Der von Ihnen abgefragte Vorstandsausweis ist:

Falls der von Ihnen angefragte Anwaltsausweis als ‚ungültig‘ deklariert wurde, können dem verschiedene Ursachen zu Grunde liegen, insbesondere:
- Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist regulär abgelaufen.
- Der Ausweis wurde verlustig gemeldet.
- Die Mitgliedschaft des Ausweisinhabers in der Rechtsanwaltskammer München ist beendet. Ob eine Person als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zugelassen ist, können Sie im amtlichen Anwaltsverzeichnis unter https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak tagaktuell prüfen.
- Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an die Rechtsanwaltskammer München unter Telefon (089) 532944-0 bzw. info@rak-m.de oder in Eilfällen bei Missbrauchsverdacht an den Polizei-Notruf 110.