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Gemeinsam gegen Fachkräftemangel – Bayernweites Roll-Out des Qualitätssiegels „Azubi-geprüft“
Die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München starteten zum 17.03.2025 mit einem neuen Qualitätssiegel für ausbildende Kanzleien. Fachkräftemangel und -abwanderung in andere Berufssparten führen bayernweit zu rückläufigen Ausbildungszahlen. Mit dem neuen Qualitätssiegel sollen daher engagierte Kanzleien und interessierte Auszubildende besser zueinanderfinden. Das Qualitätssiegel führt zu einer Win-Win-Situation: Kanzleien, die sich zertifizieren lassen, hebt das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor, Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.
Das Qualitätssiegel steht dafür, dass sich die Kanzlei wertschätzenden Leitsätzen zu einer gelingenden Ausbildung mit hoher Qualität verpflichtet hat, eine faire Vergütung mindestens in Höhe der Empfehlungen der jeweiligen Rechtsanwaltskammer bezahlt und die ausbildenden Führungskräfte ausbildungsorientiert fortbildet. Verliehen wird es nur, wenn auch sich in Ausbildung befindende und aktive Rechtsanwaltsfachangestellte diese Qualität bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.
Neugierig geworden? Weitere Informationen sind auf der Website der Kammer zu finden. Gerne berät Sie auch die Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer unter (089) 53 29 44 780 oder ausbildung(at)rak-m.de. Weitere Informationen zum Qualitätssiegel erhalten Sie hier.
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RVG-Erhöhung kommt
Der Bundesrat hat am 21.03.2025 dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) zugestimmt. Die beschlossene Anpassung sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um 6 % und der Festgebühren um 9 % vor. Damit soll dem erheblichen inflationsbedingten Anstieg der Personal- und Sachkosten in Anwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Jetzt muss nur noch die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abgewartet werden. Die Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes treten dann am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.
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Neue Regelung in der BORA zum Ausscheiden aus einer Sozietät tritt am 01.05.2025 in Kraft
Die Satzungsversammlung hat am 25.11.2024 beschlossen, § 32 BORA neu zu fassen. Die neue Vorschrift liefert eine Richtschnur für das Ausscheiden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus einer Berufsausübungsgesellschaft. Geregelt wird nicht nur das Ausscheiden von Gesellschaftern, sondern auch von Scheinsozien und angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Der neue § 32 BORA ist als „Gebrauchsanweisung“ gedacht. Er adressiert die wichtigsten und häufigsten Streitpunkte beim Ausscheiden aus einer Sozietät oder bei deren Auflösung. Vorrangig sollen sich die Beteiligten in ihren Sozietätsverträgen oder anlässlich des Ausscheidens oder der Auflösung einigen. Gelingt dies nicht, soll vor Einleitung gerichtlicher Schritte versucht werden, unter Einbeziehung der zuständigen Rechtsanwaltskammer eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Kommt auch hier keine Einigung zustande, gilt künftig der neue § 32 BORA. Geregelt wird z. B., was mit laufenden Mandaten geschieht, wie die Abrechnung der bearbeiteten Mandate oder die Weiterleitung von per beA oder per Gerichts-/Behördenpost eingegangenen Dokumenten zu erfolgen hat. Nachdem das Bundesministerium der Justiz die Beschlüsse gemäß § 191e BRAO geprüft und keine Einwendungen erhoben hat, treten diese am 01.05.2025 in Kraft.
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beA: Wichtige Änderung bei der Adressierung des BAMF in Asylsachen
Bei der Adressierung des BAMF im Asylverfahren über das beA hat sich eine Änderung ergeben: Ab sofort sind sämtliche Außenstellen des BAMF im Asylkontext durch die Anwaltschaft über folgendes Postfach zu adressieren:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Asylverfahren (Rechtsanwaltschaft) Safe-ID: DE.Justiz.7e20be36-3c0c-4d5a-be98-4913948d6874.0375
Die Weiterleitung der Nachricht an die zuständige, prozessführende BAMF-Außenstelle erfolgt anschließend BAMF-intern und automatisiert. Diese Maßnahme soll die Erreichbarkeit des BAMF für die Anwaltschaft erleichtern, da das umständliche Heraussuchen des Postfachs der zu adressierenden BAMF-Außenstelle entfällt.
