Seehaus der Rechtsanwaltskammer München verkauft
Wie zuletzt auch auf der Kammerversammlung berichtet, hatte das Präsidium der Rechtsanwaltskammer München im vergangenen Jahr nach einer ausführlichen Prüfung der Sach- und Rechtslage den Beschluss gefasst, das Seehaus der Rechtsanwaltskammer München zu verkaufen. Nach über einem Jahr ist es jetzt gelungen, einen geeigneten Käufer für das Anwesen zu finden. Bei dem Käufer handelt es sich um eine Privatperson aus dem Raum München, die das Haus mit ihrer Familie bewohnen und dabei das ehrende Andenken an den Erbauer des Hauses, Max von Pettenkofer, bewahren möchte.
Die entsprechende Pressemitteilung der Rechtsanwaltskammer München finden Sie hier.
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Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Kammerversammlung 2024
Nachdem die von der Kammerversammlung 2024 beschlossenen Änderungen der Beitrags- und Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer München ausgefertigt wurden, können diese – wie von der Kammerversammlung beschlossen – am 01.01.2025 in Kraft treten. Die Amtlichen Bekanntmachung der Beschlüsse der Kammerversammlung finden Sie hier.
Die aktuellen Satzungen der Rechtsanwaltskammer München stehen jederzeit auf der Website zum Download bereit.
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Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die 8. überarbeitete und ergänzte Auflage ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (kurz: AAH) zu genehmigen.
Die AAH stellen eine Art „Kurzkommentar“ zu den Pflichten des GwG in Form von praxisbezogenen Hinweisen von der Aufsichtsbehörde an die jeweilige Verpflichtetengruppe dar. Ihre Grundlage finden sie in § 51 Abs. 8 GwG, der eine regelmäßige Aktualisierung vorschreibt. Um zu vermeiden, dass je nach Kammerzugehörigkeit die Präventivpflichten für die Anwaltschaft unterschiedlich ausgelegt werden, werden die AAH durch den BRAK-Ausschuss Geldwäscheprävention und die bei der BRAK angesiedelte AG Geldwäsche, in der beinahe alle Kammern vertreten sind, gemeinsam erarbeitet und durch das BRAK-Präsidium verabschiedet, um sie im Anschluss durch die Regionalkammern genehmigen zu lassen.
In der 8. Auflage wurden die Pflichten für Syndikusrechtsanwälte zusammengefasst, der Unterschied zwischen der Risikoanalyse nach § 5 GwG und der individuellen Risikobewertung des Einzelmandats konkretisiert und das Barzahlungsverbot für Immobilien sowie die Neufassung des § 4 BORA eingearbeitet. Zudem wurden die AAH sprachlich überarbeitet, aktualisiert und auf der Grundlage der Rückmeldungen von Kammermitgliedern zu bestehenden Unklarheiten teilweise konkretisiert.
Eine vollständige Neufassung der AAH ist mit Blick auf die ab Juli 2027 unmittelbar geltende EU-Geldwäscheverordnung für die nächste Auflage geplant.
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Berufsausübungsgesellschaften: Doppelmitgliedschaften der Geschäftsführer entfallen künftig
Am 26.10.2024 ist das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft getreten. Das Gesetz umfasst eine Reihe von Änderungen im Berufsrecht, u. a. zu § 60 BRAO, wodurch Doppelmitgliedschaften in Rechtsanwalts- und anderen Berufskammern weitestgehend vermieden werden sollen.
Durch das Inkrafttreten der großen BRAO-Reform am 01.08.2022 wurden zunächst nichtanwaltliche Leitungspersonen von anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, auch wenn sie bereits einer anderen Berufskammer angehörten, zusätzlich auch Mitglied der Rechtsanwaltskammer. Die Bundesrechtsanwaltskammern sowie die regionalen Kammern hielten diese Regelung in § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO für überflüssig, kostenintensiv und zu bürokratisch. Das Gesetz regelt nun, dass nur noch solche nichtanwaltlichen Mitglieder von Berufsausübungsgesellschaften Mitglied einer Rechtsanwaltskammer werden, die nicht bereits Mitglied der Patentanwaltskammer oder einer Steuerberaterkammer sind. Alle bisherigen nichtanwaltlichen Pflichtmitglieder, die Mitglied der Patentanwaltskammer oder einer Steuerberaterkammer sind, scheiden demnach zum Ablauf des Jahres 2024 wieder aus der Rechtsanwaltskammer aus. Die betroffenen Personen werden von ihrem Ausscheiden schriftlich benachrichtigt werden.
