Das Ehrenamt bei der Rechtsanwaltskammer München
Die Anwaltschaft verwaltet sich selbst, agiert unabhängig, frei und nicht weisungsgebunden. Ohne ehrenamtliches Engagement ist die anwaltliche Selbstverwaltung undenkbar; nur dadurch wird eine kompetente, staatsferne und berufsnahe Interessenwahrnehmung durch Anwält:innen selbst gewährleistet. Als Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegen die Rechtsanwaltskammern keiner Fach- oder Dienstaufsicht, sondern nur einer Rechtsaufsicht. Das ist nur einer Selbstverwaltung möglich, die mit Berufsnähe und Effektivität überzeugt.
Was wäre die Alternative? Staatliche Kontrolle!
In den Mitteilungen 03/2021 der Rechtsanwaltskammer München ist nachzulesen, wie die Selbstverwaltung heute wahrgenommen wird. Dabei betont Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK, die Stärken einer anwaltlichen Selbstverwaltung. Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, benennt die Schwachstellen des Systems.
Anwaltliche Selbstverwaltung als wichtiger Pfeiler des Rechtsstaats
„Die Selbstverwaltung ist wichtig, weil sie die Freiheit gegenüber dem Staat sichert und damit eine wichtige Voraussetzung für ein rechtsstaatliches Justizsystem schafft. Wie könnte ein Mandant darauf vertrauen, dass ihm sein Anwalt auch wirklich zu seinem Recht verhilft, wenn er staatlicher Aufsicht unterläge?“
Prof. Dr. Reinhard Singer,
geschäftsführender Direktor des Instituts für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin
Selbstverwaltung wird dabei in vielen Gremien der Rechtsanwaltskammer gelebt und gestaltet. Es bestehen unzählige Möglichkeiten, sich ehrenamtlich innerhalb der Selbstverwaltung zu engagieren. Die Übernahme eines Ehrenamts trägt einerseits dazu bei, den Berufsstand der Kolleg:innen mitzugestalten und damit der freien und unabhängigen Advokatur einen Dienst zu leisten. Ehrenamt ist andererseits eine persönliche Bereicherung: Man lernt neue Kolleg:innen kennen, knüpft Kontakte, baut sich ein berufliches Netzwerk auf und bildet sich durch neue Perspektiven stetig fort. Und nicht zuletzt: Ehrenamt bedeutet in diesem Zusammenhang, Berufspolitisches zu bewegen und das Berufsrecht aktiv zu gestalten.
Die Rechtsanwaltskammer München lebt vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder, von den Ideen, Fähigkeiten und Impulsen, die sie einbringen. Die Arbeit der Rechtsanwaltskammer zu unterstützen, ist auch mit geringem zeitlichen Aufwand realisierbar. Die unterschiedlichen Bereiche des Engagements in der anwaltlichen Selbstverwaltung und deren Vorteile haben wir in den Mitteilungen 02/2017 dargestellt.
Wenn Sie Interesse haben, ehrenamtlich tätig zu werden, kontaktieren Sie uns unverbindlich:
RAin Brigitte Doppler, Hauptgeschäftsführerin
Telefon: (089) 53 29 44-0
E-Mail: info(at)rak-m.de
Vorteile des ehrenamtlichen Engagements
Kostenfreie Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer München
Abgesehen davon, dass Sie aktiv die Selbstverwaltung der Anwaltschaft mitgestalten, hat ein Ehrenamt für Sie weitere Vorteile: Alle im Ehrenamt Engagierten können kostenfrei an den Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer München teilnehmen. Informieren Sie sich hier über alle anstehenden Veranstaltungen zu den unterschiedlichen fachbezogenen Themen.
Aufwandsentschädigung
Die Rechtsanwaltskammer München gewährt für die Tätigkeit in Vorstand, Präsidium, den Fachausschüssen, dem Anwaltsgericht, bei Vermittlungen sowie den Vertretern in der Satzungsversammlung und anderen Personen, die auf Veranlassung der Rechtsanwaltskammer München reisen, eine Aufwandsentschädigung sowie eine Reisekostenvergütung.
Weitere Informationen sind in der Entschädigungsordnung unter den Satzungen der Rechtsanwaltskammer zu finden.
Bayerische Ehrenamtskarte
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für Bürgerschaftliches Engagement, mit dem das Bundesland Bayern mit der bayernweit gültigen Ehrenamtskarte im Ehrenamt Engagierten „Dankeschön“ sagt. Rund 4.000 Akzeptanzstellen der bayerischen Ehrenamtskarte bieten vielfältige Vergünstigungen für deren Besitzer. Alle Bürger:innen, die sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren, können die blaue Ehrenamtskarte erhalten. Beantragt werden kann die Ehrenamtskarte bei den meisten der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern. Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte und den Voraussetzungen für die Berechtigung sind hier zu finden.
