Ehrenamt in der Anwaltsgerichtsbarkeit Anwaltsrichter:innen gesucht Die Rechtsanwaltskammer München sucht immer wieder Kolleginnen und Kollegen, die Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Anwaltsrichterin bzw. Anwaltsrichter am Anwaltsgericht München oder am Bayerischen Anwaltsgerichtshof haben.
Im Jahr 2025 endet turnusgemäß die Amtszeit einiger Anwaltsrichter:innen des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs und des Anwaltsgerichts München. Folgende Stellen sind zu besetzen: • 7 Stellen am Anwaltsgericht München • 5 Stellen am Bayerischen Anwaltsgerichtshof (verwaltungsrechtlicher Senat) • 4 Stellen am Bayerischen Anwaltsgerichtshof (disziplinarrechtlicher Senat)
Welche Aufgaben hat ein/e Anwaltsrichter:in? Als Anwaltsrichterin bzw. Anwaltsrichter werden Sie am Anwaltsgericht München oder am Bayerischen Anwaltsgerichtshof als ehrenamtlicher Richter tätig. Diese Tätigkeit umfasst zum einen Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwältinnen aufgrund berufsrechtlicher Verstöße, zum anderen werden verwaltungsrechtliche Entscheidungen wie z. B. Versagung oder Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder die Ablehnung der Verleihung eines Fachanwaltstitels auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft. Für die Dauer des Amtes haben Sie die Stellung eines Berufsrichters/einer Berufsrichterin inne.
An welchen Gerichten sind Anwaltsrichter:innen tätig? Die Anwaltsgerichtsbarkeit setzt sich aus den Anwaltsgerichten, den Anwaltsgerichtshöfen und dem Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof zusammen. Das Anwaltsgericht entscheidet in erster Instanz in Disziplinarsachen, der Anwaltsgerichtshof ist zweite Instanz in Disziplinarsachen und erste Instanz in Verwaltungsangelegenheiten.
So werden Sie Anwaltsrichter:in Auf Vorschlag der RAK München werden Sie vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die Dauer von fünf Jahren als Anwaltsrichter:in ernannt. Die RAK München reicht hierfür eine Liste mit Vorschlägen für die Wieder- bzw. Neubesetzung von Richterstellen ein. Der Vorstand der RAK München hat sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Erstellung einer Vorschlagsliste für die Ernennung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts München und des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs auf eine eigene Vorstandsabteilung (Abteilung XIV) übertragen.
Ihr Profil • Sie üben den Beruf als Rechtsanwalt und/oder Syndikusrechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung aus. • Sie verfügen über fundierte strafprozessuale und/oder verwaltungsrechtliche Kenntnisse bzw. sind bereit, sich diese anzueignen. • Sie möchten sich ehrenamtlich für die Anwaltschaft engagieren, die Rechtsprechung im anwaltlichen Berufsrecht mitgestalten und hierbei Ihr berufliches Fachwissen einbringen.
Die Tätigkeit als Anwaltsrichterin bzw. Anwaltsrichter erfolgt ehrenamtlich. Gemäß der Entschädigungsordnung der Rechtsanwaltskammer München erhalten Mitglieder des Anwaltsgerichts (§ 95 Abs. 1 Satz 3, § 89 Abs. 2 Nr. 5 BRAO) eine Entschädigung für Zeitversäumnisse und -aufwand in Höhe von EUR 100,– pro Sitzungstag bzw. in Verfahren, die ohne Sitzung beendet werden, für die verfahrensabschließende Entscheidung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich und senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Qualifikationen etc.) zusammen mit beiliegendem Formular an:
Rechtsanwaltskammer München Tal 33, 80331 München Per Fax: 089/53 29 44-28 Per E-Mail: krafft(at)rak-m.de
Meldeschluss ist der 15.12.2024. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Krafft, stv. Geschäftsführerin der RAK München, per E-Mail unter krafft(at)rak-m.de zur Verfügung.
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