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Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
noch kurz vor der Sommerpause wollen wir Sie gerne über aktuelle berufspolitische Themen informieren: Die beA-App hat neue Funktionen und ab 01.08.2024 nimmt auch das Bundesverfassungsgericht am elektronischen Rechtsverkehr teil. Anwaltliche Rechnungen bedürfen nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG nicht mehr der Schriftform, die geplante Regelung zu anlassloser Kontrolle von Sammelanderkonten wurde vorerst gestoppt und die Bezahlung von Anwaltsrechnungen ist über die Bezahlkarte für Asylbewerber möglich.
Gerne weisen wir auch auf zwei Umfragen – die Umfrage zur gewerblichen Prozessfinanzierung in der Europäischen Union und die STAR-Umfrage 2024 – hin und bitten um rege Beteiligung.
Sie wollen sich ehrenamtlich engagieren? Dann ist vielleicht eine Tätigkeit im Verwaltungsrat der BRAStV das Richtige für Sie! Der Verwaltungsrat beschließt beispielsweise über die Richtlinien der Versorgungspolitik und ist zuständig für Richtlinien für satzungsgemäß vorgesehene freiwillige Leistungen. Melden Sie sich bei Interesse bei der Kammer.
In eigener Sache möchten wir auf zwei Stellungnahmen der RAK München gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer aufmerksam machen. Die Kammer hat zum KostRÄG 2025 und zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Stellung genommen und kritische Punkte bei den Entwürfen benannt. Lesen Sie dazu mehr in diesen Mitteilungen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihre Rechtsanwaltskammer München
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Kolleginnen und Kollegen für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der BRAStV für die Amtsperiode 2025/2028 gesucht
Die aktuelle Amtsperiode des Verwaltungsrats der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) endet mit Ablauf des Jahres 2024. Dem Verwaltungsrat gehören 25 Mitglieder aus den Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Steuerberater und Patentanwälte an. Die Rechtsanwaltskammer München entsendet 9 Mitglieder sowie 5 stellvertretende Mitglieder.
Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat? Der Verwaltungsrat ist neben der Bayerischen Versorgungskammer das Selbstverwaltungsorgan der BRAStV. Er hat unter anderem folgende Aufgaben (Art. 4 BayVersoG):
Er beschließt über - die Richtlinien der Versorgungspolitik, - die Satzung der BRAStV und deren Änderungen, - den Lagebericht und den Jahresabschluss sowie die Entlastung der Geschäftsführung, - die Wirtschaftsplanung und - die Anpassung von Versorgungsanrechten.
Zudem ist der Verwaltungsrat zuständig für Richtlinien für satzungsgemäß vorgesehene freiwillige Leistungen (z. B. Richtlinien über Zuschüsse zu Rehabilitationskosten). Er überwacht die Geschäftsführung, v. a. auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Außerdem obliegt ihm die Entscheidung über die Bestellung des Verantwortlichen Aktuars.
So werden Sie Mitglied des Verwaltungsrats oder Stellvertreter Die Rechtsanwaltskammer München hat das Vorschlagsrecht, Mitglieder ihrer Kammer für die neue Amtsperiode 2025/2028 zu benennen. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats werden nach Prüfung der Berufungsvoraussetzungen sodann vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration für vier Jahre berufen.
Die Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats oder Stellvertreter erfolgt ehrenamtlich. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung sowie Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihr aussagekräftiges Profil (Art der Zulassung; Zulassungsdatum; ggf. Fachanwaltschaft; Tätigkeitsschwerpunkt(e) in Kanzlei bzw. Syndikusrechtsanwaltskanzlei; sonstige Kenntnisse) an:
Rechtsanwaltskammer München Tal 33, 80331 München Per Fax: 089/53 29 44-28 Per E-Mail: krafft(at)rak-m.de
Meldeschluss ist der 31.08.2024. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Krafft, stv. Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer München, per E-Mail unter krafft(at)rak-m.de zur Verfügung.
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Erinnerung: Registrierungspflicht beim Meldeportal (goAML) besteht seit 01.01.2024
Rechtsanwält:innen, die Verpflichtete i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind, müssen sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) registrieren. Die Registrierungspflicht für Verpflichtete besteht bereits seit 01.01.2024 unabhängig davon, ob tatsächlich eine konkrete Verdachtsmeldung abgegeben wird.
