Ausbildungsprogramm Fit for Work
Mit dem Programm „Fit for Work – Chance Ausbildung“ fördert die Bayerische Staatsregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen.
Die Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ aus dem Europäischen Sozialfonds wendet sich unmittelbar an Ausbildungsbetriebe, mit Sitz in Bayern, die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach §§ 4, 64 bis 66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abschließen.
Zweck der Förderung ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für junge Menschen zu erhöhen, die aufgrund persönlicher, bildungsmäßiger oder sozialer Umstände Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags mit einem Auszubildenden, der das 25. Lebensjahr am Tag des Beginns der Berufsausbildung noch nicht vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt.
Gefördert werden die Kosten der vom Betrieb geschuldeten Ausbildungsvergütung. Der Ausbildungsbetrieb kann einen Zuschuss in Höhe von monatliche EUR 200,00 bei einem Bewilligungszeitraum von 22 Monaten in Höhe von insgesamt EUR 4.400,00 erhalten.
Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung bei der Bewilligungsbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth eingehen.
Ausbildungsbetriebe können einen Förderantrag nach erfolgter Registrierung über die Website des ESF Bavaria stellen.
Bei Fragen zum Ausfüllen des Projektantrags wenden Sie sich bitte an die Beschäftigten des ZBFS, Tel.: 0921/6053388 oder schreiben Sie eine E-Mail an esf-bavaria(at)zbfs.bayern.de.
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Bewerbungsfrist 15.02.2024
Was ist das Weiterbildungsstipendium?
Das Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Berufseinsteiger:innen bei anspruchsvollen berufsbegleitenden Weiterbildungen, Fortbildungen oder einem berufsbegleitenden Studium. Die zuständige Stelle ist die Rechtsanwaltskammer München, wenn dort das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.
Wer wird gefördert?
Das Stipendienprogramm fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden und ist für – Berufseinsteiger:innen geeignet, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ ihre Berufsabschlussprüfung bestanden haben. Das Stipendium ist grundsätzlich nicht rückzahlungspflichtig. Interessierte müssen mindestens eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nachweisen oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.
Wie lange wird man gefördert?
Die maximale Förderung beträgt drei Jahre. Dies beinhaltet das Aufnahmejahr, das erste Folgejahr und bis zum 31.12. des zweiten Folgejahres.
Wie hoch ist die Förderung insgesamt?
Die maximale Förderung beträgt für alle drei Jahre insgesamt EUR 8.700. Pro Jahr sollte nach Abzug eines Eigenanteils von 10 % die Förderung von EUR 2.900 nicht überschritten werden. Außerdem kann einmalig ein IT-Bonus von EUR 250 im ersten Förderjahr gewährt werden.
Antrag auf Aufnahme bei der Rechtsanwaltskammer München
Ein Antrag auf Aufnahme wird bei der Rechtsanwaltskammer München gestellt. Die geplante erste Weiterbildungsmaßnahme sowie der voraussichtliche Beginn der Maßnahme wird im Antrag auf Aufnahme angegeben.
Aufnahme der Stipendiatin/des Stipendiaten
Die aktuelle Bewerbungsfrist für ein Stipendium und Auswahlverfahren läuft bis zum 15.02.2024.
Danach erfolgt eine Mitteilung der Rechtsanwaltskammer München an die Bewerber:innen, ob eine Aufnahme erfolgt.Was wird gefördert?
Es werden Aufstiegsfortbildungen (z. B. zur Geprüften Rechtsfachwirt:in), Fachbezogenes (z. B. Buchführung, Recht, Marketing etc.), Fachübergreifendes & Persönlichkeitsbildung (z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Zeitmanagement und berufsbegleitende Studiengänge), aufbauend auf den Beruf gefördert.
Was wird nicht gefördert?
Zweitausbildungen, ein Vollzeitstudium (ohne Beschäftigungsverhältnis), Allgemeine Schulabschlüsse, Führerscheine aller Art, Verdienstausfälle, Kurse mit weltanschaulich orientierten Themen und Messebesuche werden nicht gefördert.
Der Antrag auf Förderung
Der Antrag auf Förderung zu einer Weiterbildungsmaßnahme wird zusammen mit den geschätzten Kosten und den beigefügten Belegen bei der Kammer eingereicht. Danach kann erst die Weiterbildung begonnen werden.
Ermittlung des Förderbetrags
Der Förderbetrag setzt sich aus den Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Literaturkosten, abzüglich des 10%igen Eigenanteils und abzüglich Zuschüsse Dritter zusammen.
Nachweise während der Weiterbildung
Nachweise und Originalrechnungen sind während der Weiterbildung, aber unbedingt vor dem Förderende einzureichen. Eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 80 % muss nachgewiesen werden. Belege sollten chronologisch sortiert, Fahrkarten und Quittungen aufgeklebt werden.
Die Rechtsanwaltskammer entscheidet im Einzelfall, welche Bildungsmaßnahmen gefördert werden kann. Formulare zum Antrag auf Aufnahme können Sie per E-Mail in der Berufsbildungsabteilung unter ausbildung@rak-m.de oder telefonisch unter (089)53 29 44-780 anfordern. Weitere Informationen zur Begabtenförderung erhalten Sie hier auf der Website der Stiftung.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme als Stipendiat:in in das Weiterbildungsstipendium Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Wir freuen uns, Ihnen diese Möglichkeit der Talentförderung vorstellen zu dürfen und freuen uns auf eine rege Teilnahme von Bewerbungen für ein Stipendium bei uns.
Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung: Aufstiegsstipendium
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus möchte Sie auf das „Aufstiegsstipendium“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hinweisen. Hiernach können Damen und Herren, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen, im Rahmen eines Erststudiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Vollzeit oder berufsbegleitend) finanziell gefördert werden. Nähere Einzelheiten finden Sie hier.
ausbildungsbegleitende Hilfen" (abH)
Die "ausbildungsbegleitende Hilfen" (abH) sind ein Angebot für Auszubildende, die berufsschulbegleitende Unterstützung benötigen. In kleinen Lerngruppen werden Sie beim Verstehen, Lernen und Üben des Berufsschulstoffs unterstützt und auf Schulaufgaben und Exen vorbereitet. Außerdem wird eine Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung angeboten.
In München findet der Unterricht regelmäßig in den Räumen der DAA nahe des Hauptbahnhofs München statt. Für alle anderen Regionen erfährt man die jeweiligen Stellen über die zuständige Agentur für Arbeit. Unterrichtet werden die Auszubildenden durch Fachdozent-/innen mit mehrjähriger Berufserfahrung im Rechtsbereich.
Zusätzlich bieten die abH bei Bedarf auch pädagogische Unterstützung z.B. bei Problemen im Betrieb, persönlichen Schwierigkeiten oder beim Ausbau geeigneter Lerntechniken.Die Kosten trägt die Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahmekriterien erfüllt sind.
Ansprechpartnerin für weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldung:
Frau Valerie Kahlich
E-Mail: valerie.kahlich(at)daa.de
Telefon: 089 544302-793Weitere Informationen finden Sie hier.