Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung 2025
- geprüfter Rechtsfachwirt -
- geprüfte Rechtsfachwirtin -
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) in der zuletzt aktualisierten Fassung vom 18.11.2021, gibt die Rechtsanwaltskammer München die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung:
Tag 11.03.2025 (1. Prüfungstag)
Tag 12.03.2025 (2. Prüfungstag)
Tag 13.03.2025 (3. Prüfungstag)
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):
Tag 14.05.2025
Tag 15.05.2025
Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Tag 21.05.2025
Tag 22.05.2025
Tag 23.05.2025
Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:
- Textsammlung „Habersack, Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand.
- Beck - Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze.
- Beck - Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, Steuergesetze 2
oder - Beck - Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht
oder - Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung
oder - NWB - Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien.
- nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet).
Für den schriftlichen Teil der Prüfung gilt der Rechtsstand zum 31.12.2024.
Gebührenbezeichnungen dürfen in den Lösungen nicht abgekürzt werden.
Eine unkommentierte Gebührentabelle sowie ein Kalender werden bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen und/oder Kalender dürfen nicht verwendet werden.
Nicht zugelassen sind:
- andere Textausgaben als die oben genannten mit Erläuterungen, wie z.B. Beck-Texte dtv BGB, RVG, ZPO, FG und andere.
- Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen.
- Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind NICHT erlaubt!
- Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen /z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen).
- Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittelgebühr etc.) wie z.B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen.
Zudem weisen wir darauf hin, dass Abkürzungen bei den Gebührenbezeichnungen nicht zulässig sind. Wir weisen weiter darauf hin, dass sämtliche internetfähigen Geräte (Smartphone, Smartwatch, etc.) während der Prüfung nicht genutzt werden dürfen.
Der Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist der 31.12.2024.
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer.
Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 ff PO der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer telefonisch anfordern oder unter www.rak-muenchen.de abrufen.
Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München sind: Frau Petermaier und Frau Masovic, Tel. 089/532944-780. Die Anmeldung erfolgt mit den einheitlichen Anmeldeformularen der Rechtsanwaltskammer München. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie hier. Die Anmeldung für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist zu senden an anmeldung(at)rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen.
Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist: Frau Meier, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur dortigen Anmeldung erhalten Sie über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter: www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung
Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 250,00 zu entrichten. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung in höchstens drei Prüfungsfächern reduziert sich die Prüfungsgebühr auf EUR 200,00.