Kammerbeitrag 2024
Wir dürfen Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass der Kammerbeitrag 2024 am 01.03.2024 fällig ist. Der Kammerbeitrag 2024 beträgt im Regelfall
340,00 € für Kammermitglieder, die natürliche Personen sind
445,00 € für Kammermitglieder, die keine natürlichen Personen sind
220,00 € für Kammermitglieder, die nichtanwaltliche Pflichtmitglieder i.S.v. § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO sind mit Ermäßigung
260,00 € für Mitglieder (natürliche Personen), die ihre Erstzulassung bei der RAK München beantragen (für das Jahr der Zulassung und die zwei darauffolgenden Jahre)
197,00 € für Mitglieder, deren Erwerbstätigkeit aufgrund der Geburt eines Kindes in nicht unerheblicher Weise eingeschränkt ist (auf Antrag; für längstens drei Jahre ab Geburt)
260,00 € für Mitglieder, die der RAK München seit mind. 10 Jahren angehören und vor Beginn des Geschäftsjahres das 70. Lebensjahr vollendet haben
113,00 € für Mitglieder, die 100 % erwerbsgemindert sind (auf Antrag)
260,00 € für Mitglieder bei teilweiser Erwerbsminderung (auf Antrag) Die Beitragsbescheide 2024 werden ab dem 22.01.2024 versendet werden. Sollten Sie für das Jahr 2024 einen Ermäßigungsantrag stellen wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich bereits vor Versand der Beitragsbescheide an die Rechtsanwaltskammer wenden würden. Denken Sie daran, dass Sie den Kammerbeitrag gerne auch ab Fälligkeitsdatum per Lastschrift einziehen lassen können. Das hierfür notwendige Formular für das SEPA-Basislastschriftmandat finden Sie hier. Bitte achten Sie auf die Aktualität Ihrer angegebenen Bankverbindung, wenn Sie das Lastschriftverfahren bereits nutzen.
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