Prüfung der Verpflichteten
Die Rechtsanwaltskammern üben gem. §§ 50 Nr. 3, 51 GwG die Aufsicht über die Verpflichteten aus und haben die Einhaltung der im GwG festgelegten Anforderungen durch die Verpflichteten – auch anlasslos – zu überprüfen.
Im Rahmen der vorausgegangenen Erhebung haben wir per Zufallsziehung zehn Prozent unserer Mitglieder um Auskunft ersucht, ob sie im Jahr 2023 an Katalogtätigkeiten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG mitgewirkt haben und sie somit „Verpflichtete“ i.S.d. GwG sind. Aus der Gruppe der „Verpflichteten“ werden nunmehr 25 % auf die Einhaltung der im GwG festgelegten Anforderungen geprüft, wobei diese Auswahl zunächst risikobasiert und sodann zufällig erfolgt. Die entsprechenden Mitglieder werden per beA informiert und aufgefordert, an der Prüfung teilzunehmen.
Im Bereich Geldwäsche unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen und Dokumente zum Thema Geldwäscheprävention sowie die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, die konkrete Anhaltspunkte bieten, welche Vorkehrungen und Maßnahmen von Verpflichteten Rechtsanwälten zu treffen sind.
Für die Teilnahme an der Prüfung steht Ihnen auf der nachfolgenden Seite ein Online-Prüfbogen bereit, der Ihnen eine rasche und unbürokratische Erledigung unserer Anfrage ermöglicht und Hinweise zu den einzelnen Pflichten nach dem GwG gibt. Bitte beachten Sie, dass auf den Online-Fragebogen nur die von der RAK München über das beA angeschriebenen Mitglieder mittels des übersandten persönlichen Zugangsschlüssel Zugriff haben.
Alternativ kann der Prüfbogen auch als pdf-Formular herunterladen werden. In diesem Fall muss er vollständig ausgefüllt per Post, Fax, E-Mail oder beA an die Kammer zurückgeleitet werden.
Hinweis:
Haben Sie im Prüfzeitraum parallel oder nacheinander verschiedene Tätigkeiten ausgeübt, hinsichtlich derer Sie „Verpflichteter“ nach dem GwG waren (z. B. aufgrund Kanzleiwechsels), ist die Beantwortung der Frage ausschließlich mittels des ausgedruckten Formularsund nicht über den Online-Prüfbogen möglich. Verwenden Sie bitte separate Prüfbögen und vermerken Sie jeweils auf den Prüfbögen, auf welche Tätigkeit sich die Angaben jeweils beziehen.
Zu einzelnen Themenkomplexen werden sodann im Rahmen von Stichproben und/oder risikobasiert ggf. weitergehende Auskünfte bzw. die Vorlage von Unterlagen erbeten und ggf. eine Vor-Ort-Prüfung angeordnet. Durch dieses Prozedere wollen wir den Bearbeitungsaufwand für die Verpflichteten möglichst gering halten, indem wir nicht allen zu Prüfenden pauschaliert aufgeben, sämtliche relevante Fragestellungen detailliert zu beantworten und durch Unterlagen und Aufzeichnungen zu belegen. Nach Abschluss der Prüfung informieren wir gesondert über das Ergebnis der Prüfung.