Bei Unstimmigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung des Mandats oder über das Anwaltshonorar wird die Rechtsanwaltskammer München auf Antrag vermittelnd tätig. Das Vermittlungsverfahren ist kostenlos.
Die Rechtsanwaltskammer München hat einen sog. Vertrauensschadensfonds eingerichtet. Hier finden Sie weitere Informationen dazu, unter welchen Voraussetzungen Auszahlungen aus dem Vertrauensschadensfonds möglich sind.