Erhöhung der Mindestvergütung für die Ausbildung im Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte:r ab 01.08.2024
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München hat beschlossen, eine Anhebung der Ausbildungsvergütung für die Ausbildung zum Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte:r zu empfehlen. Für die ab dem 01.08.2024 (erstmaliger Ausbildungsbeginn) abgeschlossenen Ausbildungsverträge gelten im Kammerbezirk folgende Mindestvergütungen:
1. Ausbildungsjahr EUR 1.030,- 2. Ausbildungsjahr EUR 1.150,- 3. Ausbildungsjahr EUR 1.270,- Die bisherigen Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer München lauteten folgt: LG-Bezirk München I und II
1. Ausbildungsjahr EUR 800,- 2. Ausbildungsjahr EUR 900,- 3. Ausbildungsjahr EUR 1.000,- übrige LG-Bezirke
1. Ausbildungsjahr EUR 700,- 2. Ausbildungsjahr EUR 800,- 3. Ausbildungsjahr EUR 900,- Eine Anhebung der seit dem 01.09.2021 geltenden Sätze war unter anderem deshalb erforderlich, da diese nur knapp über der ab 01.01.2024 gesetzlich zulässigen Mindestausbildungsvergütung gelegen hätten. Von der bisherigen Differenzierung nach Landgerichtsbezirken wurde abgesehen.
|