Wer sich als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin selbständig machen möchte, steht oft vor großen Problemen. Die Fragen, die sich stellen, sind vielfältig: Macht es einen besseren Eindruck, wenn ich Büroräume anmiete oder reicht es zunächst, eine sog. "Wohnzimmerkanzlei" einzurichten? Wie mache ich das mit der Umsatzsteuer und wohin muss ich mich diesbezüglich wenden? Habe ich auf dem heutigen Rechtsanwaltsmarkt bei der Anwaltsschwemme überhaupt eine Chance? Gibt es Stellen, die mein Vorhaben fördern würden, damit ich zumindest die erste Zeit finanziell überstehe? Wie akquiriere ich Mandanten?
Gerade für Berufsanfänger, die aus dem Referendariat heraus eine eigenständige Kanzlei gründen wollen, ergeben sich fast unüberwindbare Hürden, insb. finanzieller Art. Kanzleigründungen sind jedoch nicht von vornherein zur Erfolglosigkeit verdammt. Mit einem guten Konzept, viel Durchhaltewillen, Kreativität und Ehrgeiz lässt sich auch die Startphase ganz gut überstehen. Zudem gibt es einige Fördermöglichkeiten, die die erste Zeit als Unterstützung dienen können.
Gründungszuschuss
Die Agentur für Arbeit, der Bund und die Länder aber auch verschiedene Banken bieten zahlreiche Fördermöglichkeiten, um Existenzgründer rundum zu beraten und zu unterstützen. Informationen finden Sie hier.
Allgemeines und Voraussetzungen
An erster Stelle steht hier der von der Agentur für Arbeit gewährte Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß §§ 57, 58 SGB III. Ob ein Anspruch auf Gewährung vorliegt, prüft die zuständige Agentur für Arbeit. Die Vorschriften finden Sie hier. Nähere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie hier. Anspruchsvoraussetzungen sind unter anderem, dass Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen wird. Zum Nachweis der Tragfähigkeit ist der Agentur für Arbeit in diesem Zusammenhang die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Diese Aufgabe übernimmt für Sie kostenlos die Rechtsanwaltskammer München. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie bereits zugelassen sind.
Reichen Sie also die Unterlagen bzw. Formblätter, die Sie von der Agentur für Arbeit ausgehändigt bekommen, bei uns zusammen mit dem Businessplan ein. Sie erhalten dann von uns eine Stellungnahme samt Beurteilung zurück. Diese Unterlagen müssen Sie wiederum bei der Agentur für Arbeit abgeben, damit die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen seitens der Agentur für Arbeit beginnen kann.
Links und Ansprechpartner
Businessplan
Die Rechtsanwaltskammer München gibt als fachkundige Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung die erforderliche Stellungnahme für Rechtsanwälte ab. Um prüfen zu können, ob Ihre Existenzgründung Aussicht auf Erfolg hat, müssen Sie uns u.a. einen sog. Businessplan vorlegen.
Die Erstellung des Businessplans bereitet erfahrungsgemäß einige Probleme. Wir versuchen daher, im Folgenden eine kurze Anleitung zur Verfügung zu stellen, an der Sie sich orientieren können:Was ist ein Businessplan?
Der Businessplan soll Ihr Gründungsvorhaben, für das Sie den Gründungszuschuss beantragen, umfassend beschreiben. Hierzu zählen nicht nur die äußeren Umstände und Begebenheiten, sondern auch Zahlen, wichtige Fakten und Prognosen. Der Businessplan ist Ihr eigenes Gesamtkonzept des Vorhabens „Kanzleigründung“. So wie Ihre Kanzleigründung in der Praxis erfordert er Zeit und gründliche Vorüberlegungen. Das Vorhaben sollte möglichst umfassend beschrieben werden. Es kommt nicht selten vor, dass ein eingereichter Businessplan völlig unzureichend ist und damit die Tragfähigkeit der Gründung nicht bescheinigt werden kann. Dies hat mit großer Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass der Gründungzuschuss von der Arbeitsagentur nicht gewährt wird.
Welchen Zweck verfolgt der Businessplan?
Der Businessplan soll der Agentur für Arbeit, der Rechtsanwaltskammer, die die Stellungnahme zur Tragfähigkeit verfasst und nicht zuletzt auch Ihnen selbst einen umfassenden Überblick über das Gründungsvorhaben bieten.
Wie ist der Businessplan aufzubauen?
Wir können Ihnen keine exakte Anleitung zur Erstellung geben. Jeder hat seine eigenen Ideen und folgt seiner eigenen Systematik. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch einige Punkte herauskristallisiert, die in Ihrem Plan zwingend aufgeführt werden sollten. Diese Pflichtpunkte sind insbesondere:
- Zunächst erfolgt eine einführende Übersicht, die darlegt, warum Sie davon ausgehen, dass Ihr Konzept Erfolg haben wird und was genau Sie beabsichtigen. Es sollten in kurzer prägnanter Form die wichtigsten Informationen gegeben werden.
