Ausbildungsvertrag online
Bevor ein Ausbildungsverhältnis beginnt, wird ein Ausbildungsvertrag mit Ihrer ausbildenden Kanzlei geschlossen. Dieser wird in der Regel von der Kanzlei vorbereitet und mit Ihnen und ggf. Ihren Eltern besprochen und unterschrieben.
Es gibt die Möglichkeit, dass die Kanzlei den Ausbildungsvertrag bereits online Schritt für Schritt vorbereitet und ausdruckt. Der Ausbildungsvertrag online ist hier verfügbar und eine große Unterstützung für Kanzleien, um das Ausfüllen des Vertrages zu beschleunigen und erleichtern. Nach dem Ausfüllen wird der Vertrag sodann gedruckt, unterschrieben und um die Anlagen ergänzt. Zur Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis werden die Unterlagen über beA oder verschlüsselt per E-Mail (ausbildung(at)rak-m.de) eingereicht. Nach Eintragung des Ausbildungsverhältnisses wird ein Eintragungsvermerk ausgestellt.
Die Nutzung des Online-Vertrages verläuft über eine DATEV-Schnittstelle. Die Erstellung eines Accounts bei DATEV ist dafür Voraussetzung. Der Ausbildungsvertrag soll ausschließlich über das Online-Tool ausgefüllt werden, von alten Vorlagen bitten wir dringend abzusehen.
Technische Hinweise:- Noch nicht bei DATEV registrierte Nutzer:
Klicken Sie auf den obenstehenden Link. Sie werden sodann auf die Übersichtsseite weitergeleitet. Am rechten Bildschirmrand finden Sie den blau hinterlegten Punkt Anmeldung und klicken auf „Neu registrieren“. Wenn Sie den weiteren Anweisungen folgen, sind sie in wenigen Schritten registriert und eine Eintragung des Ausbildungsvertrags ist schnell und unkompliziert möglich.
- Hinweis für die bereits registrierten Nutzer:
Aufgrund einer technischen Umstellung zum 24.10.2024 seitens DATEV ist es erforderlich, dass jeder Anwender (Kanzlei), der bereits registriert ist einmalig ein neues Passwort über die Funktion „Passwort vergessen“ vergeben muss.
Wichtig: Bestehende Ausbildungsverträge der Kanzlei bleiben in der Anwendung erhalten.
Falls der Klick auf „OK“ erfolgt, ohne dass vorher über „Passwort vergessen“ ein neues Passwort vergeben wurde, erhalten Sie bei „Anmelden“ den Hinweis, dass das Passwort nicht gültig ist. Sie werden aufgefordert über Passwort vergessen dieses neu zu vergeben.
Sollte es Fragen geben, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 089/53 29 44-780 zur Verfügung.
- Noch nicht bei DATEV registrierte Nutzer:
Unterlagen und Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis
Die Prüfung und die Eintragung des Ausbildungsvertrags in das Ausbildungsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München erfolgt kostenlos.
Nach Eintragung des Ausbildungsverhältnisses wird ein Eintragungsvermerk ausgestellt.Sie erhalten ein Exemplar des Vertrages von Ihrer Ausbildungskanzlei. Bitte heben Sie Ihren Ausbildungsvertrag in Ihrer Dokumenten-Mappe für die Zeit der Ausbildung gut auf. Auch für eine spätere Anerkennung Ihrer Ausbildungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung ist es wichtig, den Ausbildungsvertrag weiterhin aufzubewahren.
Am Ende der Ausbildungszeit, kommen folgende Unterlagen in Ihre Dokumenten-Mappe:
- Ausbildungsvertrag
- Bescheinigung der Zwischenprüfung
- Ausbildungszeugnis der Kanzlei
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Zeugnis der Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer München
- Urkunde über den Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r der RAK München
Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan zeigt Ihnen den Ablauf Ihrer Ausbildung in einer Anwaltskanzlei. Hier können Sie den Ausbildungsrahmenplan einsehen und sich ein Bild davon machen, was Sie während Ihrer RA-Fachangestelltenausbildung in der Ausbildungskanzlei lernen. Lassen Sie sich aber von der Vielfalt der Ausbildungsinhalte nicht abschrecken, schließlich helfen Ihnen Berufsschule und Kanzlei bei der Bewältigung der Aufgaben mit Geschick und Umsicht weiter. Schließlich haben Sie eine Ausbildung gewählt, die gute Chancen und Karriere in der Arbeitswelt garantieren. Der Beruf der RA-Fachangestellten ist eine zukunftsorientierte Ausbildung, sozusagen eine "Ausbildung mit Köpfchen"!
Ausbildungsverordnung
Die Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten finden Sie hier. In der Ausbildungsverordnung sind die Dauer der Ausbildungszeit und die Anforderungen bei Zwischen- und Abschlussprüfungen geregelt.
Auszubildenden-Stammblatt
Das Auszubildenden-Stammblatt kann hier als pdf-Datei herunter geladen werden.
Erst- und Nachuntersuchung nach JArbSchG
Wenn Sie noch minderjährig sind, also unter 18 Jahren, ist eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz notwendig, d.h., ein Ausbildungsvertrag darf erst dann geschlossen werden, wenn Sie in den letzten 14 Monaten von einem Arzt untersucht worden sind. Diese Untersuchung ist kostenlos; einen Berechtigungsschein hierfür gibt es bei der Schule, die Sie zuletzt besucht haben. Das Ergebnis der „Erstuntersuchung“ ist dem Ausbilder auszuhändigen, der sie dann zusammen mit dem Ausbildungsvertrag der Rechtsanwaltskammer zur Genehmigung vorlegt.
Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung ist dann eine weitere Nachuntersuchung notwendig, sofern Sie bis dahin noch nicht volljährig sind (§ 33 JArbSchG). Die Bescheinigung über die Nachuntersuchung ist der Rechtsanwaltskammer vorzulegen.