Bereiche des ehrenamtlichen Engagements
Anwaltsgerichtsbarkeit
Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige staatliche Gerichtsbarkeit für besondere Sachgebiete vergleichbar mit der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit, die sich auf Grundlage der §§ 92 bis 161a BRAO mit dem Berufsrecht befasst.
Die Anwaltsgerichtsbarkeit leistet unverzichtbare Arbeit im Interesse der gesamten Anwaltschaft: Rechtsanwält:innen üben dabei in verwaltungs- und berufsrechtlichen Verfahren vor dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof und dem Anwaltsgericht ihr Richteramt aus.- Der Bayerische Anwaltsgerichtshof (BayAGH) ist bei dem Oberlandesgericht München errichtet und bayernweit zuständig als Berufungsinstanz für Verfahren, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben. Außerdem trifft er Entscheidungen in Verwaltungssachen wie Erteilung und Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung.
- Die Anwaltsgerichte sind verantwortlich für Disziplinarsachen gegen Anwält:innen bei berufsrechtlichen Pflichtverletzungen und können nach § 114 BRAO ggf. weitgehende Maßnahmen ergreifen. Rechtliche Grundlagen bilden die Bundesrechtsanwaltsordnung, in Disziplinarsachen die Strafprozessordnung und in Verwaltungssachen die Verwaltungsgerichtsordnung.
- Der Anwaltsgerichtshof ist die Beschwerde- und Berufungsinstanz für Entscheidungen der Anwaltsgerichte. Er ist erstinstanzlich nach § 112a Abs. 1 BRAO für verwaltungsrechtliche Anwaltssachen und nach § 123 BRAO für Anträge von Rechtsanwält:innen auf gerichtliche Entscheidung zuständig.
Weitere Informationen zur Anwaltsgerichtsbarkeit, dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof und der Anwaltsgerichte in Bayern sind hier zu finden.
Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für die Mitglieder der Berufskammern der Anwaltschaft und Steuerberater:innen in Bayern sowie für die Mitglieder der Patentanwaltskammer mit Kanzleisitz in Bayern, NRW, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen.
Gelegenheit zur ehrenamtlichen Mitarbeit bietet der Verwaltungsrat, für welchen die RAK München neun Mitglieder und vier Stellvertreter:innen benennt. Der Verwaltungsrat beschließt insbesondere über die Richtlinien der Versorgungspolitik, die Satzung, den Jahresabschluss einschließlich der Entlastung der Geschäftsführung, die Anpassung von Versorgungsanrechten, die Wirtschaftsplanung sowie die Bildung von Ausschüssen und überwacht die Geschäftsführung, die von der Bayerischen Versorgungskammer durchgeführt wird.
Berufsbildung
Die Beteiligung an der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten zählt zu einer der Hauptaufgaben der Rechtsanwaltskammer München.
Nach § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Verbindung mit § 71 Abs. 4 BBiG führt die Rechtsanwaltskammer München als zuständige Stelle das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten in ihrem Kammerbezirk.
Für Fragen rund um die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Ausbildungsvertrag sowie zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen steht die Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer zur Verfügung. Auch bei Problemen in der Ausbildung berät die Ausbildungsabteilung. Außerdem wird sie, wenn nötig, von zwei ehrenamtlichen Ausbildungsberatern unterstützt.
Die Rechtsanwaltskammer München bietet im Bereich der Berufsbildung verschiedene Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements:- Ausbildungsberater: Sie wirken an der Beratung und Förderung der Ausbildung in den Ausbildungskanzleien mit. Ihre Aufgaben orientieren sich an § 76 Abs. 1 BBiG.
- Berufsbildungsausschuss: Er hat die zentrale Aufgabe, die Qualität der beruflichen Bildung stetig weiterzuentwickeln. Daher ist der Berufsbildungsausschuss nach dem Berufsbildungsgesetz in allen wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten und anzuhören. Seine Aufgaben bestimmen sich nach § 79 BBiG.
- Aufgabenausschüsse: Die Mitglieder stellen die Aufgaben für die Zwischenprüfung und für die beiden Abschlussprüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten sowie für die Fortbildungsprüfung „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“.
- Prüfungsausschüsse: Die Mitglieder führen die jährliche Zwischenprüfung sowie zwei Abschlussprüfungen pro Jahr für die Rechtsanwaltsfachangestellten durch. Hinzu kommt eine Fortbildungsprüfung pro Jahr zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“.
Zu den Aufgaben gehören die Durchführung der schriftlichen, der mündlichen und der Ergänzungsprüfung, die Prüfungsaufsicht, die Korrektur der Prüfungen sowie die Notenkonferenzen.
