Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerne wollen wir Sie in diesen Mitteilungen über das EU-AML-Gesetzespaket und die neuesten Entwicklungen in Sachen beA und elektronischer Rechtsverkehr informieren sowie auf eine Umfrage zu Eigenbedarfskündigungen hinweisen, die vom Ausschuss Schuldrecht der Bundesrechtsanwaltskammer initiiert wurde. Um eine möglichst rege Teilnahme aller Fachanwält:innen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bis 30.06.2024 wird gebeten. Lesen Sie außerdem über die Ergebnisse des Jour Fixe mit der Augsburger Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus ist ein Bericht der Ausbildungsabteilung zu den Initiativen der Kammer enthalten, um gegen den Fachkräftemangel bei den Rechtsanwaltsfachangestellten vorzugehen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihre Rechtsanwaltskammer München
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Rat der Europäischen Union nimmt neues EU-Geldwäschepaket an
Der Rat der Europäischen Union hat am 30.05.2024 ein Paket von neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen. Das sogenannte „EU-Geldwäschepaket“ wurde von der EU-Kommission am 20.07.2021 vorgelegt und seither mehrfach überarbeitet. Das Paket umfasst: - eine Verordnung zur Errichtung der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, die befugt sein wird, Sanktionen und Geldstrafen zu verhängen, - eine Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Geldtransfers (VO (EU) 2023/1113), die darauf abzielt, Kryptowertetransfers transparenter und vollständig rückverfolgbar zu machen (die Verordnung ist bereits am 29.06.2023 in Kraft getreten), - eine Verordnung über die Verpflichtungen des privaten Sektors zur Bekämpfung der Geldwäsche, - eine Richtlinie über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche auf nationaler Ebene. Durch das neue Paket werden die bisher für die Anwaltschaft geltenden Vorschriften in eine neue, unmittelbar geltende Verordnung überführt. Somit werden erstmals die EU-weit geltenden Vorschriften zur Geldwäscheprävention umfassend harmonisiert. Gleichzeitig wird mit der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie die Organisation der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen nationalen Behörden geregelt. Die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche werden auf neue Verpflichtete ausgeweitet, wie etwa auf den Großteil des Kryptosektors, auf Händler von Luxusgütern sowie auf Fußballvereine und -agenten. In der Verordnung werden u. a. auch strengere Sorgfaltspflichten, Regelungen zum wirtschaftlichen Eigentum und eine Obergrenze von EUR 10.000 für Barzahlungen festgelegt. Mit dem Paket wird eine neue europäische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism – AMLA) errichtet, die direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Verpflichtete aus dem Finanzsektor, die ein hohes Risiko aufweisen, haben wird. Die AMLA wird ferner eine unterstützende Rolle in Bezug auf den Nichtfinanzsektor haben und die zentralen Meldestellen koordinieren und unterstützen. Sie wird ihren Sitz in Frankfurt haben und Mitte 2025 ihre Tätigkeit aufnehmen. Im Bereich der Anwaltschaft soll der AMLA ausschließlich eine unterstützende und koordinierende Rolle im Hinblick auf die Aufsichtsbehörden zukommen, wobei die konkrete Ausgestaltung noch abzuwarten ist. Die Rechtsanwaltskammern sowie die Bundesrechtsanwaltskammer hatten sich während des Gesetzgebungsverfahrens vehement gegen eine Fachaufsicht im Bereich der Geldwäscheaufsicht ausgesprochen. Die Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche wird drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten, also im Jahr 2027, anwendbar.
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beA-Portal: Softwarezertifikate können erstellt und Daten gepflegt werden
Über das beA-Portal ist es möglich, als Postfachinhaber:in ein Softwarezertifikat zu erstellen oder Daten zu verwalten. Die einzelnen Schritte werden im beA-Sondernewsletter 4/2024 vom 23.05.2024 erklärt.
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Corona-Wirtschaftshilfen: Frist läuft bis 30.09.2024
Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen läuft noch bis 30.09.2024. Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachzulesen.
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Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Umfrageergebnisse zu Fremdbesitzverbot: Anwaltschaft lehnt Lockerung ab
Das Bundesministerium der Justiz hat die Ergebnisse einer mit Unterstützung der BRAK in der Anwaltschaft durchgeführten Umfrage zum Fremdbesitzverbot veröffentlicht. Rechtsanwält:innen und Patentanwält:innen wurden zu einer möglichen Lockerung des Fremdbesitzverbotes befragt. Derzeit ist eine reine Kapitalinvestition in Kanzleien untersagt. Die Mehrheit aller 7.598 Teilnehmer:innen aus dem gesamten Bundesgebiet steht einer Lockerung ablehnend gegenüber. Weitere Informationen sind in der Pressemitteilung des Bundesministeriums und auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer nachzulesen. Hier finden Sie die Umfrageergebnisse.
