
RA Andreas Schwarzer
zugelassen seit 1991, Fachanwalt für Strafrecht
Dem Vorstand gehörte ich bereits von Mitte 2020 bis Mai 2022 an. Dabei nahm ich den Nachwahlplatz ein, der für die Wahlaufhebung ursächlich war.
In diesen zwei Jahren im Vorstand habe ich mich gegen die etablierten Strukturen des Vorstandes und dessen Behördenmentalität positioniert. Soweit von bisherigen Vorstandsmitgliedern beklagt wird, die Zusammenarbeit im Vorstand sei nicht mehr wie früher, so bin vor allem ich gemeint – und ich sehe es als Kompliment.
Für mich sollte die RAK – als Selbstverwaltungsorgan – auch Interessenvertreter der Anwälte sein und nicht bloße Verwaltungseinheit im staatlichen Auftrag – wie sich der aktuelle Vorstand gerne sieht.
Beim Thema Seehaus war zu beobachten, mit welcher Selbstherrlichkeit Vorstand und vor allem Präsidium sich über die Interessen der Mitglieder hinwegsetzen.
Die Anwaltschaft ist sicher nicht homogen, dafür ist bereits die Arbeitsweise – von Einzelanwalt zu Großkanzlei – zu unterschiedlich. Die freie Advokatur ist jedoch einer der gemeinsamen Nenner. Die Rahmenbedingungen für Anwälte zu bewahren und zu verbessern, sehe ich als Aufgabe der Kammer an. Bürokratie und persönliche Lobhudelei ist dabei überflüssig und hinderlich.
Andreas Schwarzer
- Rechtsanwalt -