Weitere Informationen sind auf der Website der BRAK nachzulesen.
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BRAK veröffentlicht Muster für einfachere Dokumentation von GwG-Präventionspflichten
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf ihrer Website Dokumentationsbögen für die Erfüllung der anwaltlichen Geldwäsche-Präventionspflichten veröffentlicht, die Muster-Dokumentationsbögen hat die BRAK zusammen mit den regionalen Rechtsanwaltskammern erstellt. Sie erleichtern die nötige Identitätsprüfung von Mandanten sowie die Risikobewertung.
Die Muster sowie weitere Informationen sind auf der Website der BRAK sowie der Rechtsanwaltskammer München zu finden.
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3. Sitzung der 8. Satzungsversammlung
Am 25.11.2024 fand in Berlin die 3. Sitzung der 8. Satzungsversammlung statt.
Die bisherigen Regelungen in § 32 BORA zum Ausscheiden einer Partnerin oder eines Partners aus einer Berufsausübungsgesellschaft waren nicht mehr zeitgemäß und praxisgerecht. Daher hat der Berufsrechtsausschuss der Satzungsversammlung die entsprechenden Regelungen grundlegend überarbeitet, die nun die praktisch wichtigsten Streitpunkte abdecken sollen. Die Regelungen sind grundsätzlich dispositiv, da die Sozien dazu angehalten sind, in ihren Sozietätsverträgen einvernehmliche Lösungen zu erreichen.
Zudem wurden redaktionelle Änderungen in §§ 26 und 35 BORA und § 26 FAO beschlossen.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen noch ausgefertigt und vom Bundesministerium der Justiz geprüft werden. Werden diese vom BMJ nicht beanstandet, treten die Beschlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung auf der Website der BRAK folgt.
Weitere Informationen zu den Berichten der einzelnen Ausschüsse der Satzungsversammlung sind auf der Website der BRAK zu finden.
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Forschungsvorhaben zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung
Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt bis zum 31.12.2024 eine Umfrage zum Thema „Außergerichtliche Streitbeilegung in der juristischen Praxis“ durch. Neben Fragen zum beruflichen Hintergrund wird die Nutzung außergerichtlicher Streitbeilegung im Kanzleialltag sowie die Beweggründe dahinter abgefragt – im Speziellen auch die persönliche Herangehensweise und Meinung von Anwältinnen und Anwälten zu diesem Thema.
Die Teilnahme an der Umfrage dauert ca. 15 Minuten, ist anonym, und die Daten werden nach aktuellen wissenschaftlichen und datenschutzrechtlichen Standards erhoben und verarbeitet.
Die Umfrage wurde von der Deutschen Stiftung Mediation im Rahmen des Wissenschaftsprojekt ‚GANDALF‘ in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwaltskammer München bittet um möglichst rege Beteiligung.
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Umfrage zum Forschungsprojekt „Generatives Sprachmodell der Justiz (GSJ)“
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, der TU München und der Universität zu Köln im Rahmen des Forschungsprojekts „Generatives Sprachmodell der Justiz (GSJ)“ ein eigenes Sprachmodell für den Einsatz im Justizkontext.
Im Rahmen des Forschungsprojekts soll das Sprachmodell in zwei Einsatzszenarien der Zivilgerichte erprobt werden. Inhaltlich abgefragt werden u. a. die Zufriedenheit mit der digitalen Kommunikation mit der Justiz und den Kommunikationswegen sowie KI-Potenziale und generelle Bedenken gegenüber dem Einsatz von KI. Geeignete Pilotvorhaben sollen sodann mit Praktikerinnen und Praktikern aus beiden Ländern in einem Workshop nach den Methoden des „Legal Design Thinkings“ entwickelt werden. Zur Vorbereitung des Workshops sollen auch die Erfahrungen und Eindrücke der Anwaltschaft im Hinblick auf Verbesserungspotenziale der Arbeitsprozesse bei den Zivilgerichten gesammelt werden.
