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Soforthilfe der RAK München

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die weltweite dynamische Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hat insbesondere für viele Selbständige zu massiven Umsatzeinbrüchen geführt und gefährdet deren wirtschaftliche Existenz und die Fortführung der selbständigen Tätigkeit. Das betrifft in besonderem Maße auch Teile der Anwaltschaft, je nach Schwerpunkt der Tätigkeit, etwa in Folge der weitgehenden Absetzung von Gerichtsterminen.

Die Rechtsanwaltskammer München hat daher beschlossen, selbständig tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie existentiell wirtschaftlich betroffen sind, finanzielle Soforthilfen aus Mitteln des Unterstützungsfonds zu gewähren, damit sie in der Lage bleiben, ihre Tätigkeit als Rechtsanwälte weiter auszuüben bzw. ihre Kanzleien zu erhalten.

Als Soforthilfen stehen ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss i.H.v. EUR 3.000,00 sowie ein zinsloses Darlehen ohne Kreditsicherheit von bis zu EUR 25.000,00 bereit.

Der Zuschuss soll der schnellen Unterstützung zur Abmilderung sehr akuter finanzieller Notlagen bei Mitgliedern mit geringen Umsätzen dienen, zur Deckung des dringendsten Bedarfs.

Das Darlehen soll der Unterstützung zur Deckung fälliger fortlaufender (privater und beruflicher) wichtiger Verbindlichkeiten dienen.

Unter welchen Voraussetzungen diese Leistungen gewährt werden können, sehen Sie hier.

Das Antragsformular sowie den zugrunde liegenden Beschluss betreffend die Unterstützung der von der Covid-19-Pandemie existentiell betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden Sie hier.

Darüber hinaus haben wir auf unserer Corona-Website in der Rubrik „Unterstützungshilfen“ weitere Unterstützungsmöglichkeiten zusammengefasst.

Kooperation mit dem pme Familienservice München

Die RAK München bietet in Kooperation mit dem pme Familienservice seit dem 01.01.2020 ein Unterstützungsprogramm für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München an. Zum Service gehört unter anderem eine Kinder-Notfallbetreuung, psychologische Krisenberatung sowie umfassende Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten. Sollten Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte hier per E-Mail an die Rechtsanwaltskammer München. So können Sie bei uns etwa entsprechende Gutscheine für die Kinder-Notfallbetreuung erwerben (EUR 165,00/Betreuungstag), die Sie anschließend beim pme Familienservice einlösen können. Dieser Service steht unabhängig von der aktuellen „Corona-Krise“ zur Verfügung.

Beiträge zur BRAStV

Derzeit bietet auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) neben vielen anderen Stellen Zahlungserleichterungen in Form von Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen an. Die Rechtsanwaltskammer München hatte sich mit  Schreiben vom 17.04.2020 an die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gewandt und dort um schnelles und unkompliziertes Handeln bei der Gewährung von Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen gebeten, um mögliche kurzfristige Zahlungsengpässe, die mit der COVID 19-Pandemie in Zusammenhang stehen, leichter überbrücken zu können.

Weitere Erleichterungsmöglichkeiten bei der Begleichung von Beiträgen, Forderungen oder Steuern finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien, Kollegen und Mitarbeitern in dieser schwierigen Zeit weiterhin alles Gute und dass Sie gesund bleiben.

Ihre Rechtsanwaltskammer München

© Rechtsanwaltskammer München 2020

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