Die Bundesrechtsanwaltskammer hat anlässlich ihrer 90. Hauptversammlung am 26.10.2001 in München die Charta der Rechte des Mandanten verabschiedet.
Die Charta der Mandantenrechte richtet sich an den deutschen und den europäischen Gesetzgeber und stützt das Recht des Mandanten auf freie Wahl eines von staatlicher Gewalt, Weisungen und Beeinflussungen Dritter freien und zur absoluten Verschwiegenheit verpflichteten Anwalts. Es soll damit erreicht werden, dass die Mandantenrechte als Bürgergrundrechte verankert werden.
Die Charta steht hier für Sie zum Download bereit.