Das Seehaus der Rechtsanwaltskammer München am Starnberger See kann seit 2019 nicht mehr gebucht werden. Die Kammer hat in den vergangenen Jahren verschiedene Optionen zum weiteren Verfahren mit dem Seehaus am Starnberger See geprüft und dazu verschiedene Gutachten eingeholt. Die Kammer möchte möglichst schnell eine Entscheidung über das Anwesen treffen, die im Interesse aller ihrer Mitglieder steht.
Die einzelnen Gutachten sind hier nachzulesen:
• Gutachten Dr. iur. Knut Werner Lange vom 01.06.2017
• Gutachten Dr. jur. Heinz Fischer-Heidlberger vom 08.08.2018
• Gutachten der Kanzlei Raue vom 18.09.2019 inklusive Ergänzung vom 16.12.2019