Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Newsletter möchten wir Sie wieder über aktuelle berufspolitische Themen informieren. Neuigkeiten gibt es zum beA, zu den neuen PKH-Freibeträgen, und es gilt eine wichtige Frist zu beachten: Die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 31.03.2024. Außerdem sucht die Rechtsanwaltskammer München fachkundige Kolleg:innen, die als Verfahrensbevollmächtigte bei Anordnung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam tätig werden können. Und noch eine Information in eigener Sache: Bei der Rechtsanwaltskammer München steht im Frühjahr die Vorstandswahl an. Wahlvorschläge können noch bis zum 13.03.2024 eingereicht werden. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihre Rechtsanwaltskammer München
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Fristverlängerungen der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen enden am 31.03.2024
Die Fristverlängerungen von Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen enden am 31.03.2024. Die noch ausstehenden Schlussabrechnungen müssen bis zum Ablauf dieser Ausschlussfrist im digitalen Antragsportal eingereicht werden. Andernfalls werden vorläufig bewilligte Anträge abgelehnt und die Hilfen in voller Höhe zurückgefordert. Zwischenzeitlich haben sich die Präsident:innen der bayerischen Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern und der Wirtschaftsprüferkammer in einem Brief an die bayerischen Bundestagsabgeordneten gewandt mit der dringenden Bitte, sich dafür einzusetzen, dass die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen verlängert und der anschließende Prüfprozess vereinfacht wird. Zeitgleich haben sich die Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundessteuerberaterkammer, des Deutschen Steuerberaterverbands und der Wirtschaftsprüferkammer in einem offenen Brief an das Bundeswirtschaftsministerium und die Wirtschaftsministerien der Länder gewandt. Die wichtigsten Forderungen auf einen Blick: • Vereinfachung der Prüfprozesse: Rückfragen sollen allenfalls einmalig und gezielt erfolgen, um einen übermäßigen Prüfaufwand zu vermeiden. • Änderungen in der Schlussabrechnung gegenüber dem Antrag müssen uneingeschränkt möglich sein. • Verlängerung der Fristen: Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen soll für das Paket 1 bis zum 30.06.2024 und für das Paket 2 bis zum 31.12.2024 verlängert werden. In begründeten Einzelfällen (z.B. Krankheit) soll eine weitere Verlängerung möglich sein. • Klare Fristen für die Bescheidung durch die Bewilligungsstellen, um Rechtssicherheit für Unternehmen und planbare Prozesse für prüfende Dritte zu gewährleisten Weitere Informationen zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen sind hier zu finden. Ein Leitfaden für prüfende Dritte bzw. eine Schritt-für-Schritt-Videoanleitung zur Einreichung der Schlussabrechnung helfen bei Fragen.
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Vorstandswahl 2024: Wahlvorschläge einreichen bis 13.03.2024, 17:00 Uhr!
Der Wahlausschuss hat die Wahlbekanntmachung für die Vorstandswahl 2024 der Rechtsanwaltskammer München in den LG-Bezirken Augsburg, Deggendorf, Memmingen, München I und München II veröffentlicht. Wahlvorschläge können noch bis zum 13.03.2024, 17:00 Uhr, eingereicht werden, das Wählerverzeichnis liegt ebenfalls bis 13.03.2024 in der Geschäftsstelle der Kammer aus. Für Wahlvorschläge können Sie gerne das Formular für Wahlvorschläge verwenden. Alle Informationen zur Wahl finden Sie auf der Website der Rechtsanwaltskammer München zur Vorstandswahl 2024.
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Neue PKH-Freibeträge seit 01.01.2024
Die seit dem 01.01.2024 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b, Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Parteien abzusetzen sind, wurden neu bekannt gemacht. Sie betragen EUR 619,- für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner, EUR 282,- für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter • EUR 496,- für Erwachsene, • EUR 518,- für Jugendliche von Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres, • EUR 429,- für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, • EUR 393,- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Erhöht wurden neben den bundesweit geltenden Freibeträgen auch die etwas höheren Freibeträge, die seit 2021 für die Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg und München sowie für die Landeshauptstadt München gelten. Diese sind der Tabelle in der Prozesskostenhilfebekanntmachung zu entnehmen.
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Verpflichtende Bestellung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam im Rückführungsverbesserungsgesetz
Der Bundestag hat am 18.01.2024 das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen, das u.a. erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams vorsieht. Durch eine Ergänzung im Gesetz erhalten Betroffene bei Anordnung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam verpflichtend einen anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten, da die Maßnahmen einen Freiheitsentzug darstellen und einen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG. Aufgrund der Komplexität der Materie und der Bedeutung des Eingriffs sollte ein fachkundiger Vertreter aus der Anwaltschaft als Verfahrensbevollmächtigte:r auftreten. Die Rechtsanwaltskammer München bittet deshalb alle fachkundigen Kolleg:innen, die Interesse an einer Übernahme einer solchen Pflichtbestellung haben, sich unter info(at)rak-m.de zu melden. Interessierte werden dann auf Nachfrage den Amtsgerichten benannt. Am 24.04.2024 bietet der DAV in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat dazu das Seminar "Abschiebungshaft: Was tun?" in München an.
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Schriftformersatz durch beA-Versand jetzt auch gegenüber Behörden möglich
Seit dem 01.01.2024 können Schriftsätze auch gegenüber Behörden in Verwaltungsverfahren über den sog. sicheren Übermittlungsweg und damit per beA eingereicht werden, ohne dass es einer qualifizierten elektronischen Signatur bedarf (§ 3a Abs. 3 Nr. 2a VwVfG). Nach der Gesetzesbegründung ist es ausreichend, wenn das aus dem eigenen beA übermittelte Dokument mit einer einfachen Signatur, also mit der Namenswiedergabe des Erklärenden, unterzeichnet wird. Praxisrelevant ist dies insbesondere für verwaltungsrechtliche Widersprüche, die einer Schriftform unterliegen (§ 79 VwVfG i.V.m. § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO). Aber Achtung: Art. 3a BayVwVfG wurde bislang noch nicht angepasst. Solange dies nicht geschehen ist, können in Bayern die verwaltungsrechtlichen Schriftformerfordernisse noch nicht durch einen beA-Versand mit einfacher Signatur ersetzt werden.
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beA nun auch per App nutzbar
Seit 22.02.2024 steht das beA auch als App zur Verfügung und kann in den App Stores für iOS und Android heruntergeladen werden. Rechtsanwält:innen können über die beA-App der BRAK auf ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach über ihre mobilen Endgeräte zugreifen. In der ersten Ausbaustufe ist der Nutzungsumfang der App noch auf einen rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im beA beschränkt. Weitere Funktionalitäten werden in weiteren Ausbaustufen zur Verfügung gestellt. Weiterführende Informationen sind im beA-Sondernewsletter 2/2024 vom 21.02.2024 nachzulesen.
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Dateibezeichnungen im beA bei der Familien- und Zivilabteilung des Amtsgerichts Augsburg
Die Familien- und Zivilabteilung des Amtsgerichts Augsburg bittet die Anwaltschaft, bei der Übersendung von elektronischen Dokumenten das gerichtliche Aktenzeichen korrekt anzugeben. Wenn der Absender das Aktenzeichen korrekt angibt, wird die Nachricht direkt vom Absender in den Eingangskorb des zuständigen Referats geschickt und führt damit zu einer erheblichen Beschleunigung der Sachbearbeitung bei Gericht, die im Interesse aller Beteiligten liegt.
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Richtig sind die Aktenzeichen wie in folgenden Beispielen einzutragen: 401 F 1234/24 401 F 1234/24 VA 411 F 1234/24 umF 451 XI 1234/24
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12. Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis 2024 vom 09. – 12.10.2024 in Hannover
Zur Durchführung des 12. Soldan Moot Court vom 09. – 12.10.2024 in Hannover werden Praktiker:innen gesucht. Neben der Tätigkeit als Juror:in oder Richter:in werden vor allem Kolleg:innen gesucht, die den Wettbewerb bei der Korrektur der Schriftsätze unterstützen. Die Klageschriftsätze werden ab August 2024 bereitgestellt, die darauf bezugnehmenden Beklagtenschriftsätze werden Anfang September 2024 verschickt. Die Korrekturfrist läuft bis 01.10.2024. Für die mündlichen Verhandlungen vom 10. – 12.10.2024 in Hannover werden Volljurist:innen gesucht, die als Richter:innen und/oder Juror:innen mitwirken. Weitere Informationen sind auf der Website zu finden. Fragen sind an info(at)soldanmoot.de zu richten.
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Berichte aus dem Vorstand
Die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer München treffen sich monatlich zur Sitzung des Gesamtvorstands. Die Rechtsanwaltskammer München berichtet hierüber regelmäßig. Die aktuellen Berichte aus dem Vorstand können auf der Website in der Rubrik RAK München – Veröffentlichungen nachgelesen werden.
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Mitgliederstatistik der RAK München zum 01.01.2024
Die Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammer München zum Jahreswechsel 2023/2024 liegt vor. Am 01.01.2024 hatte die Rechtsanwaltskammer München 23.793 Mitglieder. Damit ist im Jahr 2023 die Zahl der Mitglieder – wenn auch in deutlich geringerem Umfang als im Jahr 2022 – erneut gestiegen. Alle Zahlen können Sie hier nachlesen.
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Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2023
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Anwält:innen und ihrer Mandantschaft zu schlichten. Der Bericht informiert nicht nur über Zahlen und Zuständigkeiten sowie Aufgaben und Organisation der Schlichtungsstelle, sondern auch über den Ablauf und Ausgang der Schlichtungsverfahren. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sind hier zu finden.
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RAK München: Aktuelle Stellenanzeigen
Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München sucht Verstärkung. Unsere aktuellen Stellenanzeigen finden Sie hier.
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