Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ für engagierte Ausbildungskanzleien

Worum geht es?

Die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München starten zum 17.03.2025 mit einem neuen Qualitätssiegel für ausbildende Kanzleien. Mit der Initiative “Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei” und der Vergabe des Qualitätssiegels „Azubi-geprüft“ möchte die Rechtsanwaltskammer München die Qualität der Ausbildung stärken und den Fachkräftemangel entgegenwirken. Zudem sollen Kanzleien und (zukünftige) Fachkräfte besser und gezielter zueinanderfinden. 

Kanzleien, die besonderen Einsatz in der Ausbildung zeigen, können dies durch das neue Qualitätssiegel nach außen kenntlich machen. Dieses Siegel steht dafür, dass sich die Kanzlei wertschätzenden Leitsätzen zu einer gelingenden Ausbildung mit hoher Qualität verpflichtet hat, eine faire Vergütung mindestens in Höhe der Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer München bezahlt und die ausbildenden Führungskräfte ausbildungsorientiert fortbildet. Verliehen wird es nur, wenn auch in Ausbildung befindliche und aktive Rechtsanwaltsfachangestellte diese Qualität bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.

Kanzleien soll durch das Siegel die Suche nach Auszubildenden erleichtert und künftigen Auszubildenden geholfen werden, geeignete Ausbildungskanzleien zu erkennen, die ein besonderes Augenmerk auf die Förderung ihrer Auszubildenden legen.

Kanzleien, die sich als „Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das Qualitätssiegel als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor. Die Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre. Der Vorteil und das Besondere des Qualitätssiegels ist, dass die Eindrücke von mindestens einer bzw. einem in der Kanzlei aktuell tätigen Auszubildenden in den Antragsprozess einfließen.

Die Antragstellung sowie die Lizenz zur Nutzung des Qualitätssiegels sind kostenfrei. Gebühren erhebt die Rechtsanwaltskammer München hierfür jeweils nicht.
 

Wie bekomme ich das Qualitätssiegels „Azubi-geprüft“?

1.    Die Kanzlei stellt einen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer München (per E-Mail an ausbildung@rak-m.de) und unterzeichnet die Lizenzbedingungen zum Erhalt des Qualitätssiegles. Mit dem Antrag verpflichtet sie sich zur Einhaltung der Leitsätze des Qualitätssiegels

2.    Sie weist die Teilnahme an zwei Führungskräfte-Coachings/Führungskräfteseminaren nach. Diese kann entweder durch dieselbe Rechtsanwältin/denselben Rechtsanwalt erfolgen oder durch die Teilnahme zweier Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte an je einem Seminar. Das Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mindestens drei Stunden umfassen, konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein und den Leitlinien der Rechtsanwaltskammer München entsprechen. Es darf nicht durch Angestellte der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein. Es wäre wünschenswert, dass mindestens eines der beiden Seminare in Präsenz besucht wurde.

3.    Der Antrag wird unterstützt durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr beschäftigten Auszubildende/n zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten durch Einreichung der „Unterstützungserklärung der/s Auszubildenen“; alternativ durch eine/n Auszubildende/n, die/der im Jahr der Antragstellung ihren/seinen Abschluss zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erlangt hat.

4.    Der Antrag wird mitunterzeichnet durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellte/n ausgelernte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n.

5.    Die Kanzlei bekennt sich als Ausbildungsbetrieb zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“.

6.    Die Kanzlei hält den Ausbildungsrahmenplan ein. Die Rechtsanwaltskammer München behält sich die Vorlage des individualisierten Ausbildungsplans vor.

7.    Die Rechtsanwaltskammer München behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung gegebenenfalls Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.

Was muss ich bei den Führungskräfte-Seminaren beachten:

Die Kanzlei muss wie vorstehend den Besuch von mindestens 6 Stunden Führungskräfte-Seminaren (deren Inhalt konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet ist) nachweisen, die nicht durch eigene Mitarbeiter angeboten werden. Ein mindestens 3-stündiges Seminar muss dabei in Präsenz erfolgt sein/Es wäre wünschenswert, wenn eines der beiden Seminare in Präsenz erbracht wird. Die Fortbildungen der an der Ausbildung beteiligten Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sein. 

Neben diesen Voraussetzungen gibt es keine Vorgaben der Rechtsanwaltskammer zum konkreten Inhalt des Seminars oder der Anbieter.  

Zur Erleichterung verlinken wir beispielhaft auf die online angebotenen Seminare der Rechtsanwaltskammer Koblenz – Initiatorin der Initiative „Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei“. Diese bietet Führungskräfte-Seminare an, die den Anforderungen des Qualitätssiegels entsprechen.

Wie geht es nach der Zertifizierung weiter:

Die Kanzlei erhält nach der Zertifizierung durch die Rechtsanwaltskammer München das Siegel in digitaler Form und darf für drei Jahre mit diesem gemäß den Lizenzbedingungen werben – z.B. auf der Homepage, auf dem Briefkopf, in den sozialen Medien. Nach Ablauf des 3-Jahres-Zeitraums müssen die Voraussetzungen neu nachgewiesen werden. Eine mögliche Anschlusszertifizierung muss durch eine andere Auszubildende oder einen anderen Auszubildenden unterstützt werden.

Die Zertifizierung kann auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erlangung des Siegels nachträglich wegfallen oder Gründe bekannt werden, die einer Zertifizierung entgegenstehen.