Die anonyme und an den Adressatenkreis der Anwaltschaft gerichtete Umfrage nimmt etwa 15 bis 20 Minuten in Anspruch und ist unter folgendem Link bis 22.12.2024 abrufbar.
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VFB-Resolution „Für Demokratie, Menschenrechte und Freiheit“
Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. verurteilt jede Form von Extremismus und Ausgrenzung und tritt für eine offene, vielfältige und freiheitliche Gesellschaft ein. Die freien Berufe sehen mit großer Sorge, wie Hass und Hetze in der Gesellschaft zunehmen und die demokratischen Werte mehr und mehr infrage gestellt werden.
Am 07.11.2024 verabschiedeten die Delegierten des Verbandes Freier Berufe in Bayern (VFB) daher einstimmig die Resolution „Für Demokratie, Menschenrechte und Freiheit“, bekannten sich damit nachdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und wandten sich gleichzeitig gegen jegliche Form von Extremismus.
Die Resolution im Wortlaut ist auf der Website des VFB nachzulesen.
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Weiterentwickelte Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins für Testamentsvollstrecker
Der Deutsche Notarverein hat seine Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker auf Basis der praktischen Erfahrungen der letzten zwei Jahrzehnte sowie der Rechtsprechung grundlegend überarbeitet. Die „Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentvollstreckers 2025“ tragen den gestiegenen wirtschaftlichen Anforderungen und der zunehmenden Komplexität der Testamentsvollstreckung Rechnung.
Kernpunkte der Empfehlungen sind: - Anpassung der Bemessungsgrundlage und der Vergütungssätze: Die Bemessungsgrundlage und die Vergütungssätze wurden an die heutigen Wertverhältnisse und die gestiegene Komplexität angepasst. Die Inflation seit 2000 wurde – entsprechend der Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung – berücksichtigt. Zudem wurden die Stufen der Bemessungsgrundlage und Prozentsätze weiter ausdifferenziert, um eine angemessene Vergütung im Einzelfall zu ermöglichen.
- Mehr Flexibilität bei großen Nachlässen: Die Empfehlungen zielen auf sog. bürgerliche Nachlässe ab, sind aber auch für große Nachlässe anwendbar. Es empfiehlt sich jedoch, für große Nachlässe individuelle Vereinbarungen zu treffen.
- Stärkere Differenzierung der Vergütung: Die Empfehlungen 2025 enthalten detaillierte Zu- und Abschläge in Abhängigkeit von der Komplexität des Nachlasses. Die Spanne der Zu- und Abschläge wurde erweitert, um eine angemessene Vergütung sicherzustellen. Praktische Beispiele erleichtern die Anwendung.
- Dauervollstreckung und länger dauernde Abwicklung: Für Dauervollstreckungen oder länger dauernde Abwicklungsvollstreckungen sind gesonderte Zuschläge vorgesehen, die sich an der Jahresleistung des Nachlasses orientieren. Diese bieten zusätzliche Anpassungen in besonders schwierigen Fällen, etwa bei Testamenten mit Nacherbfolge oder Unternehmensverwaltung.
- Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen: Für die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen gibt es spezielle Vergütungsvorschläge, um den Besonderheiten solcher Fälle gerecht zu werden.
Nicht nur Notare, sondern auch Steuerberater, Rechtsanwälte und andere professionelle Testamentsvollstrecker:innen nutzen die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins. Dieser empfiehlt, die neuen Vergütungsempfehlungen für Erbfälle ab 01.01.2025 anzuwenden.
Weitere Informationen sind auf der Website des Deutschen Notarvereins zu finden.
