Ausbildungsverordnung
Die Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten finden Sie hier. In der Ausbildungsverordnung sind die Dauer der Ausbildungszeit und die Anforderungen bei Zwischen- und Abschlussprüfungen geregelt.
Charta für eine gute Ausbildung
Die Rechtsanwaltskammer hat zusammen mit Vertretern der Berufsschulen, der Schülermitverwaltung und den Ausbildungsberatern eine „Charta“ ausgearbeitet, die allen Beteiligten am dualen Ausbildungssystem als „Hilfestellung“ zur Hand gegeben wird. Die Charta für eine gute Ausbildung zur/zum RA-Fachangestellten finden Sie hier.
Probleme während der Ausbildung
Unsere Ausbildungsabteilung berät Sie gerne bei Problemen in Ihrer Ausbildung. Zudem stehen zwei ehrenamtliche Ausbildungsberater zur Verfügung. Alle unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die Ausbildungsberater stehen Ihnen entweder über unsere Geschäftsstelle oder auch direkt wie folgt zur Verfügung:
Beratung bei Problemen und Fragen zu den Rechten und Pflichten im Ausbildungsverhältnis
Frau Rechtsfachwirtin Katharina Heinrichsberger
E-Mail: kheinrichsberger(at)gmail.com
Beratung zu konkreten arbeitsrechtlichen Fragen im Ausbildungsverhältnis
Frau Rechtsanwältin Petra Heinicke
E-Mail: heinicke(at)petra-heinicke.de
Telefon: (089) 18 93 36 8-0
Schlichtungsmöglichkeit bei Streitigkeiten mit dem Ausbilder
Einen entsprechenden Antrag bitten wir an die Ausbildungsabteilung zu stellen unter:Rechtsanwaltskammer München
Ausbildungsabteilung
Tal 33, 80331 München
Telefon: (089) 53 29 44-780
Telefax: (089) 53 29 44-53
Email: info(at)rak-m.de
Gerade zu Beginn der Ausbildung, im Laufe der Probezeit, kommt es gehäuft zu Konflikten zwischen Ausbildern und Auszubildenden. Bevor eine kurzfristige Kündigung im Raum steht, können Sie die Möglichkeit ergreifen, ein kostenloses und zunächst unverbindliches Vermittlungsverfahren durchzuführen.
Unabhängig von der Rechtsanwaltskammer München bietet die Initiative VerA Unterstützung durch Ausbildungsbegleiter (Senior Experten Service). Die Ausbildungsbegleiter unterstützen Sie kostenfrei bei• Angst vor Prüfungen
• der Verbesserung Ihrer Deutschkenntnisse
• bei Überforderung in der Berufsschule und bei Mobbing am Arbeitsplatz.Nähere Informationen finden Sie hier.
Berufsschulen
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses ergibt sich aus der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern. Es ist diejenige Berufsschule zu besuchen, in deren Schulbezirk Ihre Ausbildungskanzlei liegt. Ihr künftiger Ausbilder (Rechtsanwalt) meldet Sie bei der Berufsschule an und stellt Sie für den Berufsschulbesuch frei. Für die Ausbildung der RA-Fachangestellten sind nachfolgende Berufsschulen zuständig:
Augsburg
Städtische Berufsschule V
Haunstetter Straße 66
86161 Augsburg
Telefon: (0821) 32 41 86-03
Telefax: (0821) 32 41 86-05
WebsiteIngolstadt
Staatliche Berufsschule II
Leo-von-Klenze-Schule
Brückenkopf 1
85051 Ingolstadt
Telefon: (0841) 30 54 11-00
Telefax: (0841) 30 54 11-99
WebsiteKempten
Saatliche Berufsschule II
Wiesstraße 30
87435 Kempten
Telefon: (0831) 2 53 85-2 40
Telefax: (0831) 2 53 85-2 93
WebsiteMünchen
Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe
Astrid-Lindgren-Straße 1
81829 München
Telefon: (089) 23 34 17-50
Telefax: (089) 23 34 17-55
WebsiteStraubing
Staatliche Berufsschule II
Mathias-von-Flurl-Schule
Stadtgraben 54
94315 Straubing
Telefon: (09421) 2 38-11
Telefax: (09421) 2 38-84
Website
Traunstein
Staatliche Berufsschule
Prandtnerstraße 3
83278 Traunstein
Tel.: (0861) 9 86 02-0
Fax: (0861) 9 86 02-30
Website