Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit diesem
Newsletter wollen wir Sie über weitere aktuelle Entwicklungen in Zusammenhang
mit dem Coronavirus Covid-19 informieren:
Sitzungsbetrieb der
Gerichte Das Ausrufen des durch die Verbreitung des Coronavirus
bedingten Katastrophenfalles führt zu gewissen Einschränkungen des
Sitzungsbetriebes der Gerichte. In diesem Zuge wird von Gerichtsseite generell
darum gebeten, Besuche der Gerichte auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Ab sofort müssen alle Gerichts- und Behördenbesucher im
Oberlandesgerichtsbezirk München vor dem Betreten des Gerichtsgebäudes ein
Selbstauskunftsformular über mögliche Symptome einer Covid-19 Erkrankung oder
einen möglichen Kontakt mit an Covid-19 erkrankten Personen ausfüllen. Im
Strafjustizzentrum Nymphenburgerstraße ist das Formular bereits bei Einfahrt in
die Tiefgarage vorausgefüllt vorzuzeigen. Die Selbstauskunft ist von jedem
Besucher gesondert auszufüllen und betrifft ausdrücklich auch Rechtsanwälte,
selbst wenn sie keiner Einlasskontrolle unterzogen werden. Begleitete
minderjährige Personen/Kinder benötigen kein eigenes Formular. Das Formular
„Selbstauskunft für Besucher von Justizgebäuden/sonstige externe Personen zu
Covid-19“ finden Sie
hier.
Derzeit sind die Gerichte nicht von flächendeckenden
Schließungen betroffen. Soweit uns Informationen zu Einschränkungen des
Sitzungsbetriebs einzelner Gerichte vorliegen, haben wir diese in einem
Merkblatt zusammengefasst, das wir regelmäßig aktualisieren.
Die BRAK
hat sich bereits mit der Bitte um größtmögliche Flexibilität mit einem
Appell an alle deutschen Gerichte gewandt. Die Rechtsanwaltskammer München
unterstützt diesen Appell nachdrücklich.
Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare Mit Blick auf die
derzeitige Situation bittet das Bayerische Staatsministerium der Justiz
Präsenztermine der auszubildenden Rechtsreferendare, insbesondere auch bei
Gericht, vorerst auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken.
Soweit hierdurch vorgesehene Ausbildungsleistungen nicht vollständig erbracht
werden können, soll im Ausbildungszeugnis vermerkt werden, dass dies seinen
Grund in den durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen des
Dienstbetriebs hat.
FAQs zum Coronavirus Covid-19
Wir haben Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus
zusammengestellt, die sie
hier abrufen können. Die FAQs werden derzeit täglich aktualisiert.
Die einschränkenden Maßnahmen gegen die Covid-19-Krise verlangt uns Allen
einiges ab. Wir können nur hoffen, dass die ergriffenen Maßnahmen
schnellstmöglich greifen und wir von diesem Ausnahmezustand zurück zur
Normalität kehren können. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien, Kollegen und
Mitarbeitern in dieser schwierigen Zeit alles Gute.
Mit freundlichen kollegialen
Grüßen RA Michael
Then Präsident |