Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
die IHK für München und Oberbayern hat uns mitgeteilt, dass sich nach einer aktuellen Blitzumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) derzeit 40 % aller Betriebe von der Insolvenz bedroht sähen. Die IHK für München und Oberbayern rechnet mit vermehrten Anfragen zum Themenkreis Insolvenz und will ihren Mitgliedern in diesem Zusammenhang bei Bedarf Rechtsanwälte benennen, die sich auf das Insolvenzrecht spezialisiert haben.
Der Anfrage der IHK folgend sucht die Rechtsanwaltskammer München daher nach Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenzrecht, die eine Weiterleitung ihrer Kontaktdaten an die IHK für München und Oberbayern (und an deren Mitglieder) anlässlich des Beratungsbedarfs im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wünschen. Eine Weiterleitung kann nur erfolgen, wenn Sie das beigefügte Selbstauskunftsformular ausgefüllt an uns zurücksenden. Um den rechtsuchenden Unternehmen die Auswahl zu erleichtern, bitten wir alle Interessierte, auf dem Formular auch anzugeben, welchen konkreten Beratungsbedarf sie abdecken können.
Hier geht es zum Formular.
Bitte leiten Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail, per Fax oder per Post bis zum 21.04.2020 an uns zurück. Selbstverständlich werden wir aber auch nach dem 21.04.2020 eingehende Formulare an die IHK weiterleiten. Bitte beachten Sie die datenschutzrechtlichen Hinweise der Rechtsanwaltskammer München unter www.rak-muenchen.de.
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