Immer wieder erreichen die Rechtsanwaltskammer München Anfragen zur Bewertung von Anwaltskanzleien. Zu diesem Themenkreis hat die Bundesrechtsanwaltskammer einen Ausschuss eingerichtet. Der Ausschuss hat erstmals im Jahr 2004 Richtlinien zur Bewertung von Anwaltskanzleien veröffentlicht (BRAK-Mitteilungen 2004, 222ff) und diese im Jahr 2007 (BRAK-Mitteilungen 2007, 112ff) sowie aktuell im Jahr 2017 (BRAK-Mitteilungen 2018, 6ff) überarbeitet.
Bereits vor einiger Zeit hat zu diesem Thema RA Dr. Klaus Otto den Aufsatz: "Steuerliche Aspekte bei Veränderungen in Anwaltskanzleien" (BRAK-Mitteilungen 2007, 117ff) veröffentlicht. Mit diesem Thema befasst haben sich damals auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Bernhard Janssen, Berlin: "Die Bewertung von Anwaltskanzleien" (NJW 2003, Heft 47, 3384ff) sowie Dipl.-Betriebswirt Bernd Lenzen (WP/StB) und Dipl.-Kfm. Carsten Ettmann: "Ertragswert- und Umsatzmethode zur Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien" (BRAK-Mitteilungen 2005, 13ff).
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