BRAK-Ausschüsse
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer sind aktuell mehr als 30 Fachausschüsse eingerichtet – vom Ausschuss für Abwickler/Vertreter bis zum Ausschuss für Zivilprozessrecht. Die Ausschüsse erarbeiten Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und bereiten Gutachten zu berufspolitischen Fragestellungen für das BRAK-Präsidium vor. Die Ausschussmitglieder werden von den regionalen Rechtsanwaltskammern vorgeschlagen und vom Präsidium der BRAK auf vier Jahre berufen.
Die Ausschüsse sind auf der Website der BRAK aufgelistet.Fachausschüsse für Fachanwaltschaften
Nach § 43c Abs. 1 S. 1 BRAO verleihen die Rechtsanwaltskammern Rechtsanwält:innen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben, die Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Für jede der derzeit existierenden 24 Fachanwaltschaften werden durch den Kammervorstand alle vier Jahre Fachausschüsse bestellt, die aus erfahrenen Kolleg:innen auf dem jeweiligen Gebiet bestehen und vorprüfen, ob die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung vorliegen. Der Fachausschuss gibt nach der Vorprüfung gegenüber der zuständigen Abteilung des Kammervorstands eine Stellungnahme ab. Die Entscheidung über die Verleihung erfolgt im Anschluss durch die zuständige Abteilung des Vorstands. Derzeit engagieren sich fast 100 Kolleg:innen in einem der insgesamt 25 Fachausschüsse.
Hier sind die einzelnen Fachgebiete zu finden.Präsidium
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München wählt aus seiner Mitte ein Präsidium. Es setzt sich aus einem Präsidenten/einer Präsidentin und fünf Vizepräsident:innen zusammen, darunter ein/e Schriftführer:in und ein/e Schatzmeister:in. Das Präsidium repräsentiert die Rechtsanwaltskammer in allen Angelegenheiten, erledigt die ihm übertragenen Aufgaben des Vorstands gem. § 79 BRAO und verwaltet das Kammervermögen.
Zu den Kernaufgaben des Präsidiums gehören insbesondere die Zulassung bzw. der Widerruf der Zulassung von Rechtanwält:innen, die Behandlung berufspolitischer Themen und das Thema Geldwäscheprävention. Das Präsidium entscheidet über die finanzielle Unterstützung von Mitgliedern, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, z. B. durch Sterbegeld und Unterstützungsfonds. Außerdem pflegt das Gremium den Kontakt zu Ministerien und nimmt zusammen mit Mitgliedern aus dem Vorstand an zahlreichen Jour Fixe Terminen mit den verschiedenen Gerichtsbarkeiten teil.
Referendarausbildung
Dozenten in der Ausbildung von Referendaren übernehmen die Leitung von diversen Lehrveranstaltungen, die Teil der Referendarausbildung sind. Dazu zählen einerseits Lehrveranstaltungen in der AG 1 (Zivil- und Strafrechtsstation) zu anwaltsspezifischen Themen sowie andererseits Einführungskurse zur neunmonatigen RA-Station in der AG 3 A in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht sowie Verwaltungsrecht. Auch Lehrveranstaltungen in der AG 4 gehören dazu, insbesondere in den Einführungskursen im Berufsfeld Anwaltschaft (AG 4.3).
Satzungsversammlung
Die Satzungsversammlung ist das „Parlament“ der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Die gewählten Mitglieder des unabhängigen Gremiums beschließen die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) und sorgen für eine aktuelle Gestaltung des Berufsrechts. Stimmberechtigt sind die in den regionalen Rechtsanwaltskammern direkt und für die Dauer von vier Jahren gewählten Mitglieder.
Vorstand
Der Vorstand repräsentiert die Rechtsanwaltskammer. Die Mitglieder des Vorstands werden von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer München gewählt. Die Hälfte der Vorstandsmitglieder wird in der Vorstandswahl, die turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindet, neu gewählt. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München besteht in der Regel aus 36 Vorstandmitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren dem Gremium angehören und sich neben ihrer anwaltlichen Berufstätigkeit ehrenamtlich in der Rechtsanwaltskammer engagieren. Der Vorstand entscheidet über alle Fragen, die die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer betreffen. Die Aufgaben des Vorstands sind in § 73 BRAO festgehalten.
Zu den Kernaufgaben gehören die Beratung der Kammermitglieder in Fragen ihrer Berufspflichten, die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten, die Vertretung der Interessen der Anwaltschaft nach außen und die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen Mitgliedern und ihren Mandanten.
Außerdem obliegt dem Vorstand die Verleihung von Fachanwaltstiteln sowie die Überprüfung der Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO.
In regelmäßigen Vorstandssitzungen nimmt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München seine Aufgaben wahr.
Mitarbeit im Vorstand
Als Mitarbeiter im Vorstand unterstützen Expert:innen mit ihrem Fachwissen und ihrer Expertise den Vorstand bzw. die Vorstandsabteilungen. Sie beraten dabei den Vorstand der Rechtsanwaltskammer München zu unterschiedlichen Themen und Fragestellungen.