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Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärken
In einer gemeinsamen Presseerklärung forderte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV), dem Deutschen Richterbund (DRB), dem Deutschen Juristinnenbund (djb), dem Deutschen Juristentag (djt), der Neuen Richtervereinigung (NRV), dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen (VWJ) und dem Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen (BUJ) alle demokratischen Fraktionen im Bundestag auf, die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen, um das Bundesverfassungsgericht als Bollwerk der Demokratie zu stärken. Gerade im Hinblick auf den Bruch der Ampelkoalition sei es wichtig, dieses Vorhaben zur Absicherung des Gerichts schnellstmöglich zu verabschieden. Man dürfe nicht zulassen, dass das Erreichte wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode noch scheitere.
Hier lesen Sie die Pressemitteilung.
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RVG-Erhöhung: Appell von Präsidentin Riethmüller an den Ministerpräsidenten
Präsidentin Anne Riethmüller hat in einem Schreiben an Ministerpräsident Dr. Markus Söder darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Anwaltsvergütung dringend geboten ist, und sich für eine Umsetzung der geplanten RVG-Erhöhung noch in der laufenden Legislaturperiode ausgesprochen. Auf Bundesebene hatte sich BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels mit demselben Anliegen bereits an den neuen Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing gewandt.
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Fachanwälte: Bitte Fortbildungsnachweise (§ 15 FAO) einreichen
Fachanwälte müssen nach § 15 FAO pro Jahr 15 Fortbildungsstunden in ihrem Fachgebiet nachweisen. Die Fortbildungsbestätigungen sind der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert vorzulegen.
Alle Fachanwälte, die für das laufende Jahr noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, bitten wir, ihre entsprechenden Bestätigungen bzw. Unterlagen bis 31.12.2024 einzureichen. Hierfür können Sie gerne das Fachanwaltsportal nutzen, das Sie auf der Website der Kammer München im Mitgliederbereich finden. Dort können Sie auch jederzeit einsehen, wie viele Fortbildungsstunden Sie bereits nachgewiesen haben.
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Berichte aus dem Vorstand
Die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer München treffen sich monatlich zur Sitzung des Gesamtvorstands. Die Rechtsanwaltskammer München berichtet hierüber regelmäßig. Die aktuellen Berichte aus dem Vorstand können auf der Website in der Rubrik RAK München – Veröffentlichungen nachgelesen werden.
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Neuzulassungen bei der RAK München im 4. Quartal
Im 4. Quartal 2024 ist die Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München wieder gestiegen. Mit 24.348 Mitgliedern ist die Rechtsanwaltskammer München die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer in Deutschland. Weitere Informationen sind auf der Website der Kammer zu finden.
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Save the date: Bayerische Justizskimeisterschaft 2025
Am 25.01.2025 findet in Garmisch-Partenkirchen die Bayerische Justizskimeisterschaft statt. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind zur Justizskimeisterschaft herzlich eingeladen.
Für Interessierte sind hier die Einladung und das Anmeldeformular zu finden. Wichtig: Auch wenn das Organisationsteam neu ist, läuft das Bankkonto der Justizskimeisterschaft aus organisatorischen Gründen weiter auf den Namen Schmidt-Sommerfeld. Das in der Einladung angegebene Konto ist daher zutreffend.
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WICHTIG: Geschäftsstelle der RAK München ist vom 24.12. bis 01.01. geschlossen
Gebührentelefon findet am 23.12.2024 und ab 07.01.2025 statt Die Geschäftsstelle der RAK München ist in der Zeit vom 24.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen. Ab 02.01.2025 ist die Kammer wie gewohnt zu den Geschäftszeiten erreichbar. Das letzte Gebührentelefon des Jahres 2024 wird auf Montag, 23.12.2024 vorverlegt. Von 14 Uhr bis 17 Uhr steht Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer bei gebührenrechtlichen Fragen unter (089) 53 29 44-55 zur Verfügung. Im neuen Jahr findet das Gebührentelefon wieder wie gewohnt am Dienstag statt. Start ist am Dienstag, 07.01.2025.
Die Rechtsanwaltskammer München wünscht erholsame Weihnachtsfeiertage, ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2025!
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