfalz: Führen einer Diplom-Wirtschaftsjuristin auf dem Anwaltsbriefkopf

Im Urteil vom 26.02.2015 – 1 AGH 6/14 (2/4) – hat sich der Anwaltsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit der Frage befasst, ob es berufsrechtlich zulässig ist, dass ein Rechtsanwalt auf seinem Briefkopf neben dem eigenen Namen den Namen einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) aufführt, ohne klarzustellen, dass kein Fall der gemeinschaftlichen Berufsausübung vorliegt.

Hintergrund des Verfahrens war die Klage eines Rechtsanwalts gegen einen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer erteilten belehrenden Hinweis. Gegenstand des belehrenden Hinweises war dessen Kanzleibriefbogen. Auf dem beanstandeten Briefbogen war neben dem Namen des betroffenen Rechtsanwalts unter anderem der Name einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) aufgeführt, ohne dass durch Zusätze klargestellt wurde, dass kein Fall der gemeinschaftlichen Berufsausübung vorliegt.

Nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz genügt dieser Briefbogen nicht den Vorgaben des § 43 b BRAO i.V.m. §§ 8 ff. BORA. Ein Rechtsanwalt, der auf seinem Briefkopf die Art der Zusammenarbeit mit einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) nicht klarstellt, könne dadurch beim rechtsuchenden Publikum den irreführenden Eindruck einer Sozietät erwecken. Für den Rechtsuchenden würden über die Gestaltung des Briefkopfes jene flankierenden Normen vermittelt, die im Bewusstsein des Rechtsuchenden verankert sind, nämlich anwaltliche Berufspflichten bei der Mandatsbearbeitung, besondere Schutz- und Strafvorschriften im Straf- und Strafprozessrecht sowie die Aufsicht durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Ferner würden durch den Eindruck einer Außensozietät Haftungs- und Schuldverhältnisse begründet, die womöglich durch interne Regelungen keine Rechtfertigung haben. Die Vorteile, die mit einer Sozietät verbunden seien, kämen ebenfalls nicht oder nur teilweise zum Tragen, wobei insbesondere die wechselseitige Vertretung vor Gericht relevant sei, die von einem Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) nur in Verfahren ohne Anwaltszwang geleistet werden könne. Die Forderung der Rechtsanwaltskammer nach einem klarstellenden Zusatz stelle einen nur geringfügigen Eingriff in die anwaltliche Berufsausübung und dessen Briefkopfgestaltung dar.

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Pfändungsfreibeträge ab 01.07.2015

Am 27.04.2015 wurde im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung zu den §§ 850c und 850f ZPO veröffentlicht. Danach beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag nach § 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 ab dem 1. Juli 1.073,88 EUR (bisher: 1.045,04 Euro). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro (bisher: 393,73 Euro) für die erste und um jeweils weitere 225,17 Euro (bisher 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

BRAK-INFO

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RAK München: Jour fixe mit Zivil- und Strafjustiz in München

Am 09.07.2015 wird erneut ein Jour fixe mit Vertretern der Zivil- und Strafjustiz in München stattfinden. Dabei werden insbesondere Probleme erörtert, die aus dem Mitgliederkreis an den Vorstand der RAK München herangetragen werden. Eingaben hierzu bitten wir per E-Mail bis 03.07.2015 zu übersenden. Sofern Bezug auf konkrete Fälle genommen wird, empfiehlt es sich, diese bspw. mit Aktenzeichen möglichst konkret zu bezeichnen. In einem der nächsten Newsletter wird über Inhalt und Ergebnisse des Gesprächs berichtet.

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International Human Rights Competition for Lawyers

Das Caen-Normandy memorial centre for history and peace hat auf den Internationalen Menschenrechtswettbewerb für Rechtsanwälte aufmerksam gemacht.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind – unabhängig von Nationalität, Sprache oder Alter – aufgerufen, am diesjährigen „International Human Rights Competition for Lawyers“ teilzunehmen. Dazu müssen die Kandidaten ein schriftliches Plädoyer verfassen, das sich auf einen echten Fall von Menschenrechtsverletzungen bezieht. Ziel des Wettbewerbs ist es, wenig bekannte Fälle von Menschenrechtsverletzungen öffentlich zu machen und Menschenrechtsverteidigern ein Forum zu bieten. Das Plädoyer muss bis zum 11.11.2015 eingesandt werden (avocats@memorial-plaidoiries.fr). Mitte Dezember 2015 wird sodann eine Auswahl der zehn besten Plädoyers getroffen. Diese zehn Kandidaten werden am 31.01.2016 in Caen (Frankreich) im Finale gegeneinander antreten und mündlich plädieren.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Flyer entnehmen.

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Justiz im Dialog: Veranstaltung "Kampfsport" – Von der Fanlust am Krawall in München

Information und Aufklärung werden aus Sicht des Deutschen Richterbundes immer wichtiger: um die Arbeit der dritten Gewalt transparenter zu machen, wendet sich der Verband bereits im zweiten Jahr mit einer Dialogreihe an ein breiteres Publikum sowie die Medienöffentlichkeit.

Unter dem Motto "Justiz im Dialog" stellt sich die Justiz im Rahmen von vier Veranstaltungen in drei verschiedenen Bundesländern Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, um über Zustand und Zukunft der dritten Gewalt sowie die aktuellen rechts- und justizpolitischen Herausforderungen zu reden.

In München wird am 07.07.2015 um 18 Uhr im Künstlerhaus am Lenbachplatz eine dieser Veranstaltungen mit dem Thema "Kampfsport" – Von der Fanlust am Krawall stattfinden. Die Leitung hat Andrea Titz, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Sprecherin des Oberlandesgerichts München.

Weitere Informationen zu der Veranstaltungsreihe finden Sie hier.

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LG-Bezirke Deggendorf, Landshut und Passau: Fortbildungsveranstaltung Familienrecht

Die Rechtsanwaltskammer München veranstaltet im Juni eine Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO im Fachgebiet „Familienrecht“ in Deggendorf. Die Fortbildung mit dem Thema „Update Unterhaltsrecht und Familienvermögensrecht“ findet am Dienstag, 23.06.2015 vom 13.00 -19.00 Uhr im BRK Gebäude in Deggendorf statt. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

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Universität Passau: Ergebnisbericht zum Forschungsprojekt zur Anwaltstätigkeit

Wie wir im vorletzten Newsletter 03/2015 bereits mitgeteilt haben, untersuchten die Universitäten Passau und Hohenheim sowie die German Graduate School of Management und Law im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes das Berufsbild von in Kanzleien beschäftigten Anwälten. Nunmehr liegt der Ergebnisbericht vor.

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Redaktion und Bearbeitung

RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M., Referentin

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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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