Unterstützung bei den Anwaltskosten
Anwaltlicher Rechtsrat kostet Geld. Sollten Sie sich anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Hier besteht im außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, besteht die Möglichkeit der Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe.
Beratungshilfe
Wer ein niedriges Einkommen hat, kann gegen eine geringe Eigenleistung von 15,00 € Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erhalten. Beratungshilfe kann jeder in Anspruch nehmen, dem nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten gewährt werden würde. Zuständig für die Beantragung von Beratungshilfe ist das Amtsgericht. Vor dem Rechtspfleger müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenbart werden. Kann das Amtsgericht entsprechende rechtliche Hilfe nicht selbst gewähren, so stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Schein kann man eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen. Möglich ist es auch, zugleich einen Anwalt aufzusuchen und ihn zu bitten, den Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe beim Amtsgericht nachträglich zu stellen.
Beratungshilfe kann in folgenden Angelegenheiten gewährt werden:
- Zivilrecht einschließlich Arbeitsrecht
- Verwaltungsrecht
- Verfassungsrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Formular für den Antrag auf Beratungshilfe sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Dann werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist.
Damit nicht mutwillig auf Kosten der Allgemeinheit Prozesse geführt werden, wird Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. So muss unter anderem die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Zudem darf der Antragsteller selbst persönlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sein, den Prozess zu führen.
Um Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, muss beim Prozessgericht ein Antrag eingereicht werden, in dem der Streit unter Angabe aller Beweismittel dargestellt wird. Das Gericht prüft dann vorab, ob die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat.
Im Einzelnen wenden Sie sich an die örtliche Rechtsantragstelle oder an Ihren Rechtsanwalt.
Das Formular für einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe sowie weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Bewilligung finden Sie hier.