Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

  • Eine Ausbildung mit Zukunft

    Interessieren Sie sich für einen Büroberuf mit Teamarbeit? Neben der Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation gibt es auch die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Ausbildung ist zukunftssicher und bietet gute Karrierechancen. Möglich ist die Weiterbildung zur/zum „Geprüften Rechtsfachwirt/in“. In den Rechtsanwaltskanzleien besteht derzeit ein hoher Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern mit der Fachrichtung Rechtsanwaltsfachangestellte. Nicht zuletzt bestehen sehr gute Verdienstmöglichkeiten in den jeweiligen Kanzleien. Sie können unter verschiedenen Kanzleien wählen, z. B. einer großen internationalen Kanzlei mit vielen Auslandsmandaten, einer reinen Strafrechtskanzlei oder einer kleinen „Kanzlei-Boutique“ mit speziellen Mandanten usw.

    Als Rechtsanwaltsfachangestellte/r unterstützen Sie den Rechtsanwalt in seiner Arbeit und bei der Erledigung seiner Beratungs- und Vertretungsaufträge. Sie vereinbaren mit den Mandanten Besprechungstermine und bereiten die Termine vor. Sie führen den Termin- und Fristenkalender. Die Gerichtstermine sind zu organisieren und mit den Mandantenbesuchen abzustimmen. Als Rechtsanwaltsfachangestellte/r sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Akten und Unterlagen dem Rechtsanwalt vorgelegt werden.

    Im Auftrag des Rechtsanwalts erstellen Sie Schriftsätze oder Dokumente, beispielsweise im Rahmen von Zivil- und Strafverfahren, sowie Gebührenrechnungen für Mandanten. Gleichzeitig arbeiten Sie weitgehend selbstständig im Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Die Überwachung und Verbuchung von Zahlungseingängen gehören ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Bearbeitung der gesamten Korrespondenz. In der Regel arbeitet die Kanzlei mit einer speziellen Branchensoftware.

    Als ausgebildete/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r sind Sie in Rechtsanwaltskanzleien oder in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z. B. Banken, Versicherungen oder in der öffentlichen Verwaltung tätig. Sie arbeiten vorwiegend an einem Bildschirmarbeitsplatz im Büro, nehmen die Telefonate an und betreuen die Mandanten. Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Diese kann jedoch bei entsprechender Vorbildung (Abitur) oder guten Noten verkürzt werden.

  • Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung während der Ausbildung?

    Der Vorstand der RAK München hat in seiner Sitzung am 24.11.2023 eine Anpassung der seit dem 01.09.2021 geltenden Empfehlungen zur Mindestvergütung für Auszubildende im Beruf ReFa beschlossen.
    Für Ausbildungen, die ab dem 01.08.2024 erstmals beginnen, wird danach künftig nur noch eine einheitliche Brutto-Mindestvergütung für das gesamte Kammergebiet empfohlen. Von einer Differenzierung nach Landgerichtsbezirken wird ab diesem Zeitpunkt abgesehen. 
    Die Empfehlungen der RAK München zur monatlichen Brutto-Mindestvergütung von Auszubildenden im Sinne des § 17 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) lauten für Ausbildungen, die ab dem 01.08.2024 erstmals beginnen, wie folgt:

    1. Ausbildungsjahr        1.030,- €
    2. Ausbildungsjahr 1.150,- €
    3. Ausbildungsjahr1.270,- €

     

    Unterschreiten der Mindestsätze
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30.09.1998 (5 AZR 690/97) eine frühere Entscheidung von 1984 bestätigt, wonach zur Ermittlung der angemessenen Ausbildungsvergütung auf Empfehlungen von Kammern und Innungen zurückgegriffen werden kann, wenn eine tarifliche Regelung fehlt. In begründeten Fällen dürfen die empfohlenen Ausbildungsvergütungen bis zu 20 % unterschritten werden. Wenn die vorgegebenen Mindestsätze der Kammer erheblich unterschritten werden, bitten wir dies gesondert zu begründen.

    Für aktuell bereits laufende Ausbildungsvergütungen bleibt es bei den bisherigen Vergütungsempfehlungen. Diese lauten wie folgt:

    LG-Bezirk München I und II

    1. Ausbildungsjahr          800,- €
    2. Ausbildungsjahr   900,- €
    3. Ausbildungsjahr1.000,- €

     

    übrige LG-Bezirke

    1. Ausbildungsjahr        700,- €
    2. Ausbildungsjahr 800,- €
    3. Ausbildungsjahr 900,- €

     

  • Wie finden Sie einen Ausbildungsplatz zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten?

    Auf der Stellenbörse unserer Website finden Sie eine Vielzahl von Ausbildungsplatzangeboten. Hier können Sie auswählen, welche Kanzlei zu Ihnen passt. Jederzeit können Sie bei den Kanzleien auch einen Schnuppertag für die Ausbildung absolvieren.

    Wenn Sie für Ihren Wohnort kein geeignetes Angebot für die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten finden, können Sie sich auch mit der Arbeitsagentur für Ihren Wohnbezirk in Verbindung setzen.

  • Wie verläuft die Ausbildung?

    Der Ausbildungsrahmenplan zeigt Ihnen den Ablauf Ihrer Ausbildung in einer Anwaltskanzlei. Hier können Sie den Ausbildungsrahmenplan einsehen und sich ein Bild davon machen, was Sie während Ihrer RA-Fachangestelltenausbildung in Ihrer Ausbildungskanzlei lernen. Lassen Sie sich aber von der Vielfalt der Ausbildungsinhalte nicht abschrecken, schließlich helfen Ihnen Berufsschule und Kanzlei bei der Bewältigung der Aufgaben mit Geschick und Umsicht weiter. Schließlich haben Sie eine Ausbildung gewählt, die gute Chancen und Karriere in der Arbeitswelt garantieren. Der Beruf der RA-Fachangestellten ist eine zukunftsorientierte Ausbildung, sozusagen eine „Ausbildung mit Köpfchen“!

  • Schülerpraktikum

    Wenn Sie vor Ihrer Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ein Schülerpraktikum planen, finden Sie auf unserer Praktikumsliste einige Angebote. Sie rufen einfach in der von Ihnen ausgewählten Kanzlei an und fragen nach, ob Sie ein Schülerpraktikum absolvieren können. Nähere Infos zum Schülerpraktikum und Freistellung von der Schule erfahren Sie von Ihrer Schule. Einfach mal im Sekretariat oder bei Ihrer Vertrauenslehrkraft nachfragen.

  • Ausbildung in Teilzeit: Eine Chance vor allem für junge Eltern

    Von vielen Kanzleien, gerade im Großraum München, ist zu vernehmen, dass zuletzt keine Auszubildenden zu finden waren bzw. die/der Auszubildende kurz vor dem Ausbildungsbeginn gekündigt hat. Die Konkurrenz, bei immer knapper werdenden Schülerzahlen, mit den anderen Ausbildungsberufen im Bürobereich ist nach wie vor groß.

    Wie wäre es, wenn die eine oder andere Kanzlei eine/n Auszubildende/n in Teilzeit ausbildet? Junge Erwachsene mit Aufgaben in der Kinderbetreuung oder ausnahmsweise mit Pflegeaufgaben, suchen oft geeignete Ausbildungsplätze. Erster Ansprechpartner ist hier wiederum die örtliche Arbeitsagentur, die bei Interesse gerne geeignete Bewerber vermittelt. Gerade junge Eltern haben eine hohe Motivation, zeigen Zuverlässigkeit und Organisationsfähigkeit. Die Bewerber haben einen guten Schulabschluss und stehen bereits mit beiden Beinen im Leben.

    Die Rechtsanwaltskammer München und die Arbeitsagenturen München, Ingolstadt und Traunstein wollen gemeinsam die Möglichkeit der Teilzeitausbildung bei den Kanzleien aktiv bewerben und maßgeschneiderte Angebote mit Kinderbetreuung, Berufsschule und sozialpädagogischen Unterstützungen schaffen.

    Die IHK München teilte mit, dass sie schon sehr gute Erfahrungen mit dem Angebot zur Teilzeitausbildung verbuchen konnte. Im Bereich der Kaufleute für Bürokommunikation wurde erstmals eine eigene Berufsschulklasse für Teilzeitausbildung gebildet.

    Teilzeitausbildung ist möglich nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Wenn die Voraussetzungen nach § 8 BBiG vorliegen, kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt werden. Die Teilzeitausbildung wird bereits im Ausbildungsvertrag schriftlich vereinbart. Die Kanzlei und der Auszubildende einigen sich auf eine wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 20 und 25 Wochenstunden. Die Teilzeitausbildung findet grundsätzlich ohne Verlängerung der Regelausbildungszeit statt und kann individuell am Vormittag, Nachmittag oder sogar am Abend erfolgen. Die Kanzleien können die volle Ausbildungsvergütung zahlen oder diese entsprechend der jeweiligen Stundenzahl reduzieren. Ob ggf. zusätzliche Leistungen gewährt werden, ist rechtzeitig mit den jeweiligen Einrichtungen zu klären.

    Das Thema Teilzeitausbildung war auch Gegenstand einer Sitzung im Berufsbildungsausschuss und wurde von allen Seiten positiv gewertet. Die Berufsschulen sind gerne bereit, individuelle Lösungen für Teilzeitauszubildende anzubieten. Dabei wird betont, dass Berufsschulzeit zur vereinbarten Arbeitszeit zählt.

    Die Arbeitsagentur München hat eine Broschüre mit einer Vielzahl von Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen für Auszubildende in der Teilzeit erstellt. Diese erstrecken sich auf Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Kinderbetreuungskosten, Mehrbedarf für Alleinerziehende bis hin zu ergänzendem ALG II. Die „Checkliste für Ausbildung in Teilzeit“ gibt einen Überblick über die einzelnen Schritte.

    Kanzleien können von der Ausbildung in Teilzeit profitieren. Mit dem Angebot, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, können die Kanzleien ein vernachlässigtes Bewerberpotential erschließen.

    Weitere Informationen erhalten Sie in der Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer München, Telefon (089) 53 29 44-780.