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Neue D-Trust-Signaturkarten können noch nicht im beA genutzt werden
Die seit Januar 2025 ausgestellten Signaturkarten der D-Trust GmbH (Reihe „D-Trust 5.1") können noch nicht in der beA-Webanwendung genutzt werden, da eine technische Änderung für diese Karten Anpassungen an der Anwendungskomponente der beA Client Security erforderlich machen. D-Trust-Karten, die bis Dezember 2024 ausgestellt wurden, sind von dieser Einschränkung nicht betroffen und können weiterhin zur Nutzung im beA eingesetzt werden. Über die Aktualisierung der Anwendungskomponente wird die RAK München so schnell wie möglich informieren.
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Forderungen der BRAK für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Kernforderungen an den Bundestag für die neue Legislaturperiode formuliert. Neben einer verfassungsrechtlichen Absicherung der Resilienz der Anwaltschaft und der Beibehaltung anwaltlicher Kernwerte wie dem Mandatsgeheimnis wird der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs, die regelmäßige Anpassung der Anwaltsvergütung in jeder Legislaturperiode sowie die frühzeitige Einbindung der Anwaltschaft in Gesetzgebungsverfahren gefordert.
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Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht Mitgliederstatistik zum 01.01.2025
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat aktuelle Zahlen zur Mitgliederstatistik veröffentlicht: Zum Stichtag 01.01.2025 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern Deutschlands insgesamt 172.084 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 0,25 %. Dieser beruht im Wesentlichen auf einer zum 01.01.2025 in Kraft getretenen Änderung des § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO, wonach nur noch solche nichtanwaltlichen Mitglieder von Berufsausübungsgesellschaften Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, die nicht bereits Mitglied der Patentanwaltskammer oder der Steuerberaterkammer sind. Alle bisherigen nichtanwaltlichen Pflichtmitglieder, die Mitglied der Patentanwaltskammer oder einer Steuerberaterkammer sind, sind daher mit Ablauf des 31.12.2024 aus den Rechtsanwaltskammern ausgeschieden. Der Frauenanteil in der Anwaltschaft ist weiter auf 37,33 % angestiegen (Vorjahr: 37,09 %), ebenso die Zahl derjenigen, die als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt zugelassen sind (01.01.2025: 7.585; Vorjahr: 6.806) oder über eine Doppelzulassung (01.01.2025: 20.204; Vorjahr: 19.381) verfügen. Die Anzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Einzelzulassung ist hingegen erneut zurückgegangen (01.01.2025: 138.715; Vorjahr: 139.589). Dies stellt einen Rückgang um 0,63 % dar.
Alle Zahlen und weitere Informationen sind auf der Website der BRAK zu finden.
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Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt unabhängig vom Streitwert in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz. Jetzt ist der Tätigkeitsbericht 2024 erschienen. Er enthält neben Angaben zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen, Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten und anonymisierte Schlichtungsfälle. Im Jahr 2024 sind insgesamt 1.003 Anträge bei der Schlichtungsstelle eingegangen, 71 davon stammen aus dem Bezirk der RAK München. Insgesamt hat die Schlichtungsstelle im Berichtsjahr 382 Schlichtungsvorschläge unterbreitet, mit ca. 64 % konnte ein Großteil der Streitigkeiten erfolgreich befriedet werden.
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Warnung vor Fake-Kanzleien im Kammerbezirk München
Auch der Kammerbezirk München ist von sog. Fake-Kanzleien betroffen. Seit letztem Jahr treten bundesweit Fake-Kanzleien auf, die zum Schein Insolvenzgüter (z. B. Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge etc.) zum Verkauf anbieten. Oftmals wird auch ein gefälschter Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts verwendet. Da die Identität von zum Teil tatsächlich existierenden und zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsanwaltsgesellschaften verwendet wird und damit auch Fake-Homepages erstellt werden, ist eine genaue Prüfung geboten. Namentlich möchten wir an dieser Stelle vor folgenden „Kanzleien“ warnen: - „Kanzlei-Alex“
- „2F-Kanzlei“
- „Hofmann, Stamer Rechtsanwälte“
- „Kanzlei-Brosch“
- „Reidenbach & Partner Rechtsanwälte“
- „Kanzlei-Gaede“
- „Pohlmann Kanzlei“
Weitere Hinweise und Warnungen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.
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Unterstützung für Abwicklungen und Amtsvertretungen gesucht
Die Rechtsanwaltskammer München sucht regelmäßig Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, eine Abwicklung (§ 55 BRAO) oder Amtsvertretung (§ 53 BRAO) zu übernehmen.