- Dann wird die Geschäftsidee detailliert formuliert und dahingehend begründet, warum ausgerechnet Ihr Konzept auf dem Markt Erfolg haben wird. In diesem Bereich ist gerade bei Rechtsanwälten auch die Frage anzusiedeln, wie die Marktsituation hinsichtlich beabsichtigter Spezialisierungen etc. zu beurteilen ist. Die Entwicklung einer innovativen Geschäftsidee und das individuelle Angebot stellen die zentralen Elemente des Businessplans dar. Hier zeigt sich, ob Sie ihr Unternehmen ernsthaft betreiben wollen und ob Ihre Bestrebungen Aussicht auf Erfolg haben.
- Man sollte nicht vergessen, die Wettbewerbssituation vor Ort und in der näheren Umgebung zu analysieren und herauszuarbeiten, wo Ihre Schwächen und Stärken liegen. Erstellen Sie eine Risikoanalyse – also analysieren Sie die Risiken Ihres Vorhabens gerade auch unter Heranziehung Ihrer Stärken, die diese Risiken unter Umständen wieder ausgleichen können.
- Anschließend geben Sie zu ihrer eigenen Person Auskunft und führen nachvollziehbar aus, warum Sie den Weg in die Selbständigkeit gehen wollen. Hierbei wird besonderer Wert auf Qualifikationen, Referenzen und Erfahrungen gelegt.
- Auch der Kanzleistandort und die Kanzleistruktur unterliegen einer genauen Betrachtung. So muss der Gründer eine Wahl treffen, welche Organisationsform er wählt. Von dieser Frage hängen viele Folgeprobleme ab, so zum Beispiel die Investitionsplanung, der Raum- und Personalbedarf, aber auch die Ausstattung der Kanzlei etc. Machen Sie sich hier auch schon Gedanken über kanzleiinterne Abläufe. Diese werden im Rahmen der noch zu erstellenden Finanz-, Umsatz- und Kapitalpläne noch von großer Bedeutung sein.
- Zeigen Sie, dass Sie auch betriebswirtschaftlich denken und überzeugen Sie nicht nur durch ein ausgeklügeltes Kanzleisystem, sondern auch durch Überlegungen zu Marketingkonzepten und Mandantenakquise. Hier müssen Sie beweisen, dass Sie selbst von Ihrem Projekt überzeugt sind. Es ist sinnvoll, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie sich bereits ein wenig mit dem anwaltlichen Werberecht auseinandergesetzt haben und wenn Sie die geplanten Elemente des Marketingkonzepts daran anpassen.
- Nicht zuletzt hat eine Darstellung Ihres Vergütungsmodells zu erfolgen. Die Vergütung Ihrer Tätigkeit stellt gleichzeitig Ihren Lebensunterhalt dar. Gerade in diesem Bereich sollten Sie zeigen, dass Sie sich mit dem RVG schon beschäftigt haben und sich auskennen. Beachten Sie aber auch, dass die Rechnungsstellung beim Rechtsanwalt im Regelfall erst nach einiger Bearbeitungszeit erfolgt.
- Am Schluss der Ausführungen hat der Gründer seine Finanzplanung offen zu legen. Dieser Teil bereitet Juristen häufig große Probleme. Hier müssen Sie beweisen, dass Sie auch in betriebswirtschaftlicher Sicht mitdenken. Wenn sie nach dem alten Grundsatz „iudex non calculat“ leben und denken, sollten Sie in diesem Bereich einen Steuerberater oder ähnliches aufsuchen, der Ihnen bei der Erstellung der Pläne hilft.
- Die Agentur für Arbeit macht in diesem Zusammenhang folgende Vorgaben:
- Kapitalbedarfsplan
Der Kapitalbedarfsplan listet auf, mit welchen finanziellen Ausgaben Sie in den ersten 3 Jahren rechnen. Innerhalb des Kapitalbedarfsplans sollten Sie eine Aufteilung in lang-, mittel- und kurzfristige Investitionen vornehmen und auch einmalige Gründungkosten in Ihre Berechnungen mit einbeziehen. - Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan klärt, wie Ihr Kapitalbedarf finanziert werden soll. Hier muss zwischen den jährlichen und monatlichen Kosten unterschieden werden. Die Bezeichnung der Kosten spielt hier auch eine Rolle. Berücksichtigen Sie Personalkosten, Raumkosten, Versicherungen und Beiträge, Kfz-Kosten, Leasingraten, Werbung, Reisekosten, Weiterbildung, Steuerberatung, Betriebssteuern, Telefon, Fax, Internet, Bürobedarf, Porto, Verpackungen usw. Bei der Aufnahme von Krediten sollten Sie die Höhe des Kredits, die Rückzahlungsmodalitäten und die Bank benennen. - Umsatz- und Rentabilitätsplan
Hier zahlt sich nun aus, was Sie sich bei Ihren bisherigen Darstellungen überlegt haben: Legen Sie dar, ob die zu erwartenden Umsätze, von denen die Betriebskosten, ein Fehlbetrag an Investitionen und Ihre Lebensführungskosten abzuziehen sind (vergessen Sie bei der Berechnung den Gründungszuschuss nicht), geeignet sein werden, Ihnen dauerhaft eine ausreichende Lebensgrundlage zu bieten. Hier sind nun auch Ihre privaten Kosten und Ihre privaten Steuern (Einkommenssteuer etc.) aufzuführen. Um diese Pläne übersichtlich zu halten, empfiehlt sich die Verwendung von Tabellen. Es muss nachhaltig dargelegt werden, dass Sie eine dauerhafte und liquide Existenzgründung planen, d.h. dass Sie zahlungsfähig sein werden. Jederzeit zahlungsfähig zu sein, ist eine lebenswichtige Aufgabe jedes Unternehmens. Gerade beim Rechtsanwalt, der im Rahmen seiner Tätigkeit ständig mit Vermögens- und Finanzinteressen von Mandanten betraut wird, stellt diese Fähigkeit auch eine Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft dar.
- Kapitalbedarfsplan
Welche Form ist erforderlich?
Wenn Ihnen an einem schnellen und unkomplizierten Verfahren liegt, bietet es sich an, den Businessplan sauber und ordentlich, aber auch klar strukturiert vorzulegen. Folgende kurze Checkliste kann Ihnen als Vorlage dienen:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Einführende Übersicht
- Geschäftsidee
- Wettbewerbssituation
- Gründer
- Kanzlei
- Marketingkonzept & Mandantenakquise
- Vergütungsmodell
- Finanzplanung
- Anlagen (Lebenslauf etc.)
Bearbeitungshinweise der RAKBitte beachten Sie, dass die Rechtsanwaltskammer nicht den Businessplan für Sie erstellt. Würden wir Sie mit Rat und Tat bei der Erstellung des Plans unterstützen, wäre es uns nicht mehr möglich, eine neutrale Stellungnahme gegenüber der Agentur für Arbeit abzugeben. Um diesen kostenlosen Service der Stellungnahme für Rechtsanwälte anbieten zu können, nehmen wir von weitergehenden Bearbeitungshilfen Abstand.
Geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, damit Sie angerufen werden können, falls noch Unterlagen fehlen sollten oder sonstiger Klärungsbedarf besteht. Der jeweilige Sachbearbeiter kann dann direkt mit Ihnen in Verbindung treten.
Die Kammer bittet weiterhin, den Businessplan samt der dazugehörenden Unterlagen der Agentur für Arbeit postalisch an uns zu übersenden. Die Formulare der Agentur für Arbeit müssen von uns handschriftlich ausgefüllt werden und Sie müssen diese dann wieder im Original bei der Agentur für Arbeit vorlegen. Die Bearbeitung des Businessplans auf elektronischem Wege ist aus diesem Grund bislang nicht möglich.
Hilfestellungen
Es gibt einige Stellen, die bei der Fertigung des Businessplans Unterstützung anbieten. Nehmen Sie diese Unterstützung an. Insbesondere auf folgenden Internetadressen sollten Sie auf jeden Fall einmal vorbeigeschaut haben:
Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung
Wenn Sie bereits Ihre Kanzlei gegründet haben, können Sie die Hilfe von Unternehmensberaterinnen und -beratern in Anspruch nehmen, um Herausforderungen, die sich während der Startphase ergeben, gemeinsam anzugehen. Diese Beratung ist kostenpflichtig. Der Bund bietet daher einen Zuschuss zu den Beratungskosten an. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Einstiegsgeld
Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie von Ihrem Träger der Grundsicherung vor Ort (Jobcenter, ARGE) für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Unternehmenskredite
Unternehmerkredite dienen der langfristigen Finanzierung von Investitionen und werden an Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe vergeben. Finanziert werden z. B. Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers sowie die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Weitere Informationen erhalten Sie hier, oder bei der Förderungsdatenbank.
Sprechtage für freiberufliche Existenzgründer/-innen
Das Institut für Freie Berufe (IFB) bietet das gesamte Jahr über zahlreiche Sprechtage für Existenzgründer-/innen in freien Berufen an. Im Rahmen von einstündigen Einzelberatungen informieren die Experten über die Besonderheiten der Niederlassung in einem freien Beruf, die Bestimmungen der Freiberuflichkeit und allgemeine Fragen der Gründung. Insbesondere haben die Teilnehmer die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und das Gründungsvorhaben eingehend zu besprechen.
Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier.