Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Termine für die Abschlussprüfung 2025/I der RA-Fachangestellten 

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2025 /I in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der Ausbildungsverordnung findet statt am:

Mittwoch, 15.01.2025
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III - Fachkundliche Texte formulieren und gestalten

Dienstag, 21.01.2025
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II

Mittwoch, 22.01.2025
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde

Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung 2025/I ist der Montag, 04.11.2024
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung(at)rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen, die von der Rechtsanwaltskammer Anfang Oktober an die Auszubildenden versandt werden oder hier unter Downloads bereitgestellt werden. Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden den Prüfungsteilnehmenden gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Aufgefordert zur Teilnahme an der Abschlussprüfung (Winterprüfung) sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31. März 2025 endet, sowie Wiederholende als auch Teilnehmende, die ihre Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzt haben. 

Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum Donnerstag, 04.11.2024 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Termine für die Abschlussprüfung 2025/II der RA-Fachangestellten 

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2025/II in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der Ausbildungsverordnung findet statt am:

Montag, 19.05.2025,  Dienstag, 20.05.2025, Mittwoch, 21.05.2025
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III - Fachkundliche Texte formulieren und gestalten

Dienstag, 03.06.2025
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II

Mittwoch, 04.06.2025
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde

Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung 2025/II ist der Montag, 10.03.2025
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung(at)rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. 

Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen, die von der Rechtsanwaltskammer Ende Januar an die Auszubildenden versandt werden oder hier unter Downloads bereitgestellt werden. Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Aufgefordert zur Teilnehme an der Abschlussprüfung (Sommerprüfung) sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 01. September 2025 endet, sowie Wiederholer als auch Teilnehmer, die Ihre Ausbildungszeit verkürzt haben.

Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum Montag, 10.03.2025 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.


Prüfungsvorbereitungskurse (Crash-Kurse)

Der Münchener Anwaltverein e.V. bietet zusammen mit der Rechtsanwaltskammer München auch 2025 wieder Prüfungsvorbereitungskurse zur Abschlussprüfung 2025/II an. 

Die nachfolgenden Kurse werden jeweils von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr online angeboten. 
Die Teilnahme an den Kursen ist kostenlos. 

Montag,
17.02.2025  
BGB allg. Teil; ZPOReferent:
RA Winkler
Mittwoch,
19.02.2025
Vergütung; Kosten; RVGReferentin:
FWin Heinrichsberger
Montag,
24.02.2025
BGB-Schuldrecht;
Sachenrecht
Referent:
RA Winkler
Mittwoch,
26.02.2025
Zwangsvollstreckung;
Mahnverfahren
Referentin:  
FWin Heinrichsberger
Montag,
10.03.2025
Fallbezogenes Fachgespräch   
(mdl. Prüfung)
Referentin:  
FWin Heinrichsberger
Mittwoch,
12.03.2025  
Wirtschaft; SozialkundeReferent:
RA Winkler
Montag,
17.03.2025
Erbrecht; Geschäfts-
und Leistungsprozesse
Referent:
RA Winkler
Mittwoch,
19.03.2025    
Rechtsmittel; FristenReferentin:  
FWin Heinrichsberger

Interessenten können sich per E-Mail unter anmeldung(at)rak-m.de mit Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse anmelden. Anmeldeschluss ist am 03.02.2025.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.

Wichtige Hinweise für alle Abschlussprüfungen

Zu den Abschlussprüfungen werden stets auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben. Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei nachgewiesenen überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird von der Rechtsanwaltskammer München für die Abschlussprüfungen auf formlosen Antrag im Einzelnen geprüft.

Zugelassene Hilfsmittel:
Deutsche Gesetze, jeweils unkommentiert (z. B. Beck’sche Textausgaben, Habersack, Nomos)
Das Wörterbuch „Duden – Deutsches Universalwörterbuch“
Nicht programmierbare Taschenrechner

Zugelassene Reiter:
Reiter sind mit Vermerken wie nachfolgend zugelassen:

  • Gesetzesabkürzungen (ZPO, BGB, etc.)
  • Einworthinweise, die Bestandteil der Überschrift eines Paragrafen sind
  • Paragrafen
  • verschieden farbige Klebezettel

Nicht zugelassen sind:
Bemerkungen, Erläuterungen.

Prüfungsgebühr: EUR 75,00 je Prüfungsteilnehmendem, fällig mit der Anmeldung und zahlbar auf das Konto der Rechtsanwaltskammer München:
Kreditinstitut:  UniCredit Bank AG,
IBAN:   DE21 7002 0270 0000 0816 31
SWIFT (BIC):  HYVEDEMMXXX

Wir bitten, jeweils den Namen des Prüfungsteilnehmenden sowie die Ausbildungsverzeichnisnummer anzugeben. Nimmt der/die Prüfungsbewerber/in nur an höchstens drei Prüfungsfächern teil, so ermäßigt sich die Gebühr auf EUR 37,00.

Der Termin des Fallbezogenen Fachgesprächs bzw. des Prüfungsbereiches Mandantenbetreuung wird von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzliche Regelung, hier insbesondere § 15 BBiG und § 10 JArbSchG, hingewiesen.

Antrag/Merkblatt zur Abschlussprüfung

Das Anmeldeformular gemäß der neuen Prüfungsordnung finden Sie hier.
 

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen nach der neuen ReNoPatAusbV (seit 01.08.2015) finden Sie hier.

Abschlussprüfung 2024/II der Rechtsanwaltsfachangestellten – Gesamtnotenübersicht

Die Gesamtnotenübersicht der Prüfungsausschüsse finden Sie hier.