Abwicklungen und Amtsvertretungen einer Rechtsanwaltskanzlei werden insbesondere dann erforderlich, wenn eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt verstirbt oder unerwartet schwer erkrankt. Der Abwicklung bzw. Amtsvertretung obliegt es dann, die laufenden Angelegenheiten abzuwickeln bzw. fortzuführen. Die Rechtsanwaltskammer bestellt in diesen Fällen eine Person, die die Befähigung zum Richteramt hat, zum Abwickler oder Amtsvertreter. Die Bestellung erfolgt zum Schutz der Mandanten und zur Wahrung des Ansehens der Anwaltschaft sowie im Sinne einer funktionierenden Rechtspflege. Die Abwicklung oder Vertretung wird in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse für Rechnung und auf Kosten des Vertretenen bzw. Ausgeschiedenen tätig (§ 55 Abs. 3 BRAO).
Die Vergütung für diese Tätigkeit ist mit den Erben oder der/dem Erkrankten bzw. aus der Anwaltschaft ausgeschiedenen Person individuell zu vereinbaren. Können sich die Beteiligten nicht einigen, setzt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer auf Antrag die Vergütung fest. Für die festgesetzte Vergütung haftet die Rechtsanwaltskammer wie ein Bürge (§§ 55 Abs. 3 S. 1 i.V.m. 54 Abs. 4 S. 4 BRAO).
Vertiefende Hinweise zur Abwicklung/Amtsvertretung finden Sie hier.
Interessierte können sich formlos unter info(at)rak-m.de mit ihren Kontaktdaten bei der Kammer melden. Wichtig wäre dabei, dass Sie auch angeben, welche Rechtsgebiete Sie schwerpunktmäßig betreuen, damit wir Ihre Erfahrungen bei einer etwaigen Bestellung berücksichtigen können. Durch die Meldung entsteht für Sie selbstverständlich keine Verpflichtung, eine Abwicklung/Amtsvertretung zu übernehmen! Wir werden Sie nur auf eine Liste setzen und bei Bedarf kontaktieren, um im konkreten Einzelfall abzuklären, ob eine Bestellung in Betracht kommt.
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Fachausschussmitglieder gesucht
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Neubesetzung der Fachausschüsse gesucht Die Rechtsanwaltskammer München wird Mitte dieses Jahres turnusgemäß alle Fachausschüsse neu bestellen.
Was sind die Aufgaben eines Fachausschusses? Nach § 43c Abs. 1 S. 1 BRAO können die Rechtsanwaltskammern einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, der/die besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, die Befugnis verleihen, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Die Aufgabe der Fachausschüsse in diesem Zusammenhang besteht darin, die von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise zu prüfen und der zuständigen Abteilung des Kammervorstands eine Empfehlung zu geben, ob die Voraussetzungen für die Verleihung der beantragten Fachanwaltsbezeichnung vorliegen. Die Entscheidung erfolgt im Anschluss durch die zuständige Abteilung des Kammervorstands.
Für welche Rechtsgebiete werden aktuell Fachausschussmitglieder benötigt? Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Urheber- und Medienrecht
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Mitglied eines Fachausschusses werden? Um Mitglied eines Fachausschusses zu werden, sollten Sie insbesondere Fachanwalt/Fachanwältin für das entsprechende Fachgebiet sein. Zudem müssen Sie seit mindestens fünf Jahren den Beruf des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin ohne Unterbrechung ausüben.
Die Mitglieder der Fachausschüsse werden auf vier Jahre vom Vorstand der RAK München bestellt. Wenn Sie sich ehrenamtlich für die Anwaltschaft engagieren möchten und Interesse an einer Tätigkeit als Fachausschussmitglied haben, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung samt kurzem Lebenslauf per E-Mail an Frau Keller (keller(at)rak-m.de). Falls Sie im Vorfeld Fragen zur Tätigkeit in einem Fachausschuss haben, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer (089) 53 29 44-779 zur Verfügung.
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Jour Fixe mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Themen gesucht
Im Mai 2025 findet wieder der regelmäßige Jour Fixe zwischen der Rechtsanwaltskammer München und der ordentlichen Gerichtsbarkeit statt. Das Treffen, an dem seitens der Justiz die Präsidentinnen und Präsidenten des OLG München, des Bayerischen Obersten Landesgerichts, des LG München I und LG München II und AG München sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft München I und II sowie der Generalstaatsanwaltschaft teilnehmen, dient dem Austausch zu aktuellen Themen.
