Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die weltweite dynamische Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hat
insbesondere für viele Selbständige zu massiven Umsatzeinbrüchen geführt und
gefährdet deren wirtschaftliche Existenz und die Fortführung der selbständigen
Tätigkeit. Das betrifft in besonderem Maße auch Teile der Anwaltschaft, je nach
Schwerpunkt der Tätigkeit, etwa in Folge der weitgehenden Absetzung von
Gerichtsterminen.
Die Rechtsanwaltskammer München hat daher beschlossen,
selbständig tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die von den
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie existentiell wirtschaftlich betroffen
sind, finanzielle Soforthilfen aus Mitteln des Unterstützungsfonds zu
gewähren, damit sie in der Lage bleiben, ihre Tätigkeit als Rechtsanwälte
weiter auszuüben bzw. ihre Kanzleien zu erhalten. Als
Soforthilfen stehen ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss i.H.v. EUR
3.000,00 sowie ein zinsloses Darlehen ohne Kreditsicherheit von bis zu EUR
25.000,00 bereit. Der Zuschuss soll der schnellen
Unterstützung zur Abmilderung sehr akuter finanzieller Notlagen bei
Mitgliedern mit geringen Umsätzen dienen, zur Deckung des dringendsten
Bedarfs. Das Darlehen soll der Unterstützung zur Deckung
fälliger fortlaufender (privater und beruflicher) wichtiger
Verbindlichkeiten dienen. Unter welchen Voraussetzungen
diese Leistungen gewährt werden können, sehen Sie
hier.
Das Antragsformular sowie den zugrunde liegenden Beschluss betreffend die
Unterstützung der von der Covid-19-Pandemie existentiell betroffenen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden Sie hier.
Darüber hinaus haben wir auf unserer Corona-Website in
der Rubrik „Unterstützungshilfen“
weitere Unterstützungsmöglichkeiten zusammengefasst.
Kooperation mit dem pme Familienservice München
Die RAK München bietet in Kooperation mit dem pme
Familienservice seit dem 01.01.2020 ein Unterstützungsprogramm für
Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München an. Zum Service gehört unter
anderem eine Kinder-Notfallbetreuung, psychologische Krisenberatung sowie
umfassende Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten. Sollten Sie Interesse
haben, wenden Sie sich bitte hier per
E-Mail an die Rechtsanwaltskammer München. So können Sie bei uns etwa
entsprechende Gutscheine für die Kinder-Notfallbetreuung erwerben (EUR 165,00/Betreuungstag), die Sie anschließend beim pme Familienservice einlösen
können. Dieser Service steht unabhängig von der aktuellen „Corona-Krise“ zur
Verfügung. Beiträge zur BRAStV
Derzeit bietet auch die Bayerische Rechtsanwalts- und
Steuerberaterversorgung (BRAStV) neben vielen anderen Stellen
Zahlungserleichterungen in Form von Stundungs- oder
Ratenzahlungsvereinbarungen an. Die Rechtsanwaltskammer München hatte sich
mit
Schreiben
vom 17.04.2020 an die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
gewandt und dort um schnelles und unkompliziertes Handeln bei der Gewährung
von Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen gebeten, um mögliche
kurzfristige Zahlungsengpässe, die mit der COVID 19-Pandemie in Zusammenhang
stehen, leichter überbrücken zu können. Weitere
Erleichterungsmöglichkeiten bei der Begleichung von Beiträgen, Forderungen
oder Steuern finden Sie
hier. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien, Kollegen und
Mitarbeitern in dieser schwierigen Zeit weiterhin alles Gute und dass Sie
gesund bleiben.
Ihre Rechtsanwaltskammer
München |