Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator/in) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft hierbei keine eigenen Entscheidungen, sondern ist alleine dafür verantwortlich, dass die Parteien miteinander reden, ihre Positionen und Ziele formulieren und Lösungen erarbeiten.
Das Verzeichnis der bei der Rechtsanwaltskammer München gelisteten Mediatoren, die nach § 7a BORA die Bezeichnung führen, finden Sie hier.
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