Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.


 

Ich wurde 1983 in Prien am Chiemsee geboren. Nach Studium und Referendariat in Augsburg war ich zunächst über viele Jahre als Rechtsanwältin im Bankaufsichtsrecht tätig. Nach einigen Jahren als Syndikusanwältin in der Compliance-Abteilung der HypoVereinsbank in München und als Rechtsanwältin in einer amerikanischen Kanzlei berate ich seit 2019 als Syndikusanwältin den Aufsichtsrat der HypoVereinsbank in allen bank- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Bereits seit 2016 bin ich im Vorstand der RAK München aktiv und dort in den Abteilungen für Syndikusanwälte und Fachanwaltschaften tätig. Das Syndikusgesetz 2016 war ein wichtiger Schritt, die Einheit der Anwaltschaft wiederherzustellen. Wir haben in den letzten Jahren viel dafür getan, den Zulassungsprozess pragmatisch zu gestalten und einheitliche Standards zu schaffen. Es gibt jedoch auch weiterhin viel zu tun, z.B. bei der Frage, wann eine wesentliche Änderung der Tätigkeit vorliegt.

Aufgrund meiner Erfahrungen als Kanzleianwältin und Unternehmensjuristin sind mir beide „Welten“ vertraut. Ich sehe mich daher nicht nur als starke Stimme für die Interessen der Syndikusanwälte, sondern insbesondere auch als Vertreterin der gesamten Anwaltschaft. Es muss auch weiterhin eine Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Anwaltsberufen sichergestellt werden, unkompliziert, unbürokratisch und ohne hierbei Brüche in der Versorgungsbiographie zu riskieren.