Sie haben Themen/Fälle, die im Rahmen des Jour Fixe angesprochen bzw. besprochen werden sollen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt unter Angabe des Aktenzeichens und senden uns Ihre Eingabe bis zum 25.04.2025 unter info(at)rak-m.de zu.
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Austauschgespräch mit dem Landesstudierendenrat Rechtswissenschaft Bayern
Zwischen der Rechtsanwaltskammer München und dem Landesstudierendenrat Rechtswissenschaft Bayern n.e.V. (LSRR Bayern) fand am 26.02.2025 in der Geschäftsstelle der Kammer ein Gespräch statt. Der LSRR Bayern ist die Interessenvertretung der Jura-Studierenden in Bayern und setzt sich für eine Verbesserung des Jurastudiums in Bayern ein.
Nach einer einleitenden Darstellung der vielfältigen Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München durch die Präsidentin der Kammer und einer Vorstellung der aktuellen Arbeit des LSRR Bayern durch deren Vorstandsmitglieder kamen die Teilnehmenden zu einem zentralen Anliegen der Studierendenvertreter: Der Einführung eines integrierten Bachelor in das Jurastudium in Bayern.
Bei dem sehr konstruktiven Gespräch wurde das Thema von vielen Seiten betrachtet, wobei zahlreiche Argumente ausgetauscht wurden. So ging es z. B. um Abgrenzungsfragen und mögliche Auswirkungen im Falle einer Einführung in Bezug auf die bestehenden juristischen Abschlüsse, die Studierenden und die Juristischen Fakultäten in Bayern. Auch wurden denkbare Einsatzgebiete in der beruflichen Praxis betrachtet und Einschätzungen zum etwaigen Bedarf am Arbeitsmarkt besprochen. Chancen und Risiken einer möglichen Einführung eines in das Jurastudium voll integrierten Bachelorabschlusses wurden ausführlich diskutiert. Der LSSR Bayern ist derzeit in den Vorbereitungen zu einer Podiumsdiskussion zu diesem Thema, die zur Jahresmitte voraussichtlich an der Ludwig-Maximilians-Universität München stattfinden soll.
Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens betraf die derzeitige Nutzung und mögliche künftige Entwicklungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Rahmen anwaltlicher Tätigkeit. Hier waren insbesondere aktuelle und künftige Einsatzfelder, gegenwärtige Grenzen und Perspektiven sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Technologien auf die Arbeit in Anwaltskanzleien Gegenstand des Gesprächs.
Von Seiten der Kammer nahmen Präsidentin Anne Riethmüller, Vizepräsident und Schatzmeister Dr. Thomas Kuhn sowie Geschäftsführer Randolf Spang teil. Der Landesstudierendenrat war durch Dana Beck (Vorsitzende), Simon Merkle (stellvertretender Vorsitzender) und Sofia Pesa vertreten.
Im Foto v. l. n. r.: Randolf Spang, Anne Riethmüller, Dana Beck, Sofia Pesa, Simon Merkle, Dr. Thomas Kuhn.
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Examenspreise der RAK München
Im Frühjahr 2025 hat die Rechtsanwaltskammer München wieder Examenspreise an den Universitäten Augsburg und Passau vergeben. Am 18.03.2025 übergab Präsidentin Anne Riethmüller bei der Examensfeier der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg den Preis der Kammer an Frau Lena Baumgärtner für die beste Prüfungsnote des Jahrgangs im Ersten Staatsexamen.
Bei der Examens- und Promotionsfeier der Juristischen Fakultät der Universität Passau hat Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Knauer am 28.02.2025 Herrn Kilian Gropengießer den Preis der Rechtsanwaltskammer München für das beste Erste Staatsexamen verliehen.
Beide Preise werden je zweimal jährlich vergeben und sind mit jeweils EUR 500,- dotiert.
© Anne Riethmüller, Studio Weichselbaumer
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BFB-Konjunkturumfrage: Ergebnisse Herbst/Winter 2024 liegen vor, Sommerumfrage 2025 startet
Das Institut für Freie Berufe (IFB) hat im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) turnusmäßig die Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2024 in den Freien Berufen durchgeführt. Neben der Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Lage wurden die voraussichtliche Geschäftsentwicklung in den kommenden sechs Monaten, die Personalplanung sowie die die freiberufliche Selbständigkeit beeinflussenden Faktoren abgefragt. An der Umfrage haben knapp 1.800 Freiberuflerinnen und Freiberufler teilgenommen.