Falls Sie zum Kreis der Verpflichteten gehören, aber noch nicht bei goAML registriert sind, rät Ihnen die Rechtsanwaltskammer München, die Registrierung möglichst rasch nachzuholen. Weitere Informationen sind auf der Website der FIU zu finden.
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Anwaltliche Rechnungen bedürfen nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG nicht mehr der Schriftform
Bislang konnten Rechtsanwält:innen nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG a.F. die Vergütung nur aufgrund einer von ihnen unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz am 17.07.2024 wurde die Formvorschrift in § 10 Abs. 1 S. 1 RVG geändert. Seitdem genügt für die Berechnung die Textform. Außerdem ist es ab sofort ausreichend, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt die Mitteilung der Vergütungsberechnung an den Mandanten veranlasst. Sie müssen die Rechnung also nicht mehr selbst versenden.
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Bezahlung von Anwaltsrechnungen über Bezahlkarte für Asylbewerber möglich
Auf Anregung aus dem Kollegenkreis wurde im Rahmen des letzten Jour Fixe des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit den bayerischen Rechtsanwaltskammern die Frage diskutiert, ob Anwaltsgebühren uneingeschränkt – auch in örtlicher Hinsicht – über die Bezahlkarte für Asylbewerber beglichen werden können. Nach Auskunft des zuständigen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration ist dies möglich.
Durch die Aufnahme der IBAN in die bayernweite White-List können für Leistungsempfänger in ganz Bayern bestimmte Empfänger – für Überweisungen, Lastschriftverfahren oder beides – freigeschaltet werden. Für die Aufnahme in die White-List sind die Leistungsbehörden zuständig, also die Kreisverwaltungsbehörden.
Wenn eine IBAN in die White-List aufgenommen werden soll, kann sich der Leistungsempfänger selbst oder auch die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt formlos an die für den Leistungsempfänger zuständige Leistungsbehörde wenden. Die angegebene IBAN der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts kann so grundsätzlich unverzüglich in die White-List aufgenommen werden.
Nach einmaliger Aufnahme in die White-List können grundsätzlich von allen bayerischen Bezahlkarten Überweisungen dorthin angestoßen werden.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bittet darum, sich erst im Bedarfsfall an die dann konkret zuständige Leistungsbehörde zu wenden und nicht gleich vorsorglich bei mehreren Leistungsbehörden einen Antrag auf Aufnahme in die White-List zu stellen.
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Umfrage zur gewerblichen Prozessfinanzierung in der Europäischen Union
Die Europäische Kommission möchte den europäischen Prozessfinanzierungmarkt untersuchen und hat dazu bei einem externen Dienstleister, dem British Institute of International and Comparative Law (BIIC) in Kooperation mit der Civic Consulting, eine Umfrage in Auftrag gegeben. Abgefragt werden Informationen zur Verbreitung, zur Nutzung und zur praktischen, prozessualen und rechtlichen Ausgestaltung von Prozessfinanzierungs-Modellen.
Eine Teilnahme an der Umfrage ist bis 06.08.2024 möglich.
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STAR-Umfrage 2024 – Teilnahme bis 30.09.2024 möglich
Seit Anfang Juli 2024 läuft die aktuelle STAR-Umfrage 2024 vom IFB Institut für Freie Berufe, die im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durchgeführt wird.
Themen der diesjährigen STAR-Umfrage sind: • nicht-juristisches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten • Erfolgshonorar • Datenschutz • Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz
In diesem Jahr werden KEINE Wirtschaftsdaten der Kanzleien abgefragt. Die Teilnahme an der Umfrage dauert ca. 15 Minuten, ist anonym, findet digital statt und ist bis einschließlich 30.09.2024 möglich.
Die Rechtsanwaltskammer München bittet um möglichst rege Teilnahme an der STAR-Umfrage!
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Erweiterte Version der beA-App mit neuen Funktionen
Seit Ende Juni steht die neue und erweiterte Version der beA-App der Bundesrechtsanwaltskammer in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung, mit der Nutzerinnen und Nutzer von Kanzleisoftware über die App auf ihre eingegangenen Nachrichten zugreifen können. Wer über eine Berechtigung für mehrere Postfächer verfügt, kann künftig per App auf alle Postfächer zugreifen.
Weitere Informationen zur beA-App und ihren Neuerungen sind hier zu finden.
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Elektronischer Rechtsverkehr beim Bundesverfassungsgericht ab 01.08.2024 eröffnet
Ab 01.08.2024 nimmt auch das Bundesverfassungsgericht am elektronischen Rechtsverkehr teil. Dann können schriftlich einzureichende Anträge oder schriftlich einzureichende Erklärungen eines Beteiligten oder eines Dritten als elektronisches Dokument eingereicht werden (§ 23a BVerfGG n.F.). Das Dokument muss für die Bearbeitung durch das Bundesverfassungsgericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind erst ab 01.01.2026 verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sowie sonstige Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente zu übermitteln.
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Geplante Regelung zu anlassloser Kontrolle von Sammelanderkonten vorerst gestoppt
Mit großer Besorgnis hatten die Rechtsanwaltskammern den Plan des Gesetzgebers verfolgt, im anwaltlichen Berufsrecht künftig eine Pflicht der Rechtsanwaltskammern zu verankern, die von ihren Mitgliedern geführten Sammelanderkonten anlasslos zu überprüfen. Grund für diesen Vorschlag waren internationale Bemühungen zur Verhinderung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung.
Nach entschiedenen Protesten der Bundesrechtsanwaltskammer und der regionalen Kammern wurde das „Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe“ nun ohne diese umstrittene Regelung verabschiedet – der Rechtsausschuss sprach sich in seiner Sitzung vom 03.07.2024 dafür aus, die geplante Neufassung von § 73a BRAO aus dem Entwurf zu streichen. Der Entwurf wurde am 04.07.2024 vom Bundestag verabschiedet. Allerdings soll nach der parlamentarischen Sommerpause das Thema Sammelanderkonten bzw. deren anlasslose Prüfung durch die Kammern wieder aufgegriffen werden. Die BRAK und die Rechtsanwaltskammer München werden die Entwicklungen aktiv begleiten und darüber berichten.
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Stellungnahme RAK München zum KostRÄG 2025
Am 18.06.2024 wurde der Referentenentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) vorgelegt, der das Ziel verfolgt, die gesetzlichen Anwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Die RAK München hat zu dem Referentenentwurf Ende Juni eine detaillierte Stellungnahme an die Bundesrechtsanwaltskammer übermittelt. Grundsätzlich begrüßt die RAK München jede Anpassung der Vergütungsregelungen, die den wirtschaftlichen Realitäten Rechnung trägt. Einen Mangel des Referentenentwurfs sieht die Kammer in der linearen Erhöhung der Gebühren, die unterhalb der Steigerung der Lebenshaltungskosten bleibt.
Die RAK München benennt folgende kritische Punkte im Referentenentwurf: • Die lineare Erhöhung um 6 % bis 9 % bleibt hinter der realen Teuerungsrate zurück und führt zu einer realen Einkommensminderung für die Anwaltschaft. • Ein Vergleich mit anderen freien Berufen zeigt, dass die Anwaltshonorare deutlich hinter den Anpassungen zurückbleiben, die in anderen Bereichen (Ärzte, Architekten) üblich sind. • Es sind Auswirkungen auf die Rechtsberatungsstruktur zu befürchten: Aufgrund des Kostendrucks ist die Anwaltschaft eventuell gezwungen, weniger Mandate anzunehmen oder höhere Eigenkosten in Rechnung zu stellen. Die Beratungsqualität könnte sinken und wenn die Rentabilität von Mandaten schwindet, ist der Zugang zum Recht für manche Rechtsgebiete nicht mehr umfassend gewährleistet. • Eine deutlichere Gebührenerhöhung hätte demgegenüber auch positive Auswirkungen auf den Steuerhaushalt des Bundes und der Länder gehabt: Eine Gebührenerhöhung führt automatisch zu Mehreinnahmen des Staates durch höhere Einkommen- und Umsatzsteuer durch die Anwaltschaft. • Durch die geplante Erhöhung kann die Attraktivität des Anwaltsberufs im ländlichen Raum nicht gesteigert werden. Bereits jetzt sind in ländlichen Gebieten die wirtschaftlichen Anreize für Anwältinnen und Anwälte deutlich geringer. Damit ist der Zugang zum Recht in diesen Gebieten nicht mehr überall gewährleistet.
Die RAK München fordert eine Überarbeitung des Referentenentwurfs: Die Erhöhung der Anwaltsgebühren muss mindestens im Einklang mit der Steigerung der Lebenshaltungskosten erfolgen. Ein angemessenes Vergütungssystem ist essenziell für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit qualifizierter Rechtsberatung. Eventuell entstehende Mehrbelastungen der Länderjustizhaushalte sollten mit einhergehenden Mehreinnahmen an Einkommen- und Umsatzsteuer ausgeglichen werden.
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Stellungnahme RAK München zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Seitens des BMJ wurde am 11.06.2024 ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) vorgelegt. Ziel des Referentenentwurfs ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, in welchem Kleinforderungen erprobungsweise in einem digitalen Gerichtsverfahren geltend gemacht werden können. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll den Zugang zur Justiz erleichtern und zugleich die Arbeit der Gerichte durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter gestalten.
Die RAK München hat zu dem Referentenentwurf gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer Stellung genommen. In der Stellungnahme begrüßt die Kammer das Ziel des Referentenentwurfs und das Bestreben des Gesetzgebers, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und die Arbeit an den Gerichten effizienter zu gestalten. Es bestehen allerdings Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der aktuellen Ausgereiftheit des Systems. Nach Auffassung der RAK München müssen wesentliche Aspekte weiter ausgearbeitet und präzisiert werden, z. B.: • Eine Teilnahme an dem Online-Verfahren sollte während einer Erprobungsphase nicht erzwungen werden. • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen die Freiheit haben, den Umfang und die Struktur ihres Vortrags selbst zu bestimmen. • Wesentliche Prozessgrundsätze wie der Beibringungsgrundsatz dürfen nicht eingeschränkt werden. • Die Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Mandantschaft muss mit in den Fokus genommen werden.
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Unterstützung für Soldan Moot gesucht
Der Hans Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis wird 2024 bereits zum zwölften Mal durchgeführt. In dem Wettbewerb für Jurastudierende wird ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren simuliert. Dabei geht es um einen fiktiven Fall, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält. Jeweils zwei Teams verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland agieren als Kläger- oder Beklagtenvertreter; sie verfassen dazu Schriftsätze und treten in mündlichen Verhandlungen auf. So gewinnen die Studierenden frühzeitig Einblick in die anwaltliche Tätigkeit. Die Fallakte zum diesjährigen Fall wurde Anfang Juli veröffentlicht. Der Fall dreht sich um KI-generierte Anwaltsschriftsätze, Regress durch den Rechtsschutzversicherer des Mandanten, eine möglicherweise anwaltlich verschuldete Insolvenz und einen Cyberangriff. Die mündlichen Verhandlungen des Soldan Moot finden vom 10.-12.10.2024 in Hannover statt. Eröffnet wird der Soldan Moot traditionell durch den Begrüßungsabend am 09.10.2024.
Für die Durchführung des Wettbewerbs sind erfahrene Praktikerinnen und Praktiker gesucht, die als Richter:innen oder Juror:innen die mündlichen Verhandlungen leiten und im Rahmen der Korrektur die Studierenden in Schriftsätzen und Verhandlungen bewerten. Interessierte können sich hier anmelden und den juristischen Nachwuchs unterstützen.
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Jour Fixe des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und der bayerischen Rechtsanwaltskammern
Beim Jour Fixe zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und den bayerischen Rechtsanwaltskammern am 07.05.2024 standen folgende Themen auf der Agenda: • Besuche in der JVA Gablingen: Besprochen wurde die teilweise als problematisch empfundene neue Regelung der Kontrollen von Besuchern insbesondere der Untersuchungsgefangenen. • Einführung der elektronischen Akte bei den Anwaltsgerichten und dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof • WLAN in Sitzungssälen: Aus der Anwaltschaft wird angestrebt, der Anwaltschaft in möglichst allen Sitzungssälen einen WLAN-Zugang anzubieten. Eine Liste mit Gerichtstandorten im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer München, die schon jetzt einen WLAN-Zugang für die Anwaltschaft bereithalten, finden Sie hier. • Nutzung des Akteneinsichtsportals des Bundes und der Länder: Über das Akteneinsichtsportal können Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland elektronische Akten für die Einsichtnahme online zum Abruf bereitstellen. In Bayern befindet sich das bundeseinheitliche Akteneinsichtsportal aktuell in der Testphase, die Anbindung ist für Herbst 2024 geplant. • Rücklauf von Empfangsbekenntnissen per Telefax: Um den Verfahrensablauf effizienter gestalten zu können, bittet die Justiz die Anwaltschaft darum, dass Empfangsbekenntnisse künftig nicht mehr per Post oder Fax zurückgesandt werden, sondern elektronisch – auch wenn die Aufforderung zur Abgabe in Papierform verschickt wurde. • Verpflichtende Bestellung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam im Rückführungsverbesserungsgesetz: Die RAK München führt eine Liste mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die bereit sind, ein solches Mandat zu übernehmen. Wer Interesse an einer Übernahme einer solchen Pflichtbestellung hat, kann sich unter info(at)rak-m.de melden und wird in die Liste aufgenommen. • Bezahlkarte für Asylbewerber: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen anwaltliche Dienstleistungen mittels Bezahlkarte abrechnen können.
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Jour Fixe zwischen den Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Rechtsanwaltskammer München
Bei dem regelmäßig stattfindenden Jour Fixe geht es um den Austausch zwischen der Anwaltschaft und der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Beim letzten Treffen am 10.06.2024 standen unter anderem folgende Themen auf der Tagesordnung: • Aufforderung durch Staatsanwaltschaft zur Herausgabe einer Aktenkopie unter Androhung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens: Einem Kollegen war im Rahmen eines gegen seinen Mandanten geführten Strafverfahrens Akteneinsicht gewährt worden. Nachdem die Akte im Original an das Gericht zurückgeleitet worden war, war diese dort nicht auffindbar. Der Kollege kam der an ihn herangetragenen Bitte, eine Kopie der Akte herauszugeben, um das Verfahren fortführen zu können, nach Rücksprache mit der Rechtsanwaltskammer nicht nach, da der Mandant der Herausgabe einer Aktenkopie widersprochen hatte. Daraufhin drohte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Kanzleiräume wegen Strafvereitelung an, sollte keine Aktenkopie übersandt werden. Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer besteht keine Pflicht zur Herausgabe einer Aktenkopie. Eine gesetzliche Grundlage für ein Herausgabeverlangen besteht nicht. Als Nebenpflicht des Mandatsvertrages besteht vielmehr eine „Fürsorgepflicht“ für den Mandanten, die es verbietet, für den Mandanten potenziell nachteilige Handlungen vorzunehmen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft kommt es für die Klärung der Frage, ob ein Herausgabeanspruch besteht, darauf an, ob die jeweilige Akte als Beweismittel einzuordnen ist. Die Thematik soll in einem der nächsten Jours Fixes nochmals grundsätzlich erörtert werden – gerade im Hinblick auf Anfragen aus dem Kollegenkreis, die hierzu regelmäßig bei der Rechtsanwaltskammer eingehen. • Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs bei der Staatsanwaltschaft München I: Die Staatsanwaltschaft München I ist per beA erreichbar. Allerdings kommt es bei der Vorlage der per beA eingereichten Dokumente zu Verzögerungen, da diese zunächst ausgedruckt werden müssen. Bis hier Abhilfe geschaffen werden kann, ist es ratsam, Schriftsätze per Telefax einzureichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. • E-Examen für Rechtsreferendare: Im Prüfungstermin 2024/2 wird es erstmals möglich sein, die schriftliche Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung freiwillig in elektronischer Form abzulegen. Mehr als 90 % der Referendarinnen und Referendare haben sich hierfür entschieden.
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Neue Vorstandsmitglieder stellen sich vor
Die Rechtsanwaltskammer München heißt die neuen Mitglieder des Kammervorstands herzlich willkommen: • Dr. Maximilian Degenhart • Julia Dümmler • Martin Lang • Dr. Jürgen Langer • Beate Wenzel
Auf der Website der Kammer stellen sich die neuen Vorstandsmitglieder – und auch diejenigen, deren Amtszeit noch bis 2026 läuft – vor.
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RAK München: Aktuelle Stellenanzeigen
Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München sucht Verstärkung. Unsere aktuellen Stellenanzeigen finden Sie hier.
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Kammerversammlung 2024 – save the date
Die diesjährige Kammerversammlung findet am 15.11.2024 in der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München statt. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin vor.
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