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Umfrage zu Eigenbedarfskündigung
Der Ausschuss Schuldrecht der Bundesrechtsanwaltskammer bittet Fachanwält:innen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht um Teilnahme an einer Umfrage zu Eigenbedarfskündigungen. Grund hierfür sind Berichte von Mitgliedern der Kammern, dass Nachweise über vorgeschobene Eigenbedarfskündigungen oft scheitern. Folgende Fragen sollen geklärt werden: • Beobachten Sie vermehrt Eigenbedarfskündigungen, in denen der Eigenbedarf nicht befriedigt, sondern die vermietete Wohnung einer anderweitigen Verwertung zugeführt wird? • Sind die Vermieter in den Ihnen bekannten Fällen Privatpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)? • Liegen die betroffenen, vermieteten Wohnungen in „bevorzugter“ Wohnlage? Die Umfrage dauert weniger als eine Minute und läuft bis einschließlich 30.06.2024.
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YoungLawyersCamp (YLC) im September 2024 in Hamburg
Vom 12.09.2024 bis 14.09.2024 findet in Hamburg das YoungLawyersCamp (YLC) statt. Die Veranstaltung wird bereits zum dritten Mal durchgeführt und wendet sich an Junganwält:innen, Student:innen und Rechtsreferendar:innen, die anhand von Workshops, Vorträgen und Diskussionen die Möglichkeit haben, ihre Softskills weiterzuentwickeln. Expert:innen beantworten Fragen zu Anwaltschaft, schwieriger Mandantschaft, Social Media, künstlicher Intelligenz, gesundem Arbeiten und vielen weiteren Themen. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung sind hier zu finden. Anmeldeschluss ist am 02.09.2024.
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Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht Mitgliederstatistik zum 01.01.2024
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat aktuelle Zahlen zur Mitgliederstatistik veröffentlicht: Zum Stichtag 01.01.2024 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern Deutschlands insgesamt 172.514 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen geringen Zuwachs um 1,85 %, der im Wesentlichen auf den enormen Anstieg von nicht-anwaltlichen Pflichtmitgliedern basiert. Der Frauenanteil in der Anwaltschaft steigt weiter an, die Zahlen der Einzelzulassungen sind erneut rückläufig. Die Pressemitteilung der BRAK ist hier nachzulesen.
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Amtsgerichte in Bayern führen elektronische Akte in Insolvenzsachen ein
Am 17.06.2024 startete die Einführung der E-Akte an den bayerischen Gerichten in Insolvenzsachen. Bis 15.07.2024 soll die Umstellung bereits abgeschlossen sein. Die Digitalisierung in der Justiz schreitet damit weiter voran. Seit Dezember 2023 arbeiten alle bayerischen Gerichte – das Bayerische Oberste Landesgericht, die Oberlandesgerichte, die Landgerichte und Amtsgerichte – in Zivil- und Familiensachen mit der E-Akte. In der ersten Jahreshälfte 2024 kamen Betreuungs- und Immobiliarvollstreckungssachen hinzu. Jetzt wird die elektronische Akte auch an allen Amtsgerichten für Insolvenzsachen im Regelbetrieb eingeführt und im Herbst soll in Nachlasssachen und im Strafbereich der Regelbetrieb beginnen. Weitere Informationen sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zu finden.
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Kein Fax mehr bei den Finanzämtern
In den Finanzämtern wurden die Faxgeräte abgeschafft. Anwälte und Steuerberater haben die Möglichkeit, über das auf der Website des jeweiligen Finanzamts aufrufbare elektonische Kontaktformular für steuerliche Fragen mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Hierüber können digitale Nachrichten mit Anlage an das Finanzamt versendet werden, ohne sich bei ELSTER anmelden zu müssen. Dabei ist keine Steuernummer erforderlich, sondern nur einige Kontaktinformationen. Es können bis zu fünf Anhänge hochgeladen werden. Nach Versand des Kontaktformulars erhält der Absender eine Versandbestätigung. Wichtiger Hinweis: Damit die Nachricht möglichst schnell zugeordnet und bearbeitet werden kann, sollte angegeben werden, welchen Mandanten die Nachricht betrifft (z.B. die ID-Nummer) und um was es geht. Weitere Informationen zur Nutzung des elektonischen Kontaktformulars sind hier zu finden.
