Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer mit dem Mandanten abzuschließenden Vergütungsvereinbarung.
Kann bei Streitigkeiten über die Höhe des Anwaltshonorars keine Einigung erzielt werden, steht dem Rechtsanwalt der Klageweg offen. Der Inhalt der Honorarklageschrift ist dabei wegweisend für den späteren Erfolg im gerichtlichen Verfahren.
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München gehört unter anderem die Erstattung von Gebührengutachten im gerichtlichen Auftrag. Bei Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt über die Höhe des Anwaltshonorars wird die Rechtsanwaltskammer München zudem auf Antrag vermittelnd tätig.