Einzelheiten können Sie hier nachlesen: Die neue BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2025 ist bereits angelaufen. Die Teilnahme ist bis 28.04.2025 möglich. Diesmal geht es neben den konjunkturellen Entwicklungen um das Thema modernes Arbeiten und moderne Unternehmen.
Die Befragung ist anonym und dauert ca. 12 Minuten. Hier geht´s zur Umfrage.
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Umfrage zur Nutzung von KI in Anwaltskanzleien
Die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. aus München hat das Institut für Freie Berufe (IFB) beauftragt, eine Umfrage zum Thema „Nutzung von KI in Anwaltskanzleien“ durchzuführen. Abgefragt werden Umfang und Zweck der KI-Nutzung, Vor- und Nachteile von KI, Zukunftschancen mit und durch KI sowie welche KI-Programme genutzt werden.
Die Umfrage erfolgt anonym und dauert ca. 10 bis 15 Minuten. Eine Teilnahme ist bis 30.04.2025 möglich.
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13. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis – ehrenamtliche Richter, Juroren und Korrektoren gesucht
Vom 09.10.2025 bis 11.10.2025 finden die mündlichen Verhandlungen des 13. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis in Hannover statt. Die mündlichen Verhandlungen spielen vor einer fiktiven Zivilkammer des Landgerichts Hannover. Je zwei Teams von Studierenden verschiedener juristischer Fakultäten treten in mehreren Verhandlungen als Kläger oder Beklagte auf. Für die mündlichen Verhandlungen werden Richter und Juroren gesucht, aber auch Kolleginnen und Kollegen, die die Kläger- und Beklagtenschriftsätze korrigieren.
Weitere Informationen zum Soldan Moot 2025 sind auf der Website zu finden, über die auch eine Anmeldung möglich ist.
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Stage International der Pariser Anwaltskammer
Seit 1991 organisiert die Pariser Anwaltskammer in Zusammenarbeit mit der Ecole de Formation professionnelle des Barreaux du ressort de la cour d‘appel de Paris (EFB) das Ausbildungsprogramm „Stage International“. Das Programm bringt junge französischsprachige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die von der Pariser Anwaltskammer aus den jährlich eingehenden Bewerbungen aus der ganzen Welt ausgewählt werden, für zwei Monate zu einer theoretischen und praktischen Ausbildung in Paris zusammen. Das diesjährige „Stage International“ findet vom 06.10.2025 bis 28.11.2025 statt.
Das Programm richtet sich an junge französischsprachige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (bis 40 Jahre), die das französische Recht und die Berufspraxis in Pariser Kanzleien kennenlernen möchten. Die Bewerber müssen über eine Haftpflichtversicherung und gute Französischkenntnisse verfügen.
Im ersten Monat erlangen die Teilnehmer in einem Kurs Kenntnisse des französischen Zivil-, Straf- und Handelsrechts nebst Berufsethik, neue Technologien und Korruptionsbekämpfung. Sie können an Anhörungen teilnehmen und besuchen wichtige französische Institutionen. Während des zweiten Monats besteht die Möglichkeit, Pariser Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in ihrem Berufsalltag zu erleben.
Die Kosten für die Ausbildung werden von der Pariser Anwaltskammer übernommen. Die Reise- und Aufenthaltskosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.
Die Bewerbungen sollten folgende Unterlagen enthalten: - einen Lebenslauf in französischer Sprache
- ein Motivationsschreiben in französischer Sprache
- ein Foto
- eine Kopie des Reisepasses und
- die Zulassungsurkunde
Anmeldungen sind bis zum 16.04.2025 auf der Website der Pariser Anwaltskammer möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an stageinternational(at)avocatparis.org.
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Neuzulassungen bei der RAK München im 1. Quartal
Im 1. Quartal 2025 ist die Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München wieder gestiegen. Mit 23.858 Mitgliedern ist die Rechtsanwaltskammer München die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer in Deutschland.
Weitere Informationen sind auf der Website der Kammer zu finden.
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Kammerversammlung 2025 – save the date
Die diesjährige Kammerversammlung findet am 21.11.2025 in der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München, statt. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin vor.
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