Bericht über den Jour Fixe mit der Arbeitsgerichtsbarkeit am 08.05.2023
Am 08.05.2023 fand ein Jour Fixe mit der Arbeitsgerichtsbarkeit statt. Im Rahmen des Jour Fixe werden regelmäßig Themen besprochen, die die Zusammenarbeit von Gericht und Anwaltschaft betreffen.
Ein Schwerpunkt lag dabei auf der technischen Ausstattung der Gerichte. Im Vorfeld hatten sich mehrere Kolleg:innen mit der Bitte an die Rechtsanwaltskammer München gewandt, sich für den Ausbau des WLANs in den Gerichtsgebäuden sowie für die vermehrte Durchführung von Videoverhandlungen nach § 128a ZPO einzusetzen.
Die Vertreter der Gerichte kündigten an, dass es in naher Zukunft möglich sein wird, in allen Teilen des Gerichtsgebäudes WLAN zu nutzen. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen wurden bereits ergriffen und befinden sich in der Umsetzung. Nach Auskunft der Gerichte wird von der Möglichkeit, Videoverhandlungen nach § 128a ZPO durchzuführen, rege Gebrauch gemacht. Aktuell sind in München vier Videoanlagen in Betrieb, die fast täglich genutzt werden. Die sechs Außenkammern in Südbayern werden nach und nach ausgestattet. An den Standorten der Gerichtstage scheidet die Durchführung von Videoverhandlungen jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der hierfür genutzten Räumlichkeiten aus.
Auch der elektronische Rechtsverkehr stand auf der Agenda. So war aus dem Kollegenkreis die Bitte an die Gerichte herangetragen worden, bei Versendung von Nachrichten über das beA das anwaltliche Aktenzeichen anzugeben, um eine schnelle kanzleiinterne Zuordnung zu ermöglichen. Die Vertreter der Gerichte betonten, dass dies bereits standardmäßig mit Hilfe der eingesetzten Gerichtssoftware erfolgt. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, müsse es sich um einen Anwendungsfehler des jeweiligen Geschäftsstellenmitarbeiters handeln.
Der Anregung, im Rahmen der Ladung zur Güteverhandlung die zuständigen Richter:innen zu benennen, standen die Gerichtsvertreter aufgeschlossen gegenüber. Da es sich hierbei um einen automatisierten Prozess handelt, der insgesamt umgestellt werden muss, muss allerdings zunächst gerichtsintern geprüft werden, wie die Umsetzung erfolgen könnte.
Im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Akte äußerten die Gerichte den Wunsch nach einer standardisierten Vorgabe für einzureichende Dokumente. Einer verpflichtenden Vorgabe standen die Vertreter der Anwaltschaft ablehnend gegenüber.
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