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84. Tagung der Gebührenreferent:innen der Rechtsanwaltskammern
Bei der 84. Tagung am 06.04.2024 in Stuttgart beschäftigten sich die Gebührenreferent:innen mit dem EuGH-Urteil zu Stundensatzvereinbarungen. Hintergrund sind aktuelle und problematische Entwicklungen in der Praxis, da einige Rechtschutzversicherungen Rechtanwält:innen in Regress nehmen mit der Begründung, die geschlossenen Vergütungsvereinbarungen seien wegen des genannten EuGH-Urteils unwirksam. Aus diesem Grund wurden verschiedene Thesen zum aktuellen Stand der Entwicklungen und der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf das Urteil des EuGH vom 12.01.2023 – C-395/21 beschlossen. Außerdem beschäftigten sich die Gebührenreferent:innen mit der Frage, ob die Vorstände der Rechtsanwaltskammern verpflichtet sind, Gebührengutachten über die Angemessenheit des abgerechneten Zeitaufwands für die Gerichte nach § 3a Abs. 3 RVG zu erstellen. Dazu wurde der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08.01.2019 – I-24 U 84/18 diskutiert. Nach Auffassung der Gebührenreferent:innen bezieht sich die Angemessenheitsprüfung auf den Gesamtbetrag der Vergütung, nicht auf die Stundenzahl. Auch zwei Beschlüsse des BGH zur Kostenerstattung eines vom Hauptbevollmächtigten beauftragten Terminsvertreters, wonach diese Kosten nicht vom Hauptbevollmächtigten an die Partei weitergereicht werden können, wurden besprochen (Beschluss vom 09.05.2023 – VIII ZB 53/21, Beschluss vom 22.05.2023 – VIa ZB 22/22). Der BGH klärte damit eine bislang nicht höchstrichterlich entschiedene Frage. Außerdem wurde diskutiert, ob das Gebührenunterschreitungsverbot nach § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO instanzübergreifend gilt. Konkret ging es um die Frage, ob eine Vergütungsvereinbarung dahingehend abgeschlossen werden kann, dass die Höhe der Vergütung den gesetzlichen Gebühren der 1. und 2. Instanz entspicht, allerdings nur für die 1. Instanz gilt und für die 2. Instanz – sofern es dazu kommt – keine weiteren Gebühren anfallen. Nach Ansicht der Gebrührenreferent:innen ergibt sich aus § 49b Abs. 1 Satz 2 BRAO i. V. m. § 15 Abs. 1 RVG, dass der Gebührenbegriff instanzbezogen ist, sodass das Gebührenunterschreitungsverbot nach § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO für jede Instanz gilt. Alle Entscheidungen können im Kurzprotokoll zur 84. Tagung der Gebührenreferent:innen nachgelesen werden.
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Jour Fixe Augsburger Gerichtsbarkeit
Am 16.04.2024 fand im Augsburger Strafjustizzentrum der regelmäßige Jour Fixe zwischen Anwaltschaft und den örtlichen Behördenleitern der Justiz statt. Neben dem stellvertretenden Präsidenten des Landgerichts, Herrn Eberle, dem Präsidenten des Amtsgerichts, Herrn Lenzenhuber, und dem Leitenden Oberstaatsanwalt, Herrn Weith, nahmen RA Bernhard als Vorsitzender des Augsburger Anwaltsvereins sowie die für den LG-Bezirk Augsburg aktiven Vorstandsmitglieder, RAin Riethmüller, RA Weiss und RAin Sailer daran teil. Im offenen Austausch zwischen örtlicher Anwaltschaft und Justiz wurden viele Themen mit unmittelbarem Bezug zur täglichen Zusammenarbeit erörtert und diskutiert. Unter anderem wurden status quo und Zeitplan der Einführung der elektronischen Akte in den Justizbereichen mitgeteilt sowie konstruktive Überlegungen betreffend das Erfordernis einer flächendeckenden WLAN-Verfügbarkeit in den Justizgebäuden für die Anwaltschaft angestellt. Weitere Schwerpunkte lagen auf den Themenkreisen „Besuchsregelungen JVA Gablingen“ und „Besprechungsräume für Strafverteidiger im Strafjustizzentrum Augsburg“. Im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung konnten sich die Anwesenden ein Bild von der aktuellen Raumsituation im Untergeschoss des Gebäudes machen. Auch die bereits seit längerem gewünschte Einrichtung eines Runden Tisches zwischen Augsburger Strafverteidigern und Rechtspflegern konnte aufgrund der verbindlichen Benennung von Teilnehmern aus Kreisen der Justiz in ein konkreteres Planungsstadium gebracht werden. Weitere Themen, die direkt aus dem Kreis der in Augsburg tätigen Kolleg:innen an die Vertreter:innen der Anwaltschaft herangetragen wurden, konnten – wie stets – direkt platziert bzw. geklärt werden. Der nächste Jour Fixe mit den Augsburger Behördenleitern ist für den 15.10.2024 geplant.
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Gemeinsam gegen den Fachkräftemangel – RAK München ist auf Ausbildungsmessen aktiv
In den ersten Monaten des Jahres 2024 war die Rechtsanwaltskammer München auf verschiedenen Messen aktiv, um den Beruf „Rechtsanwaltsfachangestellte:r“ bei Schüler:innen bekannt zu machen. Anfang Februar 2024 fand die „First-Minit“-Azubimesse an der Anne-Frank-Mädchenrealschule statt. Unterstützt von der Berufsschule für Recht und Verwaltung, fünf Auszubildenden von der Ausbildungskanzlei Lutz&Abel hat die Rechtsanwaltskammer München ca. 150 Schüler:innen die ReFa-Ausbildung vorgestellt. Mitte März 2024 hat die Kammer in Kooperation mit der Berufsschule für Recht und Verwaltung und verschiedenen Ausbildungskanzleien, Auszubildenden und dem ReNo e.V. bei der Azubi-Messe der Realschule Neubiberg über den Beruf „Rechtsanwaltsfachangestellte“ umfassend beraten und Interesse für diesen Ausbildungsberuf geweckt. Ende März 2024 hat die RAK München zusammen mit mehreren anderen regionalen Rechtsanwaltskammern unter Federführung der BRAK an der bundesweiten digitalen Messe „stuzubi digital“ teilgenommen. Hier konnten sich die Besucher virtuell über den Ausbildungsberuf informieren. Zuletzt war die Kammer am 16.04.2024 mit der Berufsschule für Recht und Verwaltung, Auszubildenden und den Ausbildungskanzleien Sylvenstein und CMS gemeinsam an der Maria-Ward-Mädchenrealschule vertreten, die zusammen mit der Theresia-Gerhardinger-Mädchenrealschule zu einem Berufsinfovormittag eingeladen hatte. Die Veranstaltung war mit ca. 180 Schülerinnen aus den 9. Klassen sowie interessierten Eltern und Schülerinnen der 8. Klassen sehr gut besucht. Übereinstimmendes Feedback nach den Messen: • immer wieder großer Andrang • großer Informationswunsch • viele tolle Gespräche und Beratungen • sehr großes Interesse an Praktikumsplätzen
Wenn auch Sie Ausbildungs- und/oder Praktikumsplätze anbieten können oder an einer Teilnahme an solchen Messen interessiert sind, melden Sie sich gern bei uns unter ausbildung(at)rak-m.de.
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Berichte aus dem Vorstand
Die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer München treffen sich monatlich zur Sitzung des Gesamtvorstands. Die Rechtsanwaltskammer München berichtet hierüber regelmäßig. Die aktuellen Berichte aus dem Vorstand können auf der Website in der Rubrik RAK München – Veröffentlichungen nachgelesen werden.
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Neuzulassungen bei der RAK München im 2. Quartal
Im 2. Quartal 2024 ist die Zahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München wieder leicht angestiegen. Mit 24.157 Mitgliedern ist die Rechtsanwaltskammer München die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer in Deutschland. Weitere Informationen sind auf der Website der Kammer zu finden.
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Anzeigenmarkt der RAK München
In der Rubrik „Anzeigenmarkt“ auf der Website der RAK München bietet die Kammer ihren Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Anliegen in verschiedenen Bereichen zu veröffentlichen: • In der Stellenbörse können Stellenangebote bzw. -gesuche für verschiedene Tätigkeiten im Bereich der Anwaltschaft veröffentlicht werden. • Unter Bürogemeinschaften und Kanzleiübergabe können Angebote bzw. Gesuche für eine gemeinschaftliche Berufsausübung inseriert werden bzw. Anzeigen aufgegeben werden, wenn eine Kanzlei zu übergeben ist bzw. wenn Sie auf der Suche nach einer Kanzlei sind. • Sie haben Fachzeitschriften, Roben, Mobiliar o. Ä. zu verkaufen oder zu verschenken? Eine Anzeige am Schwarzen Brett führt Interessenten und Anbieter zusammen.
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RAK München: Aktuelle Stellenanzeigen
Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München sucht Verstärkung. Unsere aktuellen Stellenanzeigen finden Sie hier.
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Kammerversammlung 2024 – save the date
Die diesjährige Kammerversammlung findet am 15.11.2024 in der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München statt. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin vor.
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