Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Im Zeitraum vom 20.04.2026 bis zum 08.05.2026 findet die nächste turnusgemäße Wahl zum Kammervorstand statt.

Insgesamt ist die Hälfte des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München neu zu wählen. Zur Wahl stehen insgesamt 18 Vorstandsmitglieder für die Landgerichtsbezirke Ingolstadt, Kempten, Landshut, München I und München II, Passau, Traunstein für eine Amtszeit von vier Jahren. Hier finden Sie alle aktuellen  Informationen zur Wahl.
 

Ab Dienstag, den 10.03.2026, 09:00 Uhr, bis Montag, den 30.03.2026, 17:00 Uhr liegt das Wählerverzeichnis für die Vorstandswahl 2026 in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München (Tal 33, 80331 München) aus und kann dort von allen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer München eingesehen werden (§ 5 Abs. 2 i.V.m. § 7 WO).
Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht erforderlich. 

Zeiten für die Einsichtnahme sind:

Montag bis Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag  09:00 – 15:00 Uhr

Das Wählerverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München bildet alle Personen ab, die zum 09.03.2026 Mitglied der Rechtsanwaltskammer München sind.
Endet während der Dauer der Auslegung die Mitgliedschaft eines im Wählerverzeichnis aufgeführten Mitglieds oder erwirbt eine natürliche Person oder Berufsausübungsgesellschaft in diesem Zeitraum die Mitgliedschaft, wird das Wählerverzeichnis durch Streichung oder Hinzufügung korrigiert (§ 7 Abs. 3 WO). Das Bestehen oder Nichtbestehen der Wahlberechtigung steht mit dem Ende der Auslegung des Wählerverzeichnisses fest (§ 1 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 4 WO). Stichtag für das Bestehen oder Nichtbestehen der Wahlberechtigung ist damit Montag, der 30.03.2026, 17:00 Uhr.

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können während der Auslegungsfrist beim Wahlausschuss eingelegt werden. Der Einspruch ist mit Beweismitteln zu begründen und bedarf der Schriftform (§ 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 WO). Er muss bis zum Ende der Auslegungsfrist bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München eingegangen sein (§ 8 Abs. 1 Satz 2 WO).

Der Wahlausschuss stellt die Korrektheit des abschließenden Wählerverzeichnisses für die Vorstandswahl 2026 in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2026, 